Haftstrafe für Drogenverkauf an Minderjährigen
23-jähriger Angeklagter muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis – Zudem ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an
KEMPTEN/IMMENSTADT (mun) Wegen Handels mit Marihuana und Ecstasy sowie gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Kempten einen 23 Jahre alten Mann aus Immenstadt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Strafverschärfend bewertete die erste Strafkammer, dass der Türke Rauschgift an einen 17-Jährigen, also an einen Minderjährigen, verkauft hatte.
Ebenfalls verurteilt wurden Angriffe des Angeklagten auf zwei junge Frauen, bei denen es sich um Freundinnen seiner früheren Partnerin handelt. In einem Fall schlug er eine junge Frau mit der Faust, in einem anderen Fall warf er einen gläsernen Deko-Artikel nach einer Frau aus drei Metern Entfernung. Motiv: offensichtlich Eifersucht und Aggression.
Vor knapp einem Jahr hatte der Angeklagte laut Anklageschrift an der Berufsschule in Immenstadt den 17-Jährigen getroffen und ihn aufgefordert, Marihuana für ihn zu verkaufen.
Das aber lehnte der Jugendliche zunächst ab. In den folgenden Tagen habe der Angeklagte dann immer wieder versucht, den 17-Jährigen telefonisch und im persönlichen Gespräch zu Rauschgiftgeschäften zu überreden, heißt es in der Anklageschrift.
Schließlich willigte der Jugendliche ein und erwarb Ende Mai 2016 vom Angeklagten zum Weiterverkauf erstmals 20 Gramm Marihuana zum Preis von 200 Euro. In den kommenden Wochen soll es zu mindestens zehn weiteren Geschäften dieser Art gekommen sein. Dabei sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass es sich beim Käufer um einen Minderjährigen handelt, heißt es in der Anklageschrift.
Cannabis im Keller angebaut
Weitere Rauschgiftgeschäfte legte die Staatsanwaltschaft dem 23-Jährigen zur Last. So soll er mit einem Kumpel Cannabispflanzen im Keller eines Mehrfamilienhauses in Immenstadt aufgezogen und mit Marihuana und Ecstasy-Tabletten gehandelt haben.
Mehrfach soll es auch zu Übergriffen auf junge Frauen gekommen sein. Bei einer Geschädigten, die in der Verhandlung als Zeugin auftrat, entschuldigte sich der Angeklagte. Diese nahm die Entschuldigung an, wie sie gegenüber dem Vorsitzenden Richter sagte.
Mit dem Urteil von viereinhalb Jahren folgte die Kammer dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Wegen seiner Drogenabhängigkeit muss der Angeklagte zudem in eine Entziehungsanstalt. Die Therapie soll beginnen, nachdem er drei Monate seiner Strafe im Gefängnis abgesessen hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.