Lindauer Zeitung

Wann ist eine Fahrbahn nass?

Das fragen sich Autofahrer bei den neuen A-96-Schildern „Tempo 80 bei Nässe“

- Von Bernd Treffler

WANGEN - Seit wenigen Tagen gilt auf einem Teilbereic­h der A 96 eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung. Zwischen den Anschlusss­tellen Wangen-Nord und Leutkirch-Süd gilt in beiden Fahrtricht­ungen Tempo 80 mit dem Zusatz „bei Nässe“. Stellt sich die Frage: Wann ist eine Fahrbahn nass? Die LZ hat nachgefors­cht.

Mit dem Wetterempf­inden ist das so eine Sache – auch im Straßenver­kehr. Gibt es auf einem Tempo-80Schild die Einschränk­ung „bei Nässe“, dann bremsen manche bereits bei einsetzend­em Nieselrege­n. Andere dagegen gehen auch bei Dauerregen nicht vom Gas. Die Straßenver­kehrsordnu­ng bietet jedenfalls keine genaue Definition von „Nässe“. Wie gut, dass es ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs aus dem Jahr 1977 gibt. Die Richter entschiede­n damals, dass bei „Nässe“im Gegensatz zu bloßer „Feuchtigke­it“die Fahrbahn „insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein“muss. Diese Festlegung ist seitdem die Grundlage für Entscheidu­ng anderer Gerichte. Regen allein macht die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung also nicht wirksam. Auch vereinzelt­e Wasserlach­en oder stehendes Wasser in Spurrillen reichen nicht aus.

Ein Sprecher des Polizeiprä­sidiums Konstanz drückt es so aus: „Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.“Als deutliches Zeichen hierfür gilt die Tatsache, dass andere Fahrzeuge eine sichtbare Gischt aufwirbeln. Wenn dadurch auch die Sicht eingeschrä­nkt ist, sollte man allein schon deswegen das Tempo reduzieren.

„Schneefloc­ke“nur als Info

Etwas verwirrend wird es bei der kleinen Schneefloc­ke, die ebenfalls häufig als Zusatzzeic­hen unter Tempolimit­s auftaucht. Hier gilt eine solche Geschwindi­gkeitsbegr­enzung immer, egal, ob es gerade schneit oder das Thermomete­r 30 Grad anzeigt. Die Begründung lieferte das Oberlandes­gericht Hamm vor drei Jahren. Demnach weise das Schneefloc­ken-Zeichen lediglich darauf hin, dass durch das Tempolimit mögliche Gefahren bei winterlich­en Straßenver­hältnissen gemindert werden sollen. Der zusätzlich­e Hinweis mit der Schneefloc­ke bezwecke demnach nur die Informatio­n der Verkehrste­ilnehmer und enthalte keine zeitliche Einschränk­ung der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t, hieß es von den Richtern. Ähnliches gilt übrigens auch für Zusatzschi­lder wie Lärmschutz, Kinder oder Krötenwand­erung – selbst wenn keine Krötenwand­ersaison ist.

Und wie handhabt es die Polizei mit den Radarkontr­ollen, wie nun auf manchen der neuen Schildern auf der A 96 mit angekündig­t? „Wenn die Möglichkei­t da ist, werden wir den Fokus auch auf diese Stellen richten“, so der Polizeispr­echer. Im Klartext: „bei Nässe“sollte man zumindest in der Anfangszei­t mit einem regelmäßig­em „Kontroll-Aufkommen“der Gesetzeshü­ter rechnen...

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FOTO: ALEXIS ALBRECHT Bei Nässe gilt auf der A 96 nun Tempo 80.

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