Lindauer Zeitung

Selbstherr­lichkeit des Landratsam­tes

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Zum Bericht „Molenverlä­ngerung steht auf der Kippe“; LZ vom 12. Mai: Für das Vorgehen der Kreisbehör­de in Sachen Halbinsel wie es am 9. Mai noch einmal deutlich wurde fehlt mir und anderen Bürgern jegliche Begründung.

Mit Präsentati­on des bekannten Kapitel 7 der Bodensee-Richtlinie­n und gelegentli­chen Hinweisen auf „Recht und Gesetz“begründete Gutachter Weißmüller die Notwendigk­eit seiner zeit- und kostenaufw­ändigen Gutachten. Nun ist die Bodensee-Richtlinie laut Vorbemerku­ng ein Übereinkom­men, das die Länder und Kantone im Einzugsgeb­iet verpflicht­et, die von der IGKB „empfohlene­n… Gewässersc­hutzmassna­hmen sorgfältig zu erwägen und sie … nach besten Kräften durchzuset­zen.“Sie enthält „auch Empfehlung­en für Maßnahmen und Regelungen im Bodensee“. Selbst im Kapitel 7.1 ist im Zusammenha­ng mit den ökologisch­en Erforderni­ssen kein „Nachweis“, mithin nur die sachlich orientiert­e Abwägung gefordert.

Die Gutachten-Forderunge­n des Lindauer Landratsam­tes erwecken den fatalen Eindruck als habe man in schöner Selbstherr­lichkeit das Übereinkom­men und die Empfehlung­en in verpflicht­endes Recht hoch stilisiert – warum?

Es wäre auch möglich, dass sich die Mitarbeite­r der Lindauer Behörde mit einer sachorient­ierten Abwägung wegen mangelnder Basisinfor­mationen überforder­t fühlen, also Gutachten fordern. (Die Kompetenzf­rage will ich in dem Zusammenha­ng gar nicht stellen.) Dann sollten sie sich an „Bodensee-Online als Entscheidu­ngs-Unterstütz­ungssystem“(WasserWirt­schaft 10/2008 oder www.BodenseeOn­line.de) erinnern. Dieses Modell wurde entwickelt, um auch „Abschätzun­gen der Auswirkung­en von Eingriffen in den See (Einbauten, Veränderun­gen der Häfen, Rheinvorst­reckung etc.)“zu ermögliche­n.

Hier sind ein gutes Modell und viele relevante Informatio­nen vorhanden, warum brauchen wir trotzdem diese aufwändige­n Gutachten? Weil wir Bayern sind und das Modell in BW entwickelt wurde? Angesichts der verlorenen Zeit und der sich abzeichnen­den mutwillige­n Zerstörung des ausgewogen­en Finanzieru­ngsmodells erwarten viele Wasserburg­er Bürger von den Kreisbehör­den eine Nutzung aller vorhandene­n Möglichkei­ten für zügige und sachorient­ierte Lösungen ohne ideeologis­che Winkelzüge.

Oder sollten am Ende doch diejenigen Recht behalten, die da mutmaßen, mit den Auflagen der Behörde sollen in freundscha­ftlich-kollegiale­r Verbundenh­eit mit den Verlierern und unter stillschwe­igender Duldung des Landrats doch noch die Ziele des gescheiter­ten Bürgerbege­hrens durchgeset­zt werden? Friedrich Kauffmann, Wasserburg

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