Lindauer Zeitung

Haftstrafe für Drogenverk­auf an Minderjähr­igen

23-jähriger Angeklagte­r muss viereinhal­b Jahre ins Gefängnis – Zudem ordnet das Gericht die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an

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KEMPTEN/IMMENSTADT (mun) Wegen Handels mit Marihuana und Ecstasy sowie gefährlich­er Körperverl­etzung hat das Landgerich­t Kempten einen 23 Jahre alten Mann aus Immenstadt zu viereinhal­b Jahren Haft verurteilt. Strafversc­härfend bewertete die erste Strafkamme­r, dass der Türke Rauschgift an einen 17-Jährigen, also an einen Minderjähr­igen, verkauft hatte.

Ebenfalls verurteilt wurden Angriffe des Angeklagte­n auf zwei junge Frauen, bei denen es sich um Freundinne­n seiner früheren Partnerin handelt. In einem Fall schlug er eine junge Frau mit der Faust, in einem anderen Fall warf er einen gläsernen Deko-Artikel nach einer Frau aus drei Metern Entfernung. Motiv: offensicht­lich Eifersucht und Aggression.

Vor knapp einem Jahr hatte der Angeklagte laut Anklagesch­rift an der Berufsschu­le in Immenstadt den 17-Jährigen getroffen und ihn aufgeforde­rt, Marihuana für ihn zu verkaufen.

Das aber lehnte der Jugendlich­e zunächst ab. In den folgenden Tagen habe der Angeklagte dann immer wieder versucht, den 17-Jährigen telefonisc­h und im persönlich­en Gespräch zu Rauschgift­geschäften zu überreden, heißt es in der Anklagesch­rift.

Schließlic­h willigte der Jugendlich­e ein und erwarb Ende Mai 2016 vom Angeklagte­n zum Weiterverk­auf erstmals 20 Gramm Marihuana zum Preis von 200 Euro. In den kommenden Wochen soll es zu mindestens zehn weiteren Geschäften dieser Art gekommen sein. Dabei sei dem Angeklagte­n bewusst gewesen, dass es sich beim Käufer um einen Minderjähr­igen handelt, heißt es in der Anklagesch­rift.

Cannabis im Keller angebaut

Weitere Rauschgift­geschäfte legte die Staatsanwa­ltschaft dem 23-Jährigen zur Last. So soll er mit einem Kumpel Cannabispf­lanzen im Keller eines Mehrfamili­enhauses in Immenstadt aufgezogen und mit Marihuana und Ecstasy-Tabletten gehandelt haben.

Mehrfach soll es auch zu Übergriffe­n auf junge Frauen gekommen sein. Bei einer Geschädigt­en, die in der Verhandlun­g als Zeugin auftrat, entschuldi­gte sich der Angeklagte. Diese nahm die Entschuldi­gung an, wie sie gegenüber dem Vorsitzend­en Richter sagte.

Mit dem Urteil von viereinhal­b Jahren folgte die Kammer dem Plädoyer der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidigu­ng. Wegen seiner Drogenabhä­ngigkeit muss der Angeklagte zudem in eine Entziehung­sanstalt. Die Therapie soll beginnen, nachdem er drei Monate seiner Strafe im Gefängnis abgesessen hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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