Teure Tour
Weil sie unverletzt geblieben sind, müssen zwei 19-Jährige für ihre Rettung im Oberallgäu wohl selbst aufkommen
OBERSTDORF - Für zwei 19-Jährige aus dem Raum Augsburg könnte die Rettung aus Bergnot durch die Oberstdorfer Bergwacht teuer werden. Zumindest dann, wenn sie nicht dagegen versichert sind.
Die beiden jungen Männer waren am vergangenen Sonntag zur Kemptner Hütte in den Oberstdorfer Bergen aufgestiegen. Da sie die Situation unterschätzt hatten, kamen sie am Nachmittag wegen des aufgeweichten Schnees nicht mehr vor und zurück. Die Nacht verbrachten die beiden im Freien, Schlafsäcke hatten sie dabei. Mithilfe des Hubschraubers bargen Oberstdorfer Bergretter die Männer am nächsten Tag. Da sie offensichtlich nicht verletzt waren, müssen sie wahrscheinlich für den Bergwachteinsatz und den Hubschrauberflug selbst aufkommen. Denn die Krankenkassen zahlen nur dann, wenn ein Geretteter verletzt ist.
Pauschale Abrechnung pro Person
Laut Peter Haberstock von der Allgäuer Bergwacht rechnet die Organisation pauschal ab. Kleine Einsätze kosten pro geretteter Person 280 Euro, mittlere 565 und größere 1125 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 2500 Euro. Teuer wird es, wenn der Hubschrauber mit im Einsatz ist. Etwa 50 bis 70 Euro sind pro Flugminute fällig. Alpenvereins-Mitglieder genießen automatisch einen UnfallVersicherungsschutz bis 25 000 Euro. Darin sind europaweit auch Bergungskosten eingeschlossen. Und zwar auch dann, wenn ein Bergsteiger unverletzt geborgen wird. Für einen weltweiten Versicherungsschutz gibt es nach Angaben der Würzburger Versicherung, die mit dem Alpenverein zusammenarbeitet, ein Zusatzpaket für 42 Euro im Jahr. Ins Alpenvereins-Versicherungspaket eingeschlossen ist auch eine Sport-Haftpflichtpolice.
Auch der Deutsche Skiverband (DSV) bietet seinen Mitgliedern einen Versicherungsschutz an.
Kassen erstatten nur einen Teil
Was viele Skifahrer und Bergsteiger nicht wissen: Die österreichische Bergrettung und die dortigen Hubschrauberunternehmen haben das deutsch-österreichische Sozialabkommen nicht unterzeichnet. Die Folge: Wer in Österreich beispielsweise nach einem Skiunfall verletzt geborgen wird, erhält anschließend eine Rechnung der Bergrettung und gegebenenfalls des Hubschrauberunternehmens. Die kann er bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einreichen, bleibt aber mit großer Wahrscheinlichkeit auf einer saftigen Zuzahlung sitzen.
Das Kleingedruckte lesen
So erhielt beispielsweise ein Bergwanderer nach einem Absturz am Hohen Ifen in den Kleinwalsertaler Bergen (Vorarlberg) eine Rechnung über 3500 Euro. Davon übernahm seine Krankenkasse lediglich 800 Euro. Den Rest musste er aus der eigenen Tasche zahlen.
Wer sich als Bergsteiger, Skifahrer oder Mountainbiker für eine Unfalloder Auslandskrankenversicherung entscheidet, sollte die Versicherungsbedingungen genau lesen. Es könnte nämlich sein, dass Bergungskosten nach Alpinunfällen ausgeschlossen sind.