Gericht unterstellt L-Bank der EZB
Baden-Württembergs Förderinstitut wollte als „wenig bedeutsames“Geldhaus nur national kontrolliert werden
LUXEMBURG (dpa) - Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (LBank) muss sich nach einem Urteil des EU-Gerichts der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) unterwerfen. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage dagegen am Dienstag ab. Die L-Bank wollte erreichen, dass sie als relativ kleine, staatliche Förderbank ohne große Risiken der deutschen Aufsicht unterstellt wird – und nicht von den Kontrolleuren der EZB beaufsichtigt wird. Damit hätte sie Aufwand und Kosten sparen können. Doch die EURichter sahen für eine Ausnahme keinen Grund (Az.: T-122/15).
Die L-Bank reagierte überrascht. Man warte nun gespannt auf die ausführliche Urteilsbegründung, erklärte Vorstandschef Axel Nawrath. Offen stehen der Bank Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof.
Nach der weltweiten Finanzkrise waren die größten Banken im Euroraum 2014 unter die Kontrolle der Bankenaufsicht SSM bei der EZB gestellt worden, die sie unter anderem mit Stresstests überprüft. Dies gilt für sogenannte „bedeutsame Unternehmen“mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro. „Weniger bedeutende“Institute unterliegen der direkten Aufsicht nationaler Behörden.
L-Bank: Nur geringe Risiken
Die L-Bank lag mit zuletzt gut 75 Milliarden Euro deutlich über der entscheidenden Schwelle. Doch argumentierte sie, wegen ihrer geringen Risiken als staatliche Förderbank des Mittelstands und der Kommunen reiche die deutsche Aufsicht aus.
Das EU-Gericht betonte, die Schwelle von 30 Milliarden Euro gelte, falls keine besonderen Umstände vorlägen. Abgewichen werden könne davon nur, wenn nationale Behörden die Ziele der Aufsicht besser umsetzen könnten. Zudem stellten die Richter klar, dass die nationale Aufsicht über „weniger bedeutende“Institute nicht autonom sei. Auch sie liege in der Zuständigkeit der EZB, werde nur dezentral umgesetzt.