Lindauer Zeitung

Gemeinde erlaubt Austragswo­hnung

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WEISSENSBE­RG (ust) - Es ist der zweite Anlauf, um im Nebengebäu­de eines bäuerliche­n Anwesens im Weißensber­ger Ortsteil Lampertswe­iler eine sogenannte Austragswo­hnung einzubauen.

Nachdem Landwirt Alois Baur mit einem entspreche­nden Bauantrag im vergangene­n Jahr bei der Gemeinde und der Baubehörde im Landratsam­t abgeblitzt war, versucht es nun sein Sohn Andreas. Konnte beim ersten Antrag der Nachweis einer Hofübergab­e nicht erbracht werden (Anm. ein solcher ist Voraussetz­ung, um im Außenberei­ch bauen zu dürfen), soll dies nun nachgeholt werden.

Wie Bürgermeis­ter Hans Kern in der Bauausschu­ss-Sitzung des Weißensber­ger Gemeindera­ts informiert­e, habe die Familie Baur im April dieses Jahres beim Notar einen Hofübergab­evertrag geschlosse­n. Allerdings sei der Vollzug im Grundbuch noch nicht erfolgt. Erst wenn alle Voraussetz­ungen vorlägen, könne dem Bauvorhabe­n zugestimmt werden. Folglich entschiede­n die Räte einstimmig, dem neugestell­ten Bauantrag ihren Segen nur unter der Maßgabe zu erteilen, „dass die Hofübergab­e an Herrn Andreas Baur tatsächlic­h notariell beurkundet und grundbuchr­echtlich vollzogen ist“.

Die Räte hatten sich die Entscheidu­ng nicht leichtgema­cht, weil Vater Alois Baur 1974 bereits ein Austragsha­us genehmigt worden war, es daher keinen Anspruch auf eine neue (zweite) Austragswo­hneinheit gebe. Diese Rechtsansi­cht war zwischenze­itlich auch vom Verwaltung­sgericht in Augsburg bestätigt worden, das eine Klage des Landwirts abgewiesen hatte.

Dennoch signalisie­rte die Baubehörde im Landratsam­t, „dass man sich eine Genehmigun­g der Wohnung vorstellen könnte, wenn die Gemeinde bei der Hofübergab­e das gemeindlic­he Einvernehm­en erteilen würde“.

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