Gericht verhandelt über Klage gegen Volkswagen-Aufsichtsratsbesetzung
HANNOVER/WOLFSBURG (dpa) War die Wahl des VW-Aufsichtsrats 2016 eventuell nichtig? Diese Frage hat am Montag das Landgericht Hannover beschäftigt. Im Fokus stand die Klage eines VolkswagenAktionärs und einer Verbraucherzentrale für Kapitalanleger gegen die Bestimmung des VW-Vorstands und -Aufsichtsrats im Vorjahr.
Vor der ersten Kammer für Handelssachen machten die Kläger geltend, dass mehrere Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung aus dem vergangenen Jahr nicht mit dem Kodex einer guten Unternehmensführung vereinbar seien. Vor allem vier der gewählten Kandidaten im Aufsichtsrat seien nicht unabhängig genug, um dem Vorstand gründlich auf die Finger zu schauen, kritisierte der Ökonomie-Professor Christian Strenger. Bei der Befragung durch das Gericht zu den Schwerpunkten seiner Klage zählte er dazu unter anderem den früheren VW-Finanzchef Hans Dieter Pötsch. Ein weiterer Kritikpunkt war die Dividendenausschüttung, die nach Ansicht der Kläger nur dank der Auflösung von Rückstellungen möglich war. Die Entlastung des Vorstands angesichts des Debakels durch die SchadstoffManipulationen war ein weiterer Klagepunkt. Der Rechtsanwalt der Gegenseite, Ralph Wollburg, wies dies jedoch mit Hinweis auf geltendes Aktienrecht zurück. „Wir reden hier über die Kompetenz der Hauptversammlung, insofern sehe ich hier keine rechtliche Grundlage“, sagte er mit Blick auf die Klagen. Wenn die Mehrheit der Aktionäre auf der Hauptversammlung dem Vorstand durch die Entlastung das Vertrauen ausgesprochen habe, könne das nicht von zwei Aktionären anschließend ohne Weiteres angefochten werden.
Das Gericht muss nun vor allem auch die rechtliche Qualität von selbst auferlegten Verpflichtungen des Konzerns prüfen. Nach der Verhandlung am Montag will es seine Entscheidung am 14. September verkünden. Zuvor haben die Kläger noch drei Wochen Zeit, um dem Gericht Ergänzungen zukommen zu lassen.