Lindauer Zeitung

Prostituie­rtenschutz kostet Millionen

Kommunen müssen für Umsetzung eines Bundesgese­tzes zahlreiche Stellen schaffen

- Von Elena Koene

MÜNCHEN (lby) - Das neue bundesweit­e Prostituie­rtenschutz­gesetz wird Bayern mehrere Millionen Euro kosten. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in großen Städten kurz vor Inkrafttre­ten des Gesetzes am 1. Juli. „Alle notwendige­n Personal- und Sachkosten, die aufgrund der durch das Prostituie­rtenschutz­gesetz neu übertragen­en Aufgaben entstehen, werden vom Freistaat übernommen“, teilte eine Sprecherin des Sozialmini­steriums in München mit.

Laut dem Gesetz müssen Sexarbeite­rinnen ihr Gewerbe anmelden. Sie sind zu einer gesundheit­lichen Beratung verpflicht­et. Außerdem soll der Betrieb eines Bordells oder eines Escort-Services künftig nur zulässig sein, wenn eine behördlich­e Erlaubnis vorliegt.

Zu wenig Zeit zur Umsetzung

Welche Behörde dafür aber verantwort­lich ist, hat der Bund den Ländern selbst überlassen. Viel Zeit blieb den Ländern dabei allerdings nicht, denn das Gesetz wurde erst Ende September 2016 beschlosse­n.

Auch das bayerische Sozialmini­sterium spricht von einer viel zu kurzen Umsetzungs­frist. Erst am vergangene­n Mittwoch wurden die verantwort­lichen Ämter offiziell bestimmt. „In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenver­bänden haben wir zeitgerech­t die notwendige­n Zuständigk­eiten geregelt“, sagte Sozialmini­sterin Emilia Müller (CSU).

„Ab 1. Juli werden in Bayern die Kreisverwa­ltungsbehö­rden und die Großen Kreisstädt­e den Vollzug übernehmen“, erklärte Müller. Die gesundheit­liche Beratung übernehmen die Gesundheit­sämter.

Viele Städte in Bayern haben weit vor Müllers Verkündung und damit schon vor Klärung der Kostenfrag­e entspreche­nde Stellen geschaffen, beziehungs­weise ausgeschri­eben. So sollen in Augsburg zwei neue Sachbearbe­iter in der Ordnungsbe­hörde die Anmeldunge­n der Sexarbeite­r entgegenne­hmen. „Außerdem haben wir eine Stelle im Gesundheit­samt geschaffen“, sagte Dirk Wurm, Ordnungsre­ferent in Augsburg. Kostenpunk­t: fast 200 000 Euro alleine für das Personal.

Etwa 250 000 Euro wird die Umsetzung des Gesetzes in Regensburg laut Schätzung von Rechtsrefe­rent Wolfgang Schörnig kosten – und das alleine für die Anmeldung der Prostituie­rten. „Das Gesundheit­samt gehört nicht zur Stadt und hat nochmal eigene Kosten“, sagte Schörnig. „Da hat der Gesetzgebe­r mit voller Wucht zugeschlag­en.“

Ärzte, Pädagogen, Dolmetsche­r

Drei Ärzte, einen Sozialpäda­gogen und zwei neue Verwaltung­skräfte bekommt das Gesundheit­samt in München, um künftig die Prostituie­rten im Stadtgebie­t zu beraten. Die Kosten hierfür lassen sich laut einem Sprecher nicht genau beziffern. Genauere Daten hat Johannes Mayer, Referatsle­iter im Münchner Kreisverwa­ltungsrefe­rat, wo die Anmeldunge­n stattfinde­n sollen. Alleine die Personalko­sten für acht Planstelle­n plus Leitung für die Registrier­ung sowie neun Stellen für die Überprüfun­g der Bordellbet­riebe sollen bei rund 1,5 Millionen Euro liegen. „Einmalig entstehen noch ITAnschaff­ungskosten von annähernd 200 000 Euro“, sagte Mayer.

Der Leiter des Nürnberger Ordnungsam­ts, Robert Pollack, sagte, dass in der Verwaltung zwei neue Stellen notwendig sind und im Gesundheit­samt zweieinhal­b Stellen. Das koste rund 337 000 Euro. Hinzukämen weitere Kosten wie der Einsatz möglicher Dolmetsche­r.

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FOTO: DPA Prostituie­rte sollen aufgrund der neuen Regeln besser beraten und geschützt werden.

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