Lindauer Zeitung

Wurzacher Ex-Kurchef erhält Bewährungs­strafe

Michael N. von Amtsgerich­t Wangen wegen Betrug in besonders schwerem Fall verurteilt

- Von Steffen Lang

BAD WURZACH/WANGEN - Eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und fünf Monaten hat der Ex-Kurgeschäf­tsführer von Bad Wurzach (Landkreis Ravensburg), Michael N., erhalten. Das Amtsgerich­t Wangen setzte sie zur Bewährung auf drei Jahre mit Auflagen aus.

Das Schöffenge­richt unter Leitung von Richter Peter Pahnke sah die Vorwürfe des Betrugs in besonders schwerem Fall, Unterschla­gung, Untreue, Urkundenfä­lschung Missbrauch­s von Titeln und Berufsbeze­ichnungen als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Verteidige­r Jens Bühner will es eingehend prüfen, ehe er mit N. über eine eventuelle Berufung entscheide­t.

Urteil wird geprüft

Eingehend prüfen wird das Urteil sicherlich auch die Stadt Bad Wurzach. Sie könnte theoretisc­h noch zivilrecht­lich gegen N. vorgehen. Der ExKurgesch­äftsführer war von September 2015 bis Ende August 2016 im Amt. N. hatte vorgegeben, Doktor der Betriebswi­ssenschaft­en, Diplom-Psychologe und Diplom-Betriebswi­rt zu sein. Zudem hatte er über die Stadt widerrecht­lich ein Auto gemietet und nach seiner Entlassung ein Notebook, ein Smartphone und einen Safeschlüs­sel nicht zurückgege­ben. Den Vorwurf der unkorrekte­n Reisekoste­nabrechnun­g stellte das Gericht ein.

Entscheide­nd bei der Strafzumes­sung war der Betrug in einem besonders schweren Fall. Den sah das Gericht als gegeben an. Auch wenn fachlich vielleicht nichts an N.s Arbeit auszusetze­n sei, habe er durch die Vorspiegel­ung falscher Tatsachen in Sachen Ausbildung einen Anstellung­sbetrug begangen, so der Richter. Der Stadt sei dadurch Schaden in Form des ausgezahlt­en Gehalts in einer Gesamthöhe von fast 110 000 Euro (inklusive Arbeitgebe­ranteile an den Sozialvers­icherungen) entstanden.

Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis von N., dessen gesundheit­liche Probleme mit dem Herzen, dass er nicht vorbestraf­t ist und die viermonati­ge Untersuchu­ngshaft. „Wir gehen davon aus, dass diese Zeit den Angeklagte­n nachhaltig beeindruck­t hat“, so Richter Peter Pahnke. Die Entscheidu­ng, die Strafe zur Bewährung auszusetze­n, sei „nicht einfach zu beantworte­n“gewesen, so das Gericht. Gleichwohl habe es sich dazu entschloss­en.

„Dienste waren in Ordnung“

Oberstaats­anwalt Peter Vobiller hatte auf eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Der Verteidige­r sprach davon, dass mit der Untersuchu­ngshaft alles abgegolten sei. Den Vorwurf des Betrugs sah Jens Bühner als nicht erwiesen an. N.s „Dienste waren in Ordnung in Art und Güte“. Damit sei der Stadt kein Schaden entstanden.

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FOTO: STEFFEN LANG Nach der Urteilsver­kündung gibt Michael Nolte den Fernsehtea­ms ein kurzes Interview.

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