Gemeinde erlaubt Austragswohnung
WEISSENSBERG (ust) - Es ist der zweite Anlauf, um im Nebengebäude eines bäuerlichen Anwesens im Weißensberger Ortsteil Lampertsweiler eine sogenannte Austragswohnung einzubauen.
Nachdem Landwirt Alois Baur mit einem entsprechenden Bauantrag im vergangenen Jahr bei der Gemeinde und der Baubehörde im Landratsamt abgeblitzt war, versucht es nun sein Sohn Andreas. Konnte beim ersten Antrag der Nachweis einer Hofübergabe nicht erbracht werden (Anm. ein solcher ist Voraussetzung, um im Außenbereich bauen zu dürfen), soll dies nun nachgeholt werden.
Wie Bürgermeister Hans Kern in der Bauausschuss-Sitzung des Weißensberger Gemeinderats informierte, habe die Familie Baur im April dieses Jahres beim Notar einen Hofübergabevertrag geschlossen. Allerdings sei der Vollzug im Grundbuch noch nicht erfolgt. Erst wenn alle Voraussetzungen vorlägen, könne dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Folglich entschieden die Räte einstimmig, dem neugestellten Bauantrag ihren Segen nur unter der Maßgabe zu erteilen, „dass die Hofübergabe an Herrn Andreas Baur tatsächlich notariell beurkundet und grundbuchrechtlich vollzogen ist“.
Die Räte hatten sich die Entscheidung nicht leichtgemacht, weil Vater Alois Baur 1974 bereits ein Austragshaus genehmigt worden war, es daher keinen Anspruch auf eine neue (zweite) Austragswohneinheit gebe. Diese Rechtsansicht war zwischenzeitlich auch vom Verwaltungsgericht in Augsburg bestätigt worden, das eine Klage des Landwirts abgewiesen hatte.
Dennoch signalisierte die Baubehörde im Landratsamt, „dass man sich eine Genehmigung der Wohnung vorstellen könnte, wenn die Gemeinde bei der Hofübergabe das gemeindliche Einvernehmen erteilen würde“.