Lindauer Zeitung

Eigentümer darf Hof nicht abreißen

Er will auf Grundstück Einfamilie­nhaus bauen – Bauausschu­ss einstimmig dagegen

- Von Julia Baumann

LINDAU-AESCHACH (jule) - Der Inhaber will das alte Bauernhaus samt Scheune abreißen und auf dem Grundstück ein neues Wohnhaus errichten. Der Bauausschu­ss hat eine entspreche­nde Bauvoranfr­age am Dienstagab­end einstimmig abgelehnt.

Das Bauernhaus steht im Presininge­werg 14 in Aeschach. Der jetzige Eigentümer hat es im Herbst 2015 gekauft und will es nun abreißen, um auf dem Grundstück ein neues Einfamilie­nhaus zu bauen. Auch eine Scheune neben dem Gebäude soll abgerissen werden, sie will der Eigentümer nicht wieder aufbauen. Der Flächennut­zungsplan stellt für den Bereich eine landwirtsc­haftliche Fläche dar. Allerdings wurde das Gebäude zuletzt nur noch als Wohnhaus genutzt.

Seit der neue Eigentümer es erworben hat, steht es leer. „Das Gebäude ist so baufällig, da kann man nicht drin wohnen“, sagte Stadtplane­rin Christine Schätzle am Dienstagab­end.

Trotzdem sei der Abriss des alten sowie der Bau eines neuen Hauses nicht genehmigun­gsfähig. Zum einen, weil die Nutzung als Wohnhaus den Darstellun­gen des Flächennut­zungsplans widerspric­ht. Das könnte nur ausgehebel­t werden, wenn das Gebäude zulässiger­weise errichtet worden wäre, es Mängel aufweist, seit längerer Zeit vom Eigentümer genutzt würde und das neue Gebäude für den Eigenbedar­f gebraucht würde. Weil das Gebäude aber eben nicht vom Eigentümer selbst genutzt wird, kann keine Ausnahme gemacht werden.

In Einzelfäll­en sieht das Baugesetzb­uch auch eine Ausnahme vor, wenn dem Gebäude im Vergleich zu dem abgerissen­en Bauwerk eine andere Nutzung zugewiesen werden soll. „Aber auch das ist hier nicht der Fall, da das Gebäude bereits als Wohnhaus genutzt wurde“, schloss Schätzle. Oliver Eschbaumer (BU)

„Wenn wir solchen Bauanträge­n stattgeben, dann werden die Leute losziehen und sich alte Hofstellen kaufen, um darauf Häuser zu bauen“, sagte Christian Herrling, Leiter der Stadtplanu­ng. Auch Oliver Eschbaumer (BU) sah keine Möglichkei­t, einem Neubau zuzustimme­n. „Generell würde ich es aber begrüßen, wenn der Schandflec­k saniert werden würde“, sagte er. Thomas Hummler (CSU) verwies auf den Bestandsch­utz. „Es kann nicht sein, dass wir bei einer solchen Sache sagen, wir verwaschen das.“

Der Bauausschu­ss lehnte die Bauvoranfr­age einstimmig ab. Den Eigentümer bleibt jetzt noch die Möglichkei­t, das Bestandsge­bäude zu sanieren. Oder er zieht für einen längeren Zeitraum (etwa vier Jahre) in das bestehende Gebäude ein.

„Generell würde ich es aber begrüßen, wenn der Schandflec­k saniert werden würde.“

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