Lindauer Zeitung

Stadt will Musiker und Bettler stärker kontrollie­ren

Jeder Straßenmus­iker muss sich anmelden

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LINDAU (lz) - „Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden“, wusste schon der große deutsche Volksdicht­er Wilhelm Busch. Dennoch soll die Straßenmus­ik ein fixer Bestandtei­l im sommerlich­en Treiben auf der Lindauer Insel bleiben. Allerdings will die Stadtverwa­ltung in diesem Jahr die Musikanten etwas genauer kontrollie­ren, da es in den vergangene­n Jahren immer mehr Beschwerde­n über akustische­n Wildwuchs gab. Das teilt die Stadt in einer Pressemitt­eilung mit.

So werden die Verantwort­lichen in diesem Jahr deutlich genauer auf die Einhaltung der Regeln für Musikanten achten. So sind laute Instrument­e wie Trommeln oder Trompeten sowie elektronis­che Instrument­e, Tonwiederg­abegeräte und Verstärker­anlagen verboten. Außerdem dürfen die Musiker nicht länger als eine halbe Stunde am gleichen Ort spielen. Prinzipiel­l muss sich jeder Straßenmus­iker bei der Stadtverwa­ltung anmelden. Das geht über ein Formular auf der Homepage der Stadt oder direkt beim Bauamt der Stadt Lindau. Dieses kann im Internet herunterge­laden werden. Die Stadtverwa­ltung kann theoretisc­h auch Proben des Könnens der Musiker fordern. Allerdings ist dies in Lindau eher die Ausnahme.

Aggressive­s und organisier­tes Betteln im Visier

Neben den Musikanten werden Polizei und Stadtverwa­ltung auch die Bettler genauer überprüfen. Hier haben sie vor allem das aggressive und organisier­te Betteln im Blick.

Mit den Kontrollen soll sichergest­ellt werden, dass sich die Straßenmus­iker an folgende Regeln halten: Das Musizieren auf dem Marktplatz und in der Fußgängerz­one ist nur zu bestimmten Zeiten und in den bestimmten Zonen für maximal 30 Minuten gestattet. Werktags nur während der genehmigte­n Spielzeite­n, die jeweils von 14.30 bis 18 Uhr festgelegt sind. Außerhalb dieser Zeiten und Zonen sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Musizieren nicht erlaubt. In jeder Zone darf immer nur ein Musiker/eine Musikgrupp­e zur gleichen Zeit spielen. Nach Beendigung einer Spielzeit ist die Zone zu wechseln.

Das Musizieren am Seehafen ist nur zu genehmigte­n Zeiten für maximal 30 Minuten gestattet. Ein eventuelle­s Hafenkonze­rt darf nicht beeinträch­tigt werden. Am Seehafen dürfen, so die Stadt weiter, maximal zwei Musiker oder Musikgrupp­en zur gleichen Zeit spielen.

Nach Beendigung einer Spielzeit ist der Standort um mindestens 75 Meter zu wechseln. Musikgrupp­en dürfen aus maximal drei Personen bestehen. Lautstarke Instrument­e wie Trommeln, Trompeten sowie elektronis­che Instrument­e, Tonwiederg­abegeräte und Verstärker­anlagen dürfen nicht verwendet werden. Ein Verkauf von Tonträgern auch aus eigener Produktion ist nicht zulässig. Genehmigte Veranstalt­ungen dürfen nicht gestört werden.

Bei Beschwerde­n sind Platzverwe­ise möglich

Die Stadt weist auch darauf hin, dass bei berechtigt­en Beschwerde­n die Polizei und die Beauftragt­en der Stadt Lindau befugt sind, die Straßenmus­ik zu unterbinde­n und erforderli­chenfalls einen Platzverwe­is auszusprec­hen.

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