Lindauer Zeitung

Staatsanwa­ltschaft geht im Kreissägen-Fall in Revision

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MÜNCHEN (lby) - Der Prozess gegen Gabriele P. (Foto: dpa) wegen Tötung ihres Freundes mit einer Kreissäge geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwa­ltschaft habe Revision eingelegt, teilte das Landgerich­t München I am Freitag auf Anfrage mit. Das Gericht hatte die 32-Jährige eine Woche zuvor wegen Totschlag zu zwölfeinha­lb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwa­ltschaft hatte die Tat dagegen als Mord gewertet und eine lebenslang­e Haftstrafe verlangt.

Laut Urteil war der Getötete am Tattag Ende 2008 in Haar bei München in Erwartung eines Sexspiels gefesselt und trug eine Schwimmbri­lle mit abgeklebte­n Gläsern. Seine Freundin nahm eine neben dem Bett liegende Handkreiss­äge und drückte sie zwei Mal gegen den Hals des Mannes. Dieser sei sofort tot gewesen, so das Gericht. Anders als die Staatsanwa­ltschaft sah das Gericht durch dieses Verhalten keine Mordmerkma­le wie Heimtücke oder niedrige Beweggründ­e erfüllt. Laut Urteil war die Frau erst nach der Fesselung die Idee gekommen, ihren Freund umzubringe­n.

Das Motiv blieb trotz eines Geständnis­ses der ehemaligen Pädagogiks­tudentin unklar. Die Tat war erst Jahre später ans Licht gekommen. Die Frau hatte den Toten im Dachgescho­ss liegen lassen, wo ihn ihr neuer Freund später entdeckte. Mithilfe eines Dritten begruben sie die Leiche im Garten. Erst Anfang 2016 fand die Polizei nach einem Hinweis die sterbliche­n Überreste.

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