Wann ist eine Fahrbahn nass?
Das fragen sich Autofahrer bei den neuen A-96-Schildern „Tempo 80 bei Nässe“
WANGEN - Seit wenigen Tagen gilt auf einem Teilbereich der A 96 eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Zwischen den Anschlussstellen Wangen-Nord und Leutkirch-Süd gilt in beiden Fahrtrichtungen Tempo 80 mit dem Zusatz „bei Nässe“. Stellt sich die Frage: Wann ist eine Fahrbahn nass? Die LZ hat nachgeforscht.
Mit dem Wetterempfinden ist das so eine Sache – auch im Straßenverkehr. Gibt es auf einem Tempo-80Schild die Einschränkung „bei Nässe“, dann bremsen manche bereits bei einsetzendem Nieselregen. Andere dagegen gehen auch bei Dauerregen nicht vom Gas. Die Straßenverkehrsordnung bietet jedenfalls keine genaue Definition von „Nässe“. Wie gut, dass es ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1977 gibt. Die Richter entschieden damals, dass bei „Nässe“im Gegensatz zu bloßer „Feuchtigkeit“die Fahrbahn „insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein“muss. Diese Festlegung ist seitdem die Grundlage für Entscheidung anderer Gerichte. Regen allein macht die Geschwindigkeitsbegrenzung also nicht wirksam. Auch vereinzelte Wasserlachen oder stehendes Wasser in Spurrillen reichen nicht aus.
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz drückt es so aus: „Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.“Als deutliches Zeichen hierfür gilt die Tatsache, dass andere Fahrzeuge eine sichtbare Gischt aufwirbeln. Wenn dadurch auch die Sicht eingeschränkt ist, sollte man allein schon deswegen das Tempo reduzieren.
„Schneeflocke“nur als Info
Etwas verwirrend wird es bei der kleinen Schneeflocke, die ebenfalls häufig als Zusatzzeichen unter Tempolimits auftaucht. Hier gilt eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung immer, egal, ob es gerade schneit oder das Thermometer 30 Grad anzeigt. Die Begründung lieferte das Oberlandesgericht Hamm vor drei Jahren. Demnach weise das Schneeflocken-Zeichen lediglich darauf hin, dass durch das Tempolimit mögliche Gefahren bei winterlichen Straßenverhältnissen gemindert werden sollen. Der zusätzliche Hinweis mit der Schneeflocke bezwecke demnach nur die Information der Verkehrsteilnehmer und enthalte keine zeitliche Einschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, hieß es von den Richtern. Ähnliches gilt übrigens auch für Zusatzschilder wie Lärmschutz, Kinder oder Krötenwanderung – selbst wenn keine Krötenwandersaison ist.
Und wie handhabt es die Polizei mit den Radarkontrollen, wie nun auf manchen der neuen Schildern auf der A 96 mit angekündigt? „Wenn die Möglichkeit da ist, werden wir den Fokus auch auf diese Stellen richten“, so der Polizeisprecher. Im Klartext: „bei Nässe“sollte man zumindest in der Anfangszeit mit einem regelmäßigem „Kontroll-Aufkommen“der Gesetzeshüter rechnen...