Sieben Millionen Menschen haben einen Minijob
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD) fordert schärfere Kontrollen beim Mindestlohn
BERLIN - Sie arbeiten als Haushaltshilfe, in der Gastronomie oder im Handel: Millionen Menschen in Deutschland sind geringfügig beschäftigt, haben einen 450-Euro-Job. Eine Repräsentativ-Befragung im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums unter 25 000 Beschäftigten und 10 000 Arbeitgebern an Rhein und Ruhr kann auf ganz Deutschland übertragen werden.
Wie viele Minijobber gibt es?
Es geht um rund sieben Millionen Menschen in Deutschland. 63 Prozent der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Die meisten arbeiten im gewerblichen Bereich, etwa im Handel, im Gastgewerbe oder im Gesundheitsund Sozialwesen. Für 65 Prozent der Minijobber ist die Tätigkeit ein Hinzuverdienst.
Wie werden Minijobber bezahlt?
Das durchschnittliche Monatseinkommen lag 2016 bei 322 Euro. Zum Vergleich: 2012 waren es noch 268 Euro. Der Stundenlohn betrug im vergangenen Jahr im Schnitt 10,63 Euro – 13 Prozent mehr als 2012. Laut Studie ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten gesunken, die bis zu 40 Stunden im Monat arbeiten.
Wird der Mindestlohn eingehalten?
14,5 Prozent der befragten Arbeitnehmer gaben an, den im vergangenen Jahr maßgeblichen Mindestlohn von 8,50 Euro nicht erhalten zu haben. Bei 17,1 Prozent habe es laut NRW-Arbeitsministerium legale Gründe für niedrigere Löhne gegeben. Für 82,9 Prozent der geringfügig Beschäftigten mit einem Lohn von unter 8,50 Euro griff keine Mindestlohn-Ausnahme. Hier bestehe der Verdacht auf einen Gesetzesverstoß. NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD) fordert schärfere Kontrollen, insbesondere in Handel und Gastronomie.
Wie ist die Lage bei Krankheit im Job?
Minijobber haben wie jeder Arbeitnehmer auch Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 31 Prozent der sieben Millionen Minijobber gaben jedoch an, bei Krankheit nicht weiter Lohn erhalten zu haben (2012: 39 Prozent). 17,7 Prozent der befragten Arbeitgeber (2012: 25,6 Prozent) räumen ein, kranken Arbeitnehmern nicht weiter Lohn gezahlt zu haben.
Welche Trends zeigt die Studie?
Der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub bleibt Minijobbern oft verwehrt. Ein Drittel der geringfügig Beschäftigten gibt an, keinen bezahlten Urlaub bekommen zu haben. Ein Fünftel der Arbeitgeber räumt ein, Minijobbern keinen bezahlten Urlaub gegeben zu haben. Ähnliche Ergebnisse zeigen sich bei der gesetzlich vorgeschriebenen Zahlung von Lohn an Feiertagen. 40 Prozent der Arbeitnehmer geben an, für diese Tage keinen Lohn erhalten zu haben (2012: 43,7 Prozent).
Ist ein Minijob ein Sprungbrett in Vollzeit-Beschäftigung?
Über die Hälfte der Minijobber gibt an, die Arbeitsstunden nicht aufstocken zu wollen. Je nach Betriebsgröße bieten 50 bis 82 Prozent der Firmen an, einen Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umzuwandeln.