Tohuwabohu in der Fußgängerzone
20 Verstöße in einer Stunde – Feuerwehr kommt schwierig durch.
LINDAU-INSEL (jule) - Fahrende und parkende Autos, Fahrradfahrer und ein Schilderwald – Die Fußgängerzone auf der Insel ist an manchen Tagen überhaupt nicht als solche zu erkennen. Polizei und Ordnungsamt haben deshalb am Donnerstagvormittag eine Stunde lang den Eingang zur Maximilianstraße kontrolliert – und jede Menge Verwarnungen ausgesprochen. Die vielen Werbeschilder in der Fußgängerzone auf der Insel machen indes der Feuerwehr zu schaffen. Einen Lindauer Bürger haben sie zur Weißglut gebracht – und vor Gericht.
Wer am Donnerstag zwischen elf und zwölf von Zeppelinstraße aus in die Maximilianstraße wollte, musste erst einmal an Daniel Stoll, Michael Martini und Michael Ott vorbei. Die beiden Polizisten und der Mitarbeiter des Ordnungsamts haben dort Radler ebenso angehalten wie Autofahrer, die keine Genehmigung hatten, um in die Fußgängerzone einzufahren. Etwa 20 Verwarnungen haben die drei in einer Stunde ausgesprochen. „Heute gibt es noch eine mündlich Verwarnung, beim nächsten Mal kostet es dann Geld“, sagt Michael Ott vom Ordnungsamt der Stadt.
Die 20 Verwarnungen sind nur die Spitze des Eisbergs: „Viele sehen uns natürlich und drehen um“, sagt Polizist Michael Martini. Die Kontrollen am Eingang der Fußgängerzone gibt es schon seit etwa drei Jahren. Denn der Verkehr nimm dort immer wieder überhand.
Grundsätzlich darf nur Lieferverkehr in die Fußgängerzone fahren, und zwar montags bis freitags von 6 bis 11 Uhr und samstags von 6 bis 9 Uhr. „In dieser Zeit dürfen die Fahrradfahrer auch fahren und müssen nicht absteigen und laufen“, erklärt Martini. Ebenso in die Fußgängerzone einfahren dürfen Gäste des „InselHotels“und des Hotels „Inselgraben“, um ihr Gepäck aus- oder einzuladen. Ausnahmegenehmigungen haben auch ein paar Paketdienste. „Und die Sozialdienste dürfen auch einfahren“, so Martini.
Auch als Bürger kann man sich beim Ordnungsamt eine Sondergenehmigung besorgen – zum Beispiel, wer ein- oder umzieht, oder einen eigenen Parkplatz im Hinterhof hat. „Da ist dann aber ganz genau vorgegeben, auf welchem Weg man in seinen Parkplatz einzufahren hat“, erklärt Martini.
Alle anderen, die mit dem Auto in die Fußgängerzone fahren, machen das unerlaubt.
Es sind aber nicht nur Auto- und Fahrradfahrer, die in der Fußgängerzone Chaos verbreiten. „Die Schilder dort sind mittlerweile inflationär“, findet Feuerwehrkommandant Robert Kainz. Erst am Ostermontag waren die Feuerwehrleute nur im Slalom über die Maximilianstraße zur Einsatzstelle gelangt, weil „neben einer erfreulich großen Anzahl von Touristen inzwischen eine unerfreulich hohe Anzahl Werbeschilder wahllos in der Fahrbahn platziert gewesen“, sei, wie es in der Pressemitteilung der Feuerwehr hieß.
„Die Schilder haben uns behindert“, sagt Robert Kainz im Gespräch mit der LZ. Die Kombination mit der Sommerbestuhlung von Restaurants und Cafés mache das ein Durchkommen für die Feuerwehr teilweise schier unmöglich. „Die Leute machen Platz, aber die Schilder stehen da einfach“, erklärt Kainz. Dabei dürften Aufstellschilder in der Fußgängerzone eigentlich überhaupt nicht stehen, weiß Patricia Herpich von der Pressestelle der Stadt. „Laut Werbeanlagensatzung sind auf der Insel nur Schilder erlaubt, die flach an der Wand anliegen und eine Fläche von 0,2 Quadratmetern nicht überschreiten“, sagt sie. So genannte Kundenstopper, also Schilder, die aufgeklappt werden und dadurch frei stehen können, seien bisher lediglich geduldet worden.
Gerichtsverhandlung wegen eines Werbeschilds
Vor wenigen Wochen ist es wegen eines „Kundenstoppers“sogar zu einer Gerichtsverhandlung gekommen. Angeklagt war ein Lindauer wegen Sachbeschädigung. Eine Einzelhändlerin hatte ihn angezeigt, weil er ihr Werbeschild angeblich kaputt gemacht habe. Sie habe ihn gesehen, wie er das Schild angehoben habe. Dann sei sie in ihren Laden gerannt, um ihr Mobiltelefon zu holen und den Angeklagten zu filmen. Als sie zurückgekommen sei, sei das Schild kaputt gewesen und neben einem Mülleimer gestanden. Der Angeklagte beteuerte damals, dass er das Schild nicht kaputt gemacht habe. Er habe es lediglich zusammengeklappt und weggestellt. „Das Schild darf dort überhaupt nicht stehen“, sagte der Angeklagte während der Verhandlung. Er sagte auch, dass ihn die Aufsteller in der Fußgängerzone störten. Richter Klaus Harter hatte den Angeklagten letztendlich freigesprochen, weil nicht bewiesen werden konnte, dass er das Schild mutwillig zerstört hatte.
Mittlerweile ist laut Patricia Herpich bei der Stadt ein Schreiben eingegangen, das die Werbeaufsteller in der Fußgängerzone kritisiert. Auch Feuerwehrkommandant Robert Kainz hat sich wegen der Schilder an die Stadt gewandt. Laut Herpich soll das Thema in der nächsten Sitzung des Bauausschuss am 22. Mai behandelt werden.