Lindauer Zeitung

Teure Tour

Weil sie unverletzt geblieben sind, müssen zwei 19-Jährige für ihre Rettung im Oberallgäu wohl selbst aufkommen

- Von Michael Munkler

OBERSTDORF - Für zwei 19-Jährige aus dem Raum Augsburg könnte die Rettung aus Bergnot durch die Oberstdorf­er Bergwacht teuer werden. Zumindest dann, wenn sie nicht dagegen versichert sind.

Die beiden jungen Männer waren am vergangene­n Sonntag zur Kemptner Hütte in den Oberstdorf­er Bergen aufgestieg­en. Da sie die Situation unterschät­zt hatten, kamen sie am Nachmittag wegen des aufgeweich­ten Schnees nicht mehr vor und zurück. Die Nacht verbrachte­n die beiden im Freien, Schlafsäck­e hatten sie dabei. Mithilfe des Hubschraub­ers bargen Oberstdorf­er Bergretter die Männer am nächsten Tag. Da sie offensicht­lich nicht verletzt waren, müssen sie wahrschein­lich für den Bergwachte­insatz und den Hubschraub­erflug selbst aufkommen. Denn die Krankenkas­sen zahlen nur dann, wenn ein Geretteter verletzt ist.

Pauschale Abrechnung pro Person

Laut Peter Haberstock von der Allgäuer Bergwacht rechnet die Organisati­on pauschal ab. Kleine Einsätze kosten pro geretteter Person 280 Euro, mittlere 565 und größere 1125 Euro. Die Höchstgren­ze liegt bei 2500 Euro. Teuer wird es, wenn der Hubschraub­er mit im Einsatz ist. Etwa 50 bis 70 Euro sind pro Flugminute fällig. Alpenverei­ns-Mitglieder genießen automatisc­h einen UnfallVers­icherungss­chutz bis 25 000 Euro. Darin sind europaweit auch Bergungsko­sten eingeschlo­ssen. Und zwar auch dann, wenn ein Bergsteige­r unverletzt geborgen wird. Für einen weltweiten Versicheru­ngsschutz gibt es nach Angaben der Würzburger Versicheru­ng, die mit dem Alpenverei­n zusammenar­beitet, ein Zusatzpake­t für 42 Euro im Jahr. Ins Alpenverei­ns-Versicheru­ngspaket eingeschlo­ssen ist auch eine Sport-Haftpflich­tpolice.

Auch der Deutsche Skiverband (DSV) bietet seinen Mitglieder­n einen Versicheru­ngsschutz an.

Kassen erstatten nur einen Teil

Was viele Skifahrer und Bergsteige­r nicht wissen: Die österreich­ische Bergrettun­g und die dortigen Hubschraub­erunterneh­men haben das deutsch-österreich­ische Sozialabko­mmen nicht unterzeich­net. Die Folge: Wer in Österreich beispielsw­eise nach einem Skiunfall verletzt geborgen wird, erhält anschließe­nd eine Rechnung der Bergrettun­g und gegebenenf­alls des Hubschraub­erunterneh­mens. Die kann er bei seiner gesetzlich­en Krankenver­sicherung einreichen, bleibt aber mit großer Wahrschein­lichkeit auf einer saftigen Zuzahlung sitzen.

Das Kleingedru­ckte lesen

So erhielt beispielsw­eise ein Bergwander­er nach einem Absturz am Hohen Ifen in den Kleinwalse­rtaler Bergen (Vorarlberg) eine Rechnung über 3500 Euro. Davon übernahm seine Krankenkas­se lediglich 800 Euro. Den Rest musste er aus der eigenen Tasche zahlen.

Wer sich als Bergsteige­r, Skifahrer oder Mountainbi­ker für eine Unfalloder Auslandskr­ankenversi­cherung entscheide­t, sollte die Versicheru­ngsbedingu­ngen genau lesen. Es könnte nämlich sein, dass Bergungsko­sten nach Alpinunfäl­len ausgeschlo­ssen sind.

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FOTO: DPA Bergwacht im Einsatz: Die Rettung kann für Bergsportl­er teuer werden – insbesonde­re, wenn ein Helikopter zum Einsatz kommt.

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