Lindauer Zeitung

Auslandsdi­videnden

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Bis zu einer Höhe von 15 Prozent kann die im Ausland anfallende Quellenste­uer auf Dividenden auf die deutsche Kapitalert­ragssteuer angerechne­t werden. Das heißt, in diesem Fall zahlen Anleger nicht mehr als die übliche Kapitalert­ragssteuer. Liegt die Besteuerun­g im Ausland aber darüber, dann geht die Steuerbela­stung über die 25 Prozent hinaus. Anleger können sich diesen Betrag entweder selbst zurückhole­n, indem sie bei der Steuerbehö­rde des jeweiligen Landes einen Antrag auf Erstattung stellen, oder sich bei ihrer Bank Hilfe holen. Wer den damit verbundene­n Aufwand und die Kosten vermeiden will, sollte Dividenden­fonds den Vorzug geben. (sz)

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