Landrat begrenzt Schulden um vier Millionen Euro
Kommunalaufsicht genehmigt den Lindauer Haushalt nur unter Auflagen
LINDAU - Die Stadt muss ihre geplante Neuverschuldung in diesem Jahr um mehr als vier Millionen Euro kürzen. Das hat das Landratsamt zur Auflage für die Genehmigung des Haushalts der Stadt gemacht. Auch in den kommenden Jahren will die Aufsichtsbehörde Lindaus Schuldenberg strikt begrenzen. Ab 2020 rechnen Oberbürgermeister und Kämmerer mit einem Schuldenabbau. Die Stadt selbst wollte auf Anfrage der Lindauer Zeitung keine Stellung nehmen.
Auf elf Seiten stellt die Kommunalaufsicht des Landratsamtes in der von Landrat Elmar Stegmann unterschriebenen Genehmigung der Stadt kein gutes Zeugnis aus. Den vom Stadtrat im Dezember verabschiedeten Plan hätte das Landratsamt nicht genehmigt. Die Aufsichtsbehörde sah die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt nicht gewährleistet. Das betraf das laufende Haushaltsjahr, noch mehr betraf das aber die Finanzplanung der kommenden Jahre.
Daraufhin hat es offenbar intensive Verhandlungen gegeben, am Ende hat die städtische Kämmerei einen Finanzplan bis zum Jahr 2022 vorgelegt. Inzwischen sei das Zahlenwerk derart verbessert, dass das Landratsamt unter Auflagen dem Haushaltsplan zustimmt.
Die Behörde hat vor allem Lindaus Schuldenberg im Blick. Bis Ende 2020 sollen bei der Stadt und ihren Regie- und Eigenbetrieben knapp 94 Millionen Euro Schulden auflaufen. Zins und Tilgung werden auch bei niedrigen Zinsen Folgen für die laufenden Ausgaben der Stadt haben. Damit die Stadt dennoch ihren Aufgaben nachkommen kann, begrenzt das Landratsamt die Neuverschuldung.
Bereits in diesem Jahr darf Lindau nicht mehr als 10,5 Millionen Euro an Krediten aufnehmen, das sind vier Millionen weniger als geplant. Und diesem Betrag stimmt das Landratsamt nur zu, weil Lindau vor allem bei der Unterführung 5,1 Millionen Euro vorfinanzieren muss, die sie dann von Bahn AG, Bund und Freistaat zurückbekommt.
Auch in den Folgejahren will das Landratsamt die Schulden strikt auf den jetzt verabredeten Finanzplan begrenzen. Ausdrücklich weist der Landrat darauf hin, dass dies auch dann gilt, wenn sich die Haushaltslage zum Beispiel in Folge einer Wirtschaftskrise verschlechtern sollte. Zudem verpflichtet er Lindau, finanzielle Verpflichtungen für neue Projekte nur einzugehen, wenn Kostenberechnungen und Bauunterlagen vorliegen. Auf Grundlage von Schätzungen wie bisher darf die Stadt keine Verträge unterschreiben. So will die Behörde das Risiko von Kostenüberschreitungen begrenzen. Das Landratsamt hält unter den Auflagen das Risiko für überschaubar, dass Lindau in außerordentliche finanzielle Probleme gerät. Die Behörde weist allerdings auch darauf hin, dass der Finanzplan zwar die meisten der in den kommenden Jahren geplanten Projekte enthält. Nicht berücksichtigt seien aber die Erschließung des Bahnhofs in Reutin und mögliche Kostensteigerungen bei den Großprojekten sowie nicht erwartete Ausgaben für Pflichtaufgaben. Dazu könnte zum Beispiel die Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze gehören. Das Landratsamt weist in seinem Schreiben darauf hin, dass die Kämmerei in den Verhandlungen „Änderungen bei den Investitionen“angekündigt habe. Auf Anfrage der Lindauer Zeitung wollte die Stadtverwaltung am Freitag dazu aber keine Auskunft geben.
Ebensowenig gab es eine Antwort auf die Frage, wie die Stadt in diesem Jahr ohne die eingeplanten vier Millionen Euro aus Krediten über die Runden kommen kann. Dies umso mehr, als dass Landratsamt auch den Puffer für die kommenden Jahre eingeschränkt hat.
Die Stadt verweigert vorerst die Auskunft
Das Landratsamt verweist zudem darauf, dass der Stadtrat die Ausgaben beschränken könnte, indem er die Stadt von freiwilligen Aufgaben entlastet. Die Räte könnten auch die Einnahmen verbessern, indem sie Steuern und Gebühren anheben oder neue Beiträge einführen, aber die von der Behörde schon mehrfach angemahnten Straßenreinigungsgebühren hat der Stadtrat ebenso oft abgelehnt. Laut Lindaus Pressesprecher Jürgen Widmer will Oberbürgermeister Gerhard Ecker über all diese Fragen erst mit dem Stadtrat sprechen, bevor er sich dazu öffentlich äußert.