Eigentümer darf Hof nicht abreißen
Er will auf Grundstück Einfamilienhaus bauen – Bauausschuss einstimmig dagegen
LINDAU-AESCHACH (jule) - Der Inhaber will das alte Bauernhaus samt Scheune abreißen und auf dem Grundstück ein neues Wohnhaus errichten. Der Bauausschuss hat eine entsprechende Bauvoranfrage am Dienstagabend einstimmig abgelehnt.
Das Bauernhaus steht im Presiningewerg 14 in Aeschach. Der jetzige Eigentümer hat es im Herbst 2015 gekauft und will es nun abreißen, um auf dem Grundstück ein neues Einfamilienhaus zu bauen. Auch eine Scheune neben dem Gebäude soll abgerissen werden, sie will der Eigentümer nicht wieder aufbauen. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine landwirtschaftliche Fläche dar. Allerdings wurde das Gebäude zuletzt nur noch als Wohnhaus genutzt.
Seit der neue Eigentümer es erworben hat, steht es leer. „Das Gebäude ist so baufällig, da kann man nicht drin wohnen“, sagte Stadtplanerin Christine Schätzle am Dienstagabend.
Trotzdem sei der Abriss des alten sowie der Bau eines neuen Hauses nicht genehmigungsfähig. Zum einen, weil die Nutzung als Wohnhaus den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Das könnte nur ausgehebelt werden, wenn das Gebäude zulässigerweise errichtet worden wäre, es Mängel aufweist, seit längerer Zeit vom Eigentümer genutzt würde und das neue Gebäude für den Eigenbedarf gebraucht würde. Weil das Gebäude aber eben nicht vom Eigentümer selbst genutzt wird, kann keine Ausnahme gemacht werden.
In Einzelfällen sieht das Baugesetzbuch auch eine Ausnahme vor, wenn dem Gebäude im Vergleich zu dem abgerissenen Bauwerk eine andere Nutzung zugewiesen werden soll. „Aber auch das ist hier nicht der Fall, da das Gebäude bereits als Wohnhaus genutzt wurde“, schloss Schätzle. Oliver Eschbaumer (BU)
„Wenn wir solchen Bauanträgen stattgeben, dann werden die Leute losziehen und sich alte Hofstellen kaufen, um darauf Häuser zu bauen“, sagte Christian Herrling, Leiter der Stadtplanung. Auch Oliver Eschbaumer (BU) sah keine Möglichkeit, einem Neubau zuzustimmen. „Generell würde ich es aber begrüßen, wenn der Schandfleck saniert werden würde“, sagte er. Thomas Hummler (CSU) verwies auf den Bestandschutz. „Es kann nicht sein, dass wir bei einer solchen Sache sagen, wir verwaschen das.“
Der Bauausschuss lehnte die Bauvoranfrage einstimmig ab. Den Eigentümer bleibt jetzt noch die Möglichkeit, das Bestandsgebäude zu sanieren. Oder er zieht für einen längeren Zeitraum (etwa vier Jahre) in das bestehende Gebäude ein.
„Generell würde ich es aber begrüßen, wenn der Schandfleck saniert werden würde.“