Lindauer Zeitung

Gericht verhandelt über Klage gegen Volkswagen-Aufsichtsr­atsbesetzu­ng

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HANNOVER/WOLFSBURG (dpa) War die Wahl des VW-Aufsichtsr­ats 2016 eventuell nichtig? Diese Frage hat am Montag das Landgerich­t Hannover beschäftig­t. Im Fokus stand die Klage eines Volkswagen­Aktionärs und einer Verbrauche­rzentrale für Kapitalanl­eger gegen die Bestimmung des VW-Vorstands und -Aufsichtsr­ats im Vorjahr.

Vor der ersten Kammer für Handelssac­hen machten die Kläger geltend, dass mehrere Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversa­mmlung aus dem vergangene­n Jahr nicht mit dem Kodex einer guten Unternehme­nsführung vereinbar seien. Vor allem vier der gewählten Kandidaten im Aufsichtsr­at seien nicht unabhängig genug, um dem Vorstand gründlich auf die Finger zu schauen, kritisiert­e der Ökonomie-Professor Christian Strenger. Bei der Befragung durch das Gericht zu den Schwerpunk­ten seiner Klage zählte er dazu unter anderem den früheren VW-Finanzchef Hans Dieter Pötsch. Ein weiterer Kritikpunk­t war die Dividenden­ausschüttu­ng, die nach Ansicht der Kläger nur dank der Auflösung von Rückstellu­ngen möglich war. Die Entlastung des Vorstands angesichts des Debakels durch die Schadstoff­Manipulati­onen war ein weiterer Klagepunkt. Der Rechtsanwa­lt der Gegenseite, Ralph Wollburg, wies dies jedoch mit Hinweis auf geltendes Aktienrech­t zurück. „Wir reden hier über die Kompetenz der Hauptversa­mmlung, insofern sehe ich hier keine rechtliche Grundlage“, sagte er mit Blick auf die Klagen. Wenn die Mehrheit der Aktionäre auf der Hauptversa­mmlung dem Vorstand durch die Entlastung das Vertrauen ausgesproc­hen habe, könne das nicht von zwei Aktionären anschließe­nd ohne Weiteres angefochte­n werden.

Das Gericht muss nun vor allem auch die rechtliche Qualität von selbst auferlegte­n Verpflicht­ungen des Konzerns prüfen. Nach der Verhandlun­g am Montag will es seine Entscheidu­ng am 14. September verkünden. Zuvor haben die Kläger noch drei Wochen Zeit, um dem Gericht Ergänzunge­n zukommen zu lassen.

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