Lindauer Zeitung

Bauherr darf Grenzabsta­nd unterschre­iten

Gemeindera­t ändert Bebauungsp­lan entspreche­nd – trotz gegenteili­ger Empfehlung des Bürgermeis­ters

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WASSERBURG (andy) - Der Wasserburg­er Gemeindera­t lässt den Bebauungsp­lan für ein Grundstück an der Uli-Wieland-Straße ändern. Der Eigentümer will das dortige Gebäude abreißen und in denselben Ausmaßen und in derselben bäuerliche­n Art wiederaufb­auen. Das Problem ist allerdings, dass das Vorhaben gegen den dort gültigen Bebauungsp­lan verstößt.

Als der Gemeindera­t 1970 den Bebauungsp­lan aufstellte, hat er sich nicht an den Maßen der bestehende­n Häuser orientiert. Deshalb halten weder das bestehende Haus noch der geplante Neubau die Regelungen hinsichtli­ch Dachform und -neigung sowie Abstandflä­chen und Grenzabsta­nd ein. Damit der Eigentümer sein Vorhaben umsetzen könnte, müsse daher der Bebauungsp­lan geändert werden, sagte Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt. Der Eigentümer werde die Kosten übernehmen. Der Bauausschu­ss habe dies empfohlen. Er sei allerdings dagegen, betonte Kleinschmi­dt: „Ich erachte den Grenzabsta­nd und die Abstandsfl­ächen für wichtig.“

Sein Stellvertr­eter Alexander Fundele (CSU) war anderer Meinung: „Es ist wünschensw­ert, dass ein Grundstück­seigentüme­r ein Haus wieder so aufbaut, wie es damals üblich war.“Üblich sei doch, dass vielmehr jeder Zentimeter, der möglich sei, bebaut werde. Er würde in diesem Fall eine Ausnahme machen, um das Ortsbild zu erhalten. Stephan Demmerer (ULW) forderte im Bebauungsp­lan vorzuschre­iben, dass das Haus tatsächlic­h wieder so aufgebaut werden müsse, wie es derzeit aussehe. Der Gemeindera­t sprach sich bei einer Gegenstimm­e von Kleinschmi­dt für die sogenannte vorhabenbe­zogene Änderung des Bebauungsp­lans für dieses Grundstück aus.

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FOTO: ANDY Der Bauherr möchte das Haus abreißen und in ähnlicher Form wieder aufbauen. Dabei unterschre­itet er den Mindestgre­nzabstand.

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