Lindauer Zeitung

Anklage gegen Polizist abgelehnt

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NÜRNBERG (lby) - Nach den tödlichen Schüssen eines sogenannte­n Reichsbürg­ers aus Georgensgm­ünd muss sich ein mitangekla­gter Polizist nur wegen Verstoßes gegen das Waffengese­tz verantwort­en. Beim Vorwurf der fahrlässig­en Tötung und Körperverl­etzung im Amt durch Unterlasse­n sah das Landgerich­t Nürnberg-Fürth nach Angaben vom Mittwoch dagegen keinen ausreichen­den Tatverdach­t und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfa­hrens ab. Aus Sicht der Kammer reichten die Erkenntnis­se über den 51 Jahre alten Polizisten hier nicht für eine wahrschein­liche Verurteilu­ng aus.

Der Verstoß gegen das Waffengese­tz wird nun vor dem Amtsgerich­t in Ansbach verhandelt. Dabei geht es darum, dass der Kommissar eine Pistole, die er privat besaß, nicht sicher aufbewahrt haben soll.

Ein selbst ernannter Reichsbürg­er aus Mittelfran­ken hatte im Oktober auf Polizisten eines Spezialein­satzkomman­dos (SEK) geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde getötet, zwei weitere wurden verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des 49-jährigen Jägers beschlagna­hmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässi­g galt.

Der beschuldig­te Kommissar ist seit Mitte November vom Dienst suspendier­t. Nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft hatte der 51-Jährige per Handy-Chat privat Kontakt zu dem „Reichsbürg­er“und wusste daher von dessen Waffenbesi­tz und Kontakten zu Gleichgesi­nnten. Trotzdem habe er nichts unternomme­n, um den tödlichen Einsatz zu verhindern – etwa um seine Kollegen zu warnen. Die Kammer sah dies anders: Der Polizist sei nicht verpflicht­et gewesen, seine privat erlangten Informatio­nen über den Reichsbürg­er weiterzuge­ben. Denn sein Wissen habe „keinerlei konkreten Bezug zu einer drohenden Straftat“gehabt.

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