Röthenbachs Kampf vor Gericht kann dauern
Gemeinde hat beim Kauf des Feuerwehrfahrzeugs einen Fehler gemacht und erfolglos geklagt, weil die Regierung 14 500 Euro Zuschuss zurückgefordert hatte.
RÖTHENBACH (beb) - Ihr Feuerwehrfahrzeug ist der Gemeinde Röthenbach teurer zu stehen gekommen als gedacht. 58 000 Euro Zuschuss hat sie für das Auto bekommen, als sie es 2013 für 263 000 Euro gekauft hat. Ein Viertel des Zuschusses ist wieder weg. Röthenbach musste wie berichtet 14500 Euro an die Regierung von Schwaben zurückzahlen.
Die Gemeinde hatte bei der Ausschreibung einen Fehler gemacht. Vor Gericht hat sie in erster Instanz verloren. Doch noch wehrt sie sich gegen das Urteil – und das wird wohl dauern.
Mehr als ein Jahr, nachdem das Urteil gefallen ist, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof immer noch nicht entschieden, ob er den Berufungsantrag der Gemeinde zulässt oder nicht. Laut Pressesprecher Martin Scholtysik soll bis zum Sommer klar sein, wie es weitergeht. Es gibt zwar eine Frist, die
strikt eingehalten werden muss, sollten Kläger oder Beklagte in Berufung gehen wollen. Doch die gilt nur für den Antragsteller. Reicht der innerhalb von zwei Monate nach Zustellung des Urteils keinen Antrag ein, ist es schlicht zu spät. Es gibt aber keine Frist, bis wann ein Gericht entscheiden muss, ob es einen Berufungsantrag zulässt.
Für Bürgermeister Stephan Höß heißt es schlicht abwarten. „Wir haben gesagt, dass wir diesen Schritt noch gehen. Wenn wir vor dem Gericht in München keine Chance haben, dann lassen wir es“, sagt er. Die Kosten für das Verfahren übernehme die Rechtsschutzversicherung. Höß geht es nicht nur um die 14 500 Euro. Ihn ärgere die ganze Geschichte. Die Wehr habe nur durch eine Gesamtausschreibung das Auto bekommen, das sie wirklich brauche, sagt er.
Damit hat die Gemeinde laut Gericht aber falsch gehandelt. Rechtlich gesehen hätte sie bei der Ausschreibung den Auftrag in mehrere Lose aufteilen müssen – Firmen sollten also für einzelne Posten (Fahrgestell, Aufbau oder Beladung) Angebote machen können. Damit soll sichergestellt werden, dass auch kleinere Unternehmen zum Zug kommen können und Steuergeld sparsam und effektiv eingesetzt wird.
Der Fall hat mittlerweile in einschlägigen Fachmagazinen Aufsehen erregt – und wird kontrovers diskutiert. Die „Fundstelle Bayern“, eine Fachzeitschrift für kommunale Praxis, nutzt den Fall beispielsweise, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen dringend drei Lose ausschreiben sollen, und zeigt anhand von Röthenbach die Konsequenzen auf. Zudem weist sie darauf hin, dass die Regierung von Schwaben, sollte sie in diesem Fall Recht bekommen, beabsichtige, weitere ähnlich gelagerte Fälle aufzugreifen.
Die Feuerwehr-Zeitschrift „Brandschutz“beleuchtet das Urteil kritisch. Zwar stimmen die Autoren im Röthenbacher Fall ebenfalls dem Gericht zu. Sie machen aber darauf aufmerksam, dass es manchmal gerechtfertigt sein kann, ein Feuerwehrfahrzeug nicht losweise auszuschreiben. Der Artikel warnt davor, die Entscheidung des Gerichts „unreflektiert für jede (Feuerwehr-) Fahrzeugbeschaffung zu übernehmen“.
Denn bundesweite gebe es eine sehr uneinheitliche Praxis und auch in Bayern würden die Bezirksregierungen teilweise unterschiedlich agieren.
Auch beim Bürgermeister sind einige Rückmeldungen eingegangen. Vor allem Feuerwehren seien gespannt, wie die Geschichte ausgeht, sagt der Bürgermeister. Es gebe viele Fachleute, die das losweise Ausschreibeverfahren unpraktikabel finden. „Ich habe schon mehrfach gehört, dass es gut war, dass wir vor Gericht gezogen sind“, erzählt Höß.
Er sei froh, wenn die Geschichte endlich in die zweite Runde geht. Und wenn es nicht klappt, dann sei es zumindest einen Versuch wert gewesen, sagt der Rathauschef.