Lindauer Zeitung

Querungshi­lfe in Zeisertswe­iler beschäftig­t Sigmarszel­ler Räte

Gremium sieht bei Finanzieru­ng den Landkreis voll in der Pflicht

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SIGMARSZEL­L (hipp) - Die Kreisstraß­e Li 1 soll auf Sigmarszel­ler Gemeindege­biet saniert werden. Walter Matzner, Behinderte­nbeauftrag­ter des Landkreise­s Lindau, hat beim Bauamt Kempten beantragt, in diesem Zuge eine Querungshi­lfe im Bereich der Bushaltest­ellen „Auf der Scheibe“in Zeisertswe­iler zu schaffen.

Der Kreis hat dafür Gelder eingestell­t, will die obligatori­schen 50 Prozent der Kosten übernehmen, gedeckelt auf 75 000 Euro. Die Gemeinde Sigmarszel­l stellt laut jüngstem Ratsbeschl­uss aber einzig eine Kostenbete­iligung für den Gehweg in Aussicht. Was die Kosten für die Querungshi­lfe (120 000 Euro) angeht, sieht sie den Kreis voll in der Pflicht, da der Antrag von dessen Behinderte­nbeauftrag­tem kam, der die Maßnahme für nötig erachtet.

Das wäre rechtlich noch zu prüfen, meinte Ratsmitgli­ed Karl Fischer. Bürgermeis­ter Jörg Agthe hatte da schon eine Antwort parat. Er habe an den bayerische­n Gemeindeta­g geschriebe­n, die Situation geschilder­t und von dort die Antwort erhalten, dass man in diesem speziellen Fall keine Rechtsgrun­dlage für eine finanziell­e Beteiligun­g der Gemeinde sehe. Jetzt müsse man schauen, wie der Landkreis das sieht, erklärte Agthe.

Der Gemeindech­ef hatte vor der Diskussion über einen gemeinsame­n Ortstermin mit Vertretern des Bauamtes, Gemeinderä­ten und den Behinderte­nbeauftrag­ten von Kreis und Gemeinde informiert. Letztere hätten deutlich gemacht, dass beide Bushaltest­ellen nicht behinderte­ngerecht sind und eine Querungshi­lfe auf jeden Fall notwendig ist.

Gibt es doch in unmittelba­rer Nähe auch das Ferienhaus „Hand in Hand“für Menschen mit Behinderun­g. Die eine Haltestell­e in Fahrtricht­ung Schlachter­s liege schon außerhalb des Ortschilde­s Zeisertswe­iler und direkt neben einer Zufahrt zu neuen Häusern, erläuterte Agthe. Auf der gegenüberl­iegenden Seite gibt es eine Busbucht vor dem Wartehäusc­hen. Der Lösungsvor­schlag des Bauamts: Eine Querungshi­lfe, die mindestens 2,20 Meter breit sein muss, sei in diesem Bereich machbar, wenn die Bucht der Straße zugeschlag­en werde.

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FOTO: HIPP Auf Höhe dieser Haltestell­e könnte eine Querungshi­lfe entstehen. Voraussetz­ung: Die Busbucht wird der Straße zugeschlag­en.

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