Rat billigt Entwurf für Ortsmitte
ACHBERG (isa) – Der Gemeinderat Achberg hat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Esseratsweiler Ortsmitte I“mit einigen kleinen Änderungen beschlossen. Sobald diese eingearbeitet sind, liegt der Plan öffentlich aus.
Mit dem Bebauungsplan legt der Achberger Gemeinderat die Rahmenbedingungen für das Gebiet „Esseratsweiler Ortsmitte I“fest. Demnach soll der dörfliche Charakter der Ortsmitte zwar erhalten bleiben, die Baugrenzen und damit der Platz, wo genau auf einem Grundstück ein Gebäude steht, jedoch gleichzeitig geöffnet werden.
Der neue Bebauungsplan sieht jetzt nämlich vor, dass ein Gebäude frei im Baufenster platziert werden darf. Allerdings dürfen die Gebäude nicht mehr als zwei Vollgeschosse mit Kniestock haben. Was wiederum bedeutet, dass das Dachgeschoss zwar ausgebaut werden, aber nicht die komplette Höhe eines Vollgeschosses und damit 2, 30 Meter, erreichen darf. Zudem dürfen nach Willen des Rates nur 40 Prozent des Grundstücks mit einem Hauptgebäude bebaut werden. Während der Rat keine Pultdächer in dem Gebiet haben will, sind Sattel- und Walmdächer erlaubt. Mit in den Bebauungsplan eingeschlossen wollte das Gremium eine Hofeinfahrt haben, damit auch diese Fläche in der Zukunft bebaubar ist. Begradigt hat der Rat zudem eine Baugrenze eines Grundstücks am „Am Weinberg“, die zuvor schräg verlief.