Selbstherrlichkeit des Landratsamtes
Zum Bericht „Molenverlängerung steht auf der Kippe“; LZ vom 12. Mai: Für das Vorgehen der Kreisbehörde in Sachen Halbinsel wie es am 9. Mai noch einmal deutlich wurde fehlt mir und anderen Bürgern jegliche Begründung.
Mit Präsentation des bekannten Kapitel 7 der Bodensee-Richtlinien und gelegentlichen Hinweisen auf „Recht und Gesetz“begründete Gutachter Weißmüller die Notwendigkeit seiner zeit- und kostenaufwändigen Gutachten. Nun ist die Bodensee-Richtlinie laut Vorbemerkung ein Übereinkommen, das die Länder und Kantone im Einzugsgebiet verpflichtet, die von der IGKB „empfohlenen… Gewässerschutzmassnahmen sorgfältig zu erwägen und sie … nach besten Kräften durchzusetzen.“Sie enthält „auch Empfehlungen für Maßnahmen und Regelungen im Bodensee“. Selbst im Kapitel 7.1 ist im Zusammenhang mit den ökologischen Erfordernissen kein „Nachweis“, mithin nur die sachlich orientierte Abwägung gefordert.
Die Gutachten-Forderungen des Lindauer Landratsamtes erwecken den fatalen Eindruck als habe man in schöner Selbstherrlichkeit das Übereinkommen und die Empfehlungen in verpflichtendes Recht hoch stilisiert – warum?
Es wäre auch möglich, dass sich die Mitarbeiter der Lindauer Behörde mit einer sachorientierten Abwägung wegen mangelnder Basisinformationen überfordert fühlen, also Gutachten fordern. (Die Kompetenzfrage will ich in dem Zusammenhang gar nicht stellen.) Dann sollten sie sich an „Bodensee-Online als Entscheidungs-Unterstützungssystem“(WasserWirtschaft 10/2008 oder www.BodenseeOnline.de) erinnern. Dieses Modell wurde entwickelt, um auch „Abschätzungen der Auswirkungen von Eingriffen in den See (Einbauten, Veränderungen der Häfen, Rheinvorstreckung etc.)“zu ermöglichen.
Hier sind ein gutes Modell und viele relevante Informationen vorhanden, warum brauchen wir trotzdem diese aufwändigen Gutachten? Weil wir Bayern sind und das Modell in BW entwickelt wurde? Angesichts der verlorenen Zeit und der sich abzeichnenden mutwilligen Zerstörung des ausgewogenen Finanzierungsmodells erwarten viele Wasserburger Bürger von den Kreisbehörden eine Nutzung aller vorhandenen Möglichkeiten für zügige und sachorientierte Lösungen ohne ideeologische Winkelzüge.
Oder sollten am Ende doch diejenigen Recht behalten, die da mutmaßen, mit den Auflagen der Behörde sollen in freundschaftlich-kollegialer Verbundenheit mit den Verlierern und unter stillschweigender Duldung des Landrats doch noch die Ziele des gescheiterten Bürgerbegehrens durchgesetzt werden? Friedrich Kauffmann, Wasserburg