Damit jeder weiß, worum es eigentlich geht
LZ-Faktencheck vor dem Bürgerentscheid zur Therme – Die wichtigsten Begriffe
LINDAU (dik) - Die Lindauer sollen über den Bau der geplanten Therme im Eichwald abstimmen. Manch einer hat aber den Überblick verloren und fragt, was ein Bürgerbegehren ist, und wie sich das vom Ratsbegehren unterscheidet. Auch anderes ist unklar. Die LZ erläutert deshalb die wichtigsten Begriffe.
Therme Lindau:
Gemeint ist das gesamte Projekt, das Stadt Lindau und Investor Andreas Schauer im Eichwald planen. Also Strandbad, Hallenbad, Wellnessbad und Saunalandschaft. für Verwirrung sorgt, dass auch das Wellnessbad meist Therme genannt wird. Aber damit ist dann die Therme in der Therme gemeint.
Sport- und Familienbad:
So nennt die Stadt das Hallenbad, das sie in der Therme baut, das Investor Schauer später betreibt. Das umfasst Becken, Rutschen und andere Einrichtungen, die vor allem Lindauer Familien, aber auch den Sportschwimmern der Vereine, den Schulen für den Schwimmunterricht und der Berufsschule für die Ausbildung der Schwimmmeister offenstehen.
Gemeint ist der Bereich des Strandbades hinter dem Eisstadion, in dem sich heute unter anderem das Beachvolleyballfeld befindet. Dieser Bereich wird künftig nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Stattdessen werden Stadt und Investor es zu einem Biotop umgestalten. Das ist die wichtigste Naturschutz-Maßnahme, die als Ausgleich für den baulichen Eingriff
Ausgleichsfläche:
gesetzlich nötig ist. Die Fläche entsteht in Absprache mit den Naturschutzbehörden dort, weil sie einen Puffer bildet zwischen dem künftig noch intensiver genutzten Bereich des Bades im Eichwald und dem angrenzenden Naturschutzgebiet in der Reutiner Bucht.
Bürgerbegehren: Die Bürgerinitiative Eichwald hat mehr als 2200 Unterschriften gesammelt für ein Bürgerbegehren gemäß Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung. Damit haben Bürger die Möglichkeit, die Politik in ihrem Sinne zu gestalten. Nachdem der Stadtrat das Bürgerbegehren für rechtsgültig erklärt hat, muss es innerhalb von drei Monaten zum Bürgerentscheid kommen, bei dem die Lindauer in Wahllokalen abstimmen.
Damit die Bürger bei der Abstimmung nicht nur gegen das Vorhaben stimmen, sondern auch dafür, hat der Stadtrat die gesetzliche Möglichkeit für ein Ratsbegehren genutzt. Darin hat die Stadtratsmehrheit ihr Vorhaben formuliert. Es steht beim Bürgerentscheid genauso zur Abstimmung wie das Bürgerbegehren.
Ratsbegehren: Bürgerentscheid:
Nach bisherigem Stand sind die Lindauer am Sonntag, 23. Juli, zum Bürgerentscheid gerufen. Dann können Sie über Bürgerbegehren und Ratsbegehren abstimmen. Weil es nicht verboten ist, bei beiden Ja anzukreuzen, auch wenn sie sich widersprechen, gibt es die sogenannte Stichfrage, bei der jeder Wähler sagt, welches von beidem ihm wichtiger ist. Bürgerbegehren oder Ratsbegehren gelten als angenommen, wenn am Wahltag die Mehrheit mit ja stimmt. Zudem muss diese Mehrheit mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten betragen, Fachleute sprechen vom Quorum. Das sind in Lindau knapp 4000 Stimmen. Ein Bürgerentscheid entspricht einem Stadtratsbeschluss, mit dem Unterschied, das er ein Jahr lang gilt, wenn ihn nicht ein neuer Bürgerentscheid ersetzt. So lange dürfen Verwaltung und Stadtrat nichts beschließen oder in die Wege leiten, was dem Bürgerentscheid zuwiderläuft.
Wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der Stadt Lindau hat. Die Stadt hat bereits Wahlbenachrichtigungen versandt. Wer sich für wahlberechtigt hält, aber keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt ins Wählerregister eintragen lassen. Das gilt vor allem für NichtDeutsche.
Wahlberechtigung: