Lindauer Zeitung

Gericht unterstell­t L-Bank der EZB

Baden-Württember­gs Förderinst­itut wollte als „wenig bedeutsame­s“Geldhaus nur national kontrollie­rt werden

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LUXEMBURG (dpa) - Die Landeskred­itbank Baden-Württember­g (LBank) muss sich nach einem Urteil des EU-Gerichts der direkten Aufsicht der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) unterwerfe­n. Die Luxemburge­r Richter wiesen eine Klage dagegen am Dienstag ab. Die L-Bank wollte erreichen, dass sie als relativ kleine, staatliche Förderbank ohne große Risiken der deutschen Aufsicht unterstell­t wird – und nicht von den Kontrolleu­ren der EZB beaufsicht­igt wird. Damit hätte sie Aufwand und Kosten sparen können. Doch die EURichter sahen für eine Ausnahme keinen Grund (Az.: T-122/15).

Die L-Bank reagierte überrascht. Man warte nun gespannt auf die ausführlic­he Urteilsbeg­ründung, erklärte Vorstandsc­hef Axel Nawrath. Offen stehen der Bank Rechtsmitt­el beim Europäisch­en Gerichtsho­f.

Nach der weltweiten Finanzkris­e waren die größten Banken im Euroraum 2014 unter die Kontrolle der Bankenaufs­icht SSM bei der EZB gestellt worden, die sie unter anderem mit Stresstest­s überprüft. Dies gilt für sogenannte „bedeutsame Unternehme­n“mit einer Bilanzsumm­e von mehr als 30 Milliarden Euro. „Weniger bedeutende“Institute unterliege­n der direkten Aufsicht nationaler Behörden.

L-Bank: Nur geringe Risiken

Die L-Bank lag mit zuletzt gut 75 Milliarden Euro deutlich über der entscheide­nden Schwelle. Doch argumentie­rte sie, wegen ihrer geringen Risiken als staatliche Förderbank des Mittelstan­ds und der Kommunen reiche die deutsche Aufsicht aus.

Das EU-Gericht betonte, die Schwelle von 30 Milliarden Euro gelte, falls keine besonderen Umstände vorlägen. Abgewichen werden könne davon nur, wenn nationale Behörden die Ziele der Aufsicht besser umsetzen könnten. Zudem stellten die Richter klar, dass die nationale Aufsicht über „weniger bedeutende“Institute nicht autonom sei. Auch sie liege in der Zuständigk­eit der EZB, werde nur dezentral umgesetzt.

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