Lindauer Zeitung

Rundfunkbe­iträge können nicht bar gezahlt werden

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MÜNSTER (dpa) - Verbrauche­r haben keinen Anspruch darauf, ihren Rundfunkbe­itrag bar zu bezahlen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts Nordrhein-Westfalen. Denn der bargeldlos­e Zahlungsve­rkehr vereinfach­e die Verwaltung – ähnlich wie im Steuerrech­t. Da auf diese Weise auch die Kosten minimiert werden, liege diese Vorgehensw­eise auch im Interesse des zahlungspf­lichtigen Bürgers.

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