„Niemand in den USA sollte über diese Vorgänge überrascht sein“
BERLIN - Jürgen Hardt (CDU/Foto: Imago), Koordinator der Bundesregierung für die transatlantischen Beziehungen und außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagt im Gespräch mit Andreas Herholz, die Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump seien sehr ernst zu nehmen.
US-Präsident Donald Trump soll dem russischen Außenminister Sergei Lawrow Staatsgeheimnisse über den Kampf gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“IS verraten haben. Ist der amerikanische Präsident mit seinem Verhalten ein Sicherheitsrisiko?
Der Fall muss gründlich geprüft werden. Das amerikanische System der Checks and Balances wird dafür sorgen, dass dieser Vorgang gründlich aufgearbeitet wird. Natürlich muss man auch mit Russland vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das heißt aber nicht, dass man die eigene Position durch Freigabe von Geheimdienstinformationen schwächen darf. Das ist ein ernst zu nehmender Vorwurf. Der amerikanische Kongress und der Senat werden dieser Frage intensiv nachgehen.
Gerade erst war der US-Präsident wegen der Entlassung des FBIChefs unter Druck geraten. Jetzt der Fall des Geheimnisverrates. Kritik kommt selbst aus den eigenen Reihen der Republikaner. Muss Trump bereits jetzt, nach nur wenigen Monaten, um sein Amt fürchten?
Ein amerikanischer Präsident sollte sich davor hüten, den Anschein zu erwecken, er würde seine Macht für persönliche Interessen einsetzen. Die Entlassung des FBI-Chefs unter diesen Umständen und in dieser Phase war höchst unglücklich. Aber das muss das amerikanische Volk mit seinem Präsidenten ausmachen. Die Mehrheit der Amerikaner hat den Präsidenten vor allem deshalb gewählt, weil er von außen kommt und Stimmung gegen das politische Establishment gemacht hat. Deshalb sollte niemand in den USA überrascht sein, dass es jetzt immer wieder zu solch ungewöhnlichen Vorgängen kommt.
Schon ist von einem Hauch von Watergate die Rede …
Im Kongress wird es viele Senatoren und Abgeordnete geben, die genau darauf achten, ob der Präsident tatsächlich gegen das Strafrecht und seine Amtspflichten verstößt. Im Fall Watergate hat man dem damaligen Präsidenten Richard Nixon konkrete Verstöße gegen amerikanische Gesetze im Amt nachgewiesen. Das ist bei Trump nicht der Fall. Für die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens muss es einen begründeten Verdacht geben, dass der Präsident gegen Gesetze verstoßen hat.