Fangen verboten – Töten verboten
Naturschützer rät, Biber zu akzeptieren
KEMPTEN - Bernd Nothelfer von der Naturschutzbehörde appelliert dafür, den streng geschützten Biber auch bei Problemen zu akzeptieren. Er sprach mit Tobias Schuhwerk über diesen Sachverhalt.
Kann man Biber auf einem privaten Grundstück wie im Unterallgäuer Grönenbach jagen?
Grundsätzlich nicht. Biber sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Genauso ist es verboten, ihn zu stören oder seine Baue und Dämme zu zerstören. Es gibt aber Ausnahmetatbestände. Beispielsweise, wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch die Biber entsteht. Das wäre der Fall, wenn etwa bei gewerblich betriebenen Fischteichen die Fische abhauen, weil der Biber den Damm beschädigt. Dieses Argument zählt für einen kleinen, privaten Weiher aber nicht.
Was wäre ein weiterer Ausnahmegrund?
Wenn die öffentliche Sicherheit durch Biber gefährdet ist, also beispielsweise ein Weg einbrechen könnte und damit Radler oder Autofahrer zu Schaden kommen könnten. Oder Schäden an Kläranlagen oder an Hochwasserschutzanlagen. Wenn solche Gefährdungen festgestellt werden, dürfen Berechtigte auf Antrag und zu bestimmten Zeiten Biber fangen und töten. Ansprechpartner sind die Unteren Naturschutzbehörden oder Stadtverwaltungen. Wir haben im Unterallgäu 25 Gemarkungen, in denen eine sogenannte Allgemeinverfügung gilt und Biber abgefangen oder geschossen werden dürfen. Aber nicht während der Schonzeit vom 1. September bis einschließlich 15. März.
Was raten Sie einer Privatperson mit Biber-Problemen?
Das Tier zu akzeptieren ist sicher wichtig. Zusammen mit unseren Biberberatern helfen wir bei konkreten Problemen. Mit kleineren Hilfsmitteln, wie Elektrozäunen oder Stahlmatten, lässt sich die Situation meist entschärfen.