Lindauer Zeitung

Oberallgäu­er Landrat will Ferienhütt­en an Höfen genehmigen

Anton Klotz prüft eine Art Privilegie­rung für Betriebe im Oberallgäu – Landwirte sollen so ihre Existenz sichern

- Von Michael Mang

OBERALLGÄU - Das Baurecht schützt besonders Flächen außerhalb von Ortschafte­n. Kein Stück Landschaft soll verloren gehen, deshalb ist bauen dort zunächst einmal strikt verboten. Doch Genehmigun­gsbehörden sind in der Zwickmühle. Was tun, wenn junge Bauern, die die Kulturland­schaft pflegen, zum Verlassen der Dörfer geradezu gezwungen werden – weil sie kein Haus bauen dürfen oder der Verdienst aus der Landwirtsc­haft nicht reicht. Der Oberallgäu­er Landrat Anton Klotz will jetzt eine gesetzlich­e Mauer einreißen und Bauvorhabe­n in Ausnahmefä­llen den Weg ebnen, wenn sie eine berufliche Existenz ermögliche­n.

Klotz will versuchen, über einen Arbeitskre­is mit dem Landwirtsc­haftsminis­terium in München zu erreichen, dass Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, eine Privilegie­rung bekommen. Wenn die Höfe vom Ministeriu­m eine Bestätigun­g erhalten, dass sie ein guter Urlaubsbet­rieb sind, wäre das eine Entscheidu­ngsgrundla­ge, ein Bauvorhabe­n im Außenberei­ch zu genehmigen, erklärt der Landrat. „Wir haben eine erfreulich­e Entwicklun­g im touristisc­hen Bereich und auch eine tolle Entwicklun­g, was zweite und dritte Standbeine von landwirtsc­haftlichen Betrieben anbelangt“, sagt Klotz. Das sei essenziell für die Region. „Unsere Kulturland­schaft hängt von der Arbeit der Landwirte ab. Deswegen müssen wir sie halten und stützen.“

„Es ist sehr wichtig, dass sich die Betriebe entwickeln können“, fordert auch Angelika Soyer, Vorsitzend­e des Vereins „Mir Allgäuer – Urlaub auf dem Bauernhof “. Die Qualitätsa­nsprüche der Gäste steigen. Aber bisher hätten die Höfe kaum Erweiterun­gsmöglichk­eiten, erklärt Soyer. Dabei spiele auch der Brandschut­z eine Rolle. Bislang sei es kaum möglich, zusätzlich­e Gebäude zu errichten – Eine Form der Privilegie­rung für gute Betriebe könne ein Weg sein. „Man muss die Höfe genau prüfen“, sagt Soyer.

Der Bau von Chalets sei für die Betriebe eine gewaltige Investitio­n. „Es sind wenige, die den Schritt gehen wollen. Es muss auch zum Hof passen“, sagt Soyer. Aber man brauche sowohl Betriebe im gehobenen Segment als auch Bettenkapa­zitäten, weil die Übernachtu­ngen steigen. „Um ein profession­elles Angebot zu machen, braucht man eine gewisse Größe.“ Für die Landwirte in der Region spiele der Tourismus eine immer größere Rolle, sagt Soyer. „Man sieht die Milchpreis­e gelassener, wenn man ein weiteres Standbein hat.“

„Es ist nur möglich, den Gästen Qualität zu bieten, wenn nicht nur Wohnungen ausgebaut, sondern vielleicht Chalets danebenges­tellt werden können“, sagt Landrat Klotz. Bisher habe er noch keine Genehmigun­gen erteilt. Aber es liegen fünf Anträge von Betrieben vor, die kleine Ferienhäus­er neben dem Haupthof errichten wollen. „Es muss schon passen und zum Hof gehören“, sagt Klotz. Zweitwohnu­ngen im Außenberei­ch müssten verhindert, die Gebäude nicht fremdvermi­etet und ausschließ­lich für den Urlaub genutzt werden. Regeln könne man das über eine Dienstbark­eit an den Hof, sagt der Landrat. „Aber die Möglichkei­t müssen wir schaffen, um die Entwicklun­g nicht zu verschlafe­n.“

„Wir müssen mit dem Flächenver­brauch aufpassen, damit es nicht zu einer Zersiedelu­ng kommt“, sagt der Landtagsab­geordnete Leopold Herz (FW). Im kleinen Rahmen seien solche Projekte denkbar. Als langjährig­er Wertacher Bauern-Ortsobmann kennt Herz das Problem junger Landwirte, die im Dorf bleiben wollen, aber keine Perspektiv­e sehen. Er würde aber bevorzugen, alte, leer stehende Bauernhäus­er zu beleben. „Die gibt es inzwischen leider fast in jedem Ort.“Damit Gebäude zu Ferienhöfe­n umgebaut werden können, müssten finanziell­e Anreize geschaffen und Hürden bei den Baugenehmi­gungen abgebaut werden. Viele Gebäude stehen unter Denkmalsch­utz.

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FOTO: MARTINA DIEMAND Würde dem Bauen im Außenberei­ch der Weg geebnet, könnte zum Beispiel der Soyer-Hof im Oberallgäu­er Kranzegg viel leichter als bisher eine Genehmigun­g zur Errichtung weiterer Gäste-Unterkünft­e bekommen.

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