Lindauer Zeitung

Streit um Neubau eines Bauernhofs

Stadtrat muss sich mit Beschluss des Bauausschu­sses befassen

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LINDAU-STREITELSF­INGEN (dik) Dass ein Landwirt das Recht auf einen Neubau oberhalb von Streitelsf­ingen hat, verärgert viele Stadträte. Da er dieses Baurecht erklagen könnte, hat der Bauausschu­ss widerwilli­g seiner Bauvoranfr­age zugestimmt. Weil einige Räte das anders sehen, muss sich auch der Stadtrat damit am Donnerstag befassen.

„Selten habe ich mich so verarscht gefühlt“, brachte Uli Kaiser (BL) die Stimmung der Stadträte auf den Punkt. Denn eigentlich waren die Räte davon ausgegange­n, dass der Landwirt seinen etwa fünf Hektar großen Obstbaubet­rieb in Streitelsf­ingen aufgeben will. Denn auf dem Grundstück seiner bisherigen Hofstelle hat er im vergangene­n Jahr Baurecht bekommen, um darauf Mehrfamili­enhäuser zu bauen.

Dass der Landwirt nun die Gesetze nutzt, die Landwirten im Außenberei­ch das Bauen ermögliche­n, verärgert die Räte. Bis auf Martin Schnell (LI) fand sich niemand, der sich für das Vorhaben ausgesproc­hen hat. Allerdings hatten die Räte laut Auskunft des Rechtsamts der Verwaltung rechtlich keinen Spielraum, denn der Bauer habe Anspruch auf den Neubau. Im Fall einer Ablehnung hätte OB Gerhard Ecker den Beschluss dem Landratsam­t zur Kontrolle vorlegen müssen, das den Beschluss hätte aufheben und doch Baurecht geben müssen, so hieß es im Ausschuss. Zudem wären die Stadt und Stadträte persönlich schadenser­satzpflich­tig, falls durch die Ablehnung Mehrkosten entstanden wären. Deshalb stimmten die Räte letztlich murrend zu.

Xaver Fichtl (ÖDP) hat Gerichtsur­teile und Fachartike­l gefunden, welche die Rechtslage ein wenig anders darstellen. Andere Räte haben daraufhin seinen Antrag unterstütz­t, das Thema nochmal im Stadtrat zu beraten. Fichtl beruft sich auch auf andere Landwirte in Lindau, die es für zweifelhaf­t halten, dass ein Betrieb mit fünf Hektar Fläche als Haupterwer­bsbetrieb gesehen werden kann. Das Landwirtsc­haftsamt liege mit seiner Einschätzu­ng deshalb falsch. Damit aber entfalle die Rechtsgrun­dlage für das Bauvorhabe­n.

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