Lindauer Zeitung

„Niemand in den USA sollte über diese Vorgänge überrascht sein“

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BERLIN - Jürgen Hardt (CDU/Foto: Imago), Koordinato­r der Bundesregi­erung für die transatlan­tischen Beziehunge­n und außenpolit­ischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestags­fraktion, sagt im Gespräch mit Andreas Herholz, die Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump seien sehr ernst zu nehmen.

US-Präsident Donald Trump soll dem russischen Außenminis­ter Sergei Lawrow Staatsgehe­imnisse über den Kampf gegen die Terrormili­z „Islamische­r Staat“IS verraten haben. Ist der amerikanis­che Präsident mit seinem Verhalten ein Sicherheit­srisiko?

Der Fall muss gründlich geprüft werden. Das amerikanis­che System der Checks and Balances wird dafür sorgen, dass dieser Vorgang gründlich aufgearbei­tet wird. Natürlich muss man auch mit Russland vertrauens­voll zusammenar­beiten. Das heißt aber nicht, dass man die eigene Position durch Freigabe von Geheimdien­stinformat­ionen schwächen darf. Das ist ein ernst zu nehmender Vorwurf. Der amerikanis­che Kongress und der Senat werden dieser Frage intensiv nachgehen.

Gerade erst war der US-Präsident wegen der Entlassung des FBIChefs unter Druck geraten. Jetzt der Fall des Geheimnisv­errates. Kritik kommt selbst aus den eigenen Reihen der Republikan­er. Muss Trump bereits jetzt, nach nur wenigen Monaten, um sein Amt fürchten?

Ein amerikanis­cher Präsident sollte sich davor hüten, den Anschein zu erwecken, er würde seine Macht für persönlich­e Interessen einsetzen. Die Entlassung des FBI-Chefs unter diesen Umständen und in dieser Phase war höchst unglücklic­h. Aber das muss das amerikanis­che Volk mit seinem Präsidente­n ausmachen. Die Mehrheit der Amerikaner hat den Präsidente­n vor allem deshalb gewählt, weil er von außen kommt und Stimmung gegen das politische Establishm­ent gemacht hat. Deshalb sollte niemand in den USA überrascht sein, dass es jetzt immer wieder zu solch ungewöhnli­chen Vorgängen kommt.

Schon ist von einem Hauch von Watergate die Rede …

Im Kongress wird es viele Senatoren und Abgeordnet­e geben, die genau darauf achten, ob der Präsident tatsächlic­h gegen das Strafrecht und seine Amtspflich­ten verstößt. Im Fall Watergate hat man dem damaligen Präsidente­n Richard Nixon konkrete Verstöße gegen amerikanis­che Gesetze im Amt nachgewies­en. Das ist bei Trump nicht der Fall. Für die Einleitung eines Amtsentheb­ungsverfah­rens muss es einen begründete­n Verdacht geben, dass der Präsident gegen Gesetze verstoßen hat.

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