Wurzacher Ex-Kurchef erhält Bewährungsstrafe
Michael N. von Amtsgericht Wangen wegen Betrug in besonders schwerem Fall verurteilt
BAD WURZACH/WANGEN - Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten hat der Ex-Kurgeschäftsführer von Bad Wurzach (Landkreis Ravensburg), Michael N., erhalten. Das Amtsgericht Wangen setzte sie zur Bewährung auf drei Jahre mit Auflagen aus.
Das Schöffengericht unter Leitung von Richter Peter Pahnke sah die Vorwürfe des Betrugs in besonders schwerem Fall, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Jens Bühner will es eingehend prüfen, ehe er mit N. über eine eventuelle Berufung entscheidet.
Urteil wird geprüft
Eingehend prüfen wird das Urteil sicherlich auch die Stadt Bad Wurzach. Sie könnte theoretisch noch zivilrechtlich gegen N. vorgehen. Der ExKurgeschäftsführer war von September 2015 bis Ende August 2016 im Amt. N. hatte vorgegeben, Doktor der Betriebswissenschaften, Diplom-Psychologe und Diplom-Betriebswirt zu sein. Zudem hatte er über die Stadt widerrechtlich ein Auto gemietet und nach seiner Entlassung ein Notebook, ein Smartphone und einen Safeschlüssel nicht zurückgegeben. Den Vorwurf der unkorrekten Reisekostenabrechnung stellte das Gericht ein.
Entscheidend bei der Strafzumessung war der Betrug in einem besonders schweren Fall. Den sah das Gericht als gegeben an. Auch wenn fachlich vielleicht nichts an N.s Arbeit auszusetzen sei, habe er durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen in Sachen Ausbildung einen Anstellungsbetrug begangen, so der Richter. Der Stadt sei dadurch Schaden in Form des ausgezahlten Gehalts in einer Gesamthöhe von fast 110 000 Euro (inklusive Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen) entstanden.
Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis von N., dessen gesundheitliche Probleme mit dem Herzen, dass er nicht vorbestraft ist und die viermonatige Untersuchungshaft. „Wir gehen davon aus, dass diese Zeit den Angeklagten nachhaltig beeindruckt hat“, so Richter Peter Pahnke. Die Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sei „nicht einfach zu beantworten“gewesen, so das Gericht. Gleichwohl habe es sich dazu entschlossen.
„Dienste waren in Ordnung“
Oberstaatsanwalt Peter Vobiller hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Der Verteidiger sprach davon, dass mit der Untersuchungshaft alles abgegolten sei. Den Vorwurf des Betrugs sah Jens Bühner als nicht erwiesen an. N.s „Dienste waren in Ordnung in Art und Güte“. Damit sei der Stadt kein Schaden entstanden.