Staatsanwaltschaft geht im Kreissägen-Fall in Revision
MÜNCHEN (lby) - Der Prozess gegen Gabriele P. (Foto: dpa) wegen Tötung ihres Freundes mit einer Kreissäge geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, teilte das Landgericht München I am Freitag auf Anfrage mit. Das Gericht hatte die 32-Jährige eine Woche zuvor wegen Totschlag zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat dagegen als Mord gewertet und eine lebenslange Haftstrafe verlangt.
Laut Urteil war der Getötete am Tattag Ende 2008 in Haar bei München in Erwartung eines Sexspiels gefesselt und trug eine Schwimmbrille mit abgeklebten Gläsern. Seine Freundin nahm eine neben dem Bett liegende Handkreissäge und drückte sie zwei Mal gegen den Hals des Mannes. Dieser sei sofort tot gewesen, so das Gericht. Anders als die Staatsanwaltschaft sah das Gericht durch dieses Verhalten keine Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe erfüllt. Laut Urteil war die Frau erst nach der Fesselung die Idee gekommen, ihren Freund umzubringen.
Das Motiv blieb trotz eines Geständnisses der ehemaligen Pädagogikstudentin unklar. Die Tat war erst Jahre später ans Licht gekommen. Die Frau hatte den Toten im Dachgeschoss liegen lassen, wo ihn ihr neuer Freund später entdeckte. Mithilfe eines Dritten begruben sie die Leiche im Garten. Erst Anfang 2016 fand die Polizei nach einem Hinweis die sterblichen Überreste.