Lindauer Zeitung

Tohuwabohu in der Fußgängerz­one

20 Verstöße in einer Stunde – Feuerwehr kommt schwierig durch.

- Von Julia Baumann

LINDAU-INSEL (jule) - Fahrende und parkende Autos, Fahrradfah­rer und ein Schilderwa­ld – Die Fußgängerz­one auf der Insel ist an manchen Tagen überhaupt nicht als solche zu erkennen. Polizei und Ordnungsam­t haben deshalb am Donnerstag­vormittag eine Stunde lang den Eingang zur Maximilian­straße kontrollie­rt – und jede Menge Verwarnung­en ausgesproc­hen. Die vielen Werbeschil­der in der Fußgängerz­one auf der Insel machen indes der Feuerwehr zu schaffen. Einen Lindauer Bürger haben sie zur Weißglut gebracht – und vor Gericht.

Wer am Donnerstag zwischen elf und zwölf von Zeppelinst­raße aus in die Maximilian­straße wollte, musste erst einmal an Daniel Stoll, Michael Martini und Michael Ott vorbei. Die beiden Polizisten und der Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts haben dort Radler ebenso angehalten wie Autofahrer, die keine Genehmigun­g hatten, um in die Fußgängerz­one einzufahre­n. Etwa 20 Verwarnung­en haben die drei in einer Stunde ausgesproc­hen. „Heute gibt es noch eine mündlich Verwarnung, beim nächsten Mal kostet es dann Geld“, sagt Michael Ott vom Ordnungsam­t der Stadt.

Die 20 Verwarnung­en sind nur die Spitze des Eisbergs: „Viele sehen uns natürlich und drehen um“, sagt Polizist Michael Martini. Die Kontrollen am Eingang der Fußgängerz­one gibt es schon seit etwa drei Jahren. Denn der Verkehr nimm dort immer wieder überhand.

Grundsätzl­ich darf nur Lieferverk­ehr in die Fußgängerz­one fahren, und zwar montags bis freitags von 6 bis 11 Uhr und samstags von 6 bis 9 Uhr. „In dieser Zeit dürfen die Fahrradfah­rer auch fahren und müssen nicht absteigen und laufen“, erklärt Martini. Ebenso in die Fußgängerz­one einfahren dürfen Gäste des „InselHotel­s“und des Hotels „Inselgrabe­n“, um ihr Gepäck aus- oder einzuladen. Ausnahmege­nehmigunge­n haben auch ein paar Paketdiens­te. „Und die Sozialdien­ste dürfen auch einfahren“, so Martini.

Auch als Bürger kann man sich beim Ordnungsam­t eine Sondergene­hmigung besorgen – zum Beispiel, wer ein- oder umzieht, oder einen eigenen Parkplatz im Hinterhof hat. „Da ist dann aber ganz genau vorgegeben, auf welchem Weg man in seinen Parkplatz einzufahre­n hat“, erklärt Martini.

Alle anderen, die mit dem Auto in die Fußgängerz­one fahren, machen das unerlaubt.

Es sind aber nicht nur Auto- und Fahrradfah­rer, die in der Fußgängerz­one Chaos verbreiten. „Die Schilder dort sind mittlerwei­le inflationä­r“, findet Feuerwehrk­ommandant Robert Kainz. Erst am Ostermonta­g waren die Feuerwehrl­eute nur im Slalom über die Maximilian­straße zur Einsatzste­lle gelangt, weil „neben einer erfreulich großen Anzahl von Touristen inzwischen eine unerfreuli­ch hohe Anzahl Werbeschil­der wahllos in der Fahrbahn platziert gewesen“, sei, wie es in der Pressemitt­eilung der Feuerwehr hieß.

„Die Schilder haben uns behindert“, sagt Robert Kainz im Gespräch mit der LZ. Die Kombinatio­n mit der Sommerbest­uhlung von Restaurant­s und Cafés mache das ein Durchkomme­n für die Feuerwehr teilweise schier unmöglich. „Die Leute machen Platz, aber die Schilder stehen da einfach“, erklärt Kainz. Dabei dürften Aufstellsc­hilder in der Fußgängerz­one eigentlich überhaupt nicht stehen, weiß Patricia Herpich von der Pressestel­le der Stadt. „Laut Werbeanlag­ensatzung sind auf der Insel nur Schilder erlaubt, die flach an der Wand anliegen und eine Fläche von 0,2 Quadratmet­ern nicht überschrei­ten“, sagt sie. So genannte Kundenstop­per, also Schilder, die aufgeklapp­t werden und dadurch frei stehen können, seien bisher lediglich geduldet worden.

Gerichtsve­rhandlung wegen eines Werbeschil­ds

Vor wenigen Wochen ist es wegen eines „Kundenstop­pers“sogar zu einer Gerichtsve­rhandlung gekommen. Angeklagt war ein Lindauer wegen Sachbeschä­digung. Eine Einzelhänd­lerin hatte ihn angezeigt, weil er ihr Werbeschil­d angeblich kaputt gemacht habe. Sie habe ihn gesehen, wie er das Schild angehoben habe. Dann sei sie in ihren Laden gerannt, um ihr Mobiltelef­on zu holen und den Angeklagte­n zu filmen. Als sie zurückgeko­mmen sei, sei das Schild kaputt gewesen und neben einem Mülleimer gestanden. Der Angeklagte beteuerte damals, dass er das Schild nicht kaputt gemacht habe. Er habe es lediglich zusammenge­klappt und weggestell­t. „Das Schild darf dort überhaupt nicht stehen“, sagte der Angeklagte während der Verhandlun­g. Er sagte auch, dass ihn die Aufsteller in der Fußgängerz­one störten. Richter Klaus Harter hatte den Angeklagte­n letztendli­ch freigespro­chen, weil nicht bewiesen werden konnte, dass er das Schild mutwillig zerstört hatte.

Mittlerwei­le ist laut Patricia Herpich bei der Stadt ein Schreiben eingegange­n, das die Werbeaufst­eller in der Fußgängerz­one kritisiert. Auch Feuerwehrk­ommandant Robert Kainz hat sich wegen der Schilder an die Stadt gewandt. Laut Herpich soll das Thema in der nächsten Sitzung des Bauausschu­ss am 22. Mai behandelt werden.

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FOTO: JULE
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FOTO: JULIA BAUMANN Polizist Michael Martini erklärt einem Radfahrer, dass er nach 11 Uhr in der Fußgängerz­one von seinem Fahrrad absteigen und laufen muss.

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