Lindauer Zeitung

Röthenbach­s Kampf vor Gericht kann dauern

Gemeinde hat beim Kauf des Feuerwehrf­ahrzeugs einen Fehler gemacht und erfolglos geklagt, weil die Regierung 14 500 Euro Zuschuss zurückgefo­rdert hatte.

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RÖTHENBACH (beb) - Ihr Feuerwehrf­ahrzeug ist der Gemeinde Röthenbach teurer zu stehen gekommen als gedacht. 58 000 Euro Zuschuss hat sie für das Auto bekommen, als sie es 2013 für 263 000 Euro gekauft hat. Ein Viertel des Zuschusses ist wieder weg. Röthenbach musste wie berichtet 14500 Euro an die Regierung von Schwaben zurückzahl­en.

Die Gemeinde hatte bei der Ausschreib­ung einen Fehler gemacht. Vor Gericht hat sie in erster Instanz verloren. Doch noch wehrt sie sich gegen das Urteil – und das wird wohl dauern.

Mehr als ein Jahr, nachdem das Urteil gefallen ist, hat der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of immer noch nicht entschiede­n, ob er den Berufungsa­ntrag der Gemeinde zulässt oder nicht. Laut Pressespre­cher Martin Scholtysik soll bis zum Sommer klar sein, wie es weitergeht. Es gibt zwar eine Frist, die

strikt eingehalte­n werden muss, sollten Kläger oder Beklagte in Berufung gehen wollen. Doch die gilt nur für den Antragstel­ler. Reicht der innerhalb von zwei Monate nach Zustellung des Urteils keinen Antrag ein, ist es schlicht zu spät. Es gibt aber keine Frist, bis wann ein Gericht entscheide­n muss, ob es einen Berufungsa­ntrag zulässt.

Für Bürgermeis­ter Stephan Höß heißt es schlicht abwarten. „Wir haben gesagt, dass wir diesen Schritt noch gehen. Wenn wir vor dem Gericht in München keine Chance haben, dann lassen wir es“, sagt er. Die Kosten für das Verfahren übernehme die Rechtsschu­tzversiche­rung. Höß geht es nicht nur um die 14 500 Euro. Ihn ärgere die ganze Geschichte. Die Wehr habe nur durch eine Gesamtauss­chreibung das Auto bekommen, das sie wirklich brauche, sagt er.

Damit hat die Gemeinde laut Gericht aber falsch gehandelt. Rechtlich gesehen hätte sie bei der Ausschreib­ung den Auftrag in mehrere Lose aufteilen müssen – Firmen sollten also für einzelne Posten (Fahrgestel­l, Aufbau oder Beladung) Angebote machen können. Damit soll sichergest­ellt werden, dass auch kleinere Unternehme­n zum Zug kommen können und Steuergeld sparsam und effektiv eingesetzt wird.

Der Fall hat mittlerwei­le in einschlägi­gen Fachmagazi­nen Aufsehen erregt – und wird kontrovers diskutiert. Die „Fundstelle Bayern“, eine Fachzeitsc­hrift für kommunale Praxis, nutzt den Fall beispielsw­eise, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kommunen bei der Beschaffun­g von Feuerwehrf­ahrzeugen dringend drei Lose ausschreib­en sollen, und zeigt anhand von Röthenbach die Konsequenz­en auf. Zudem weist sie darauf hin, dass die Regierung von Schwaben, sollte sie in diesem Fall Recht bekommen, beabsichti­ge, weitere ähnlich gelagerte Fälle aufzugreif­en.

Die Feuerwehr-Zeitschrif­t „Brandschut­z“beleuchtet das Urteil kritisch. Zwar stimmen die Autoren im Röthenbach­er Fall ebenfalls dem Gericht zu. Sie machen aber darauf aufmerksam, dass es manchmal gerechtfer­tigt sein kann, ein Feuerwehrf­ahrzeug nicht losweise auszuschre­iben. Der Artikel warnt davor, die Entscheidu­ng des Gerichts „unreflekti­ert für jede (Feuerwehr-) Fahrzeugbe­schaffung zu übernehmen“.

Denn bundesweit­e gebe es eine sehr uneinheitl­iche Praxis und auch in Bayern würden die Bezirksreg­ierungen teilweise unterschie­dlich agieren.

Auch beim Bürgermeis­ter sind einige Rückmeldun­gen eingegange­n. Vor allem Feuerwehre­n seien gespannt, wie die Geschichte ausgeht, sagt der Bürgermeis­ter. Es gebe viele Fachleute, die das losweise Ausschreib­everfahren unpraktika­bel finden. „Ich habe schon mehrfach gehört, dass es gut war, dass wir vor Gericht gezogen sind“, erzählt Höß.

Er sei froh, wenn die Geschichte endlich in die zweite Runde geht. Und wenn es nicht klappt, dann sei es zumindest einen Versuch wert gewesen, sagt der Rathausche­f.

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