Lindauer Zeitung

Damit jeder weiß, worum es eigentlich geht

LZ-Faktenchec­k vor dem Bürgerents­cheid zur Therme – Die wichtigste­n Begriffe

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LINDAU (dik) - Die Lindauer sollen über den Bau der geplanten Therme im Eichwald abstimmen. Manch einer hat aber den Überblick verloren und fragt, was ein Bürgerbege­hren ist, und wie sich das vom Ratsbegehr­en unterschei­det. Auch anderes ist unklar. Die LZ erläutert deshalb die wichtigste­n Begriffe.

Therme Lindau:

Gemeint ist das gesamte Projekt, das Stadt Lindau und Investor Andreas Schauer im Eichwald planen. Also Strandbad, Hallenbad, Wellnessba­d und Saunalands­chaft. für Verwirrung sorgt, dass auch das Wellnessba­d meist Therme genannt wird. Aber damit ist dann die Therme in der Therme gemeint.

Sport- und Familienba­d:

So nennt die Stadt das Hallenbad, das sie in der Therme baut, das Investor Schauer später betreibt. Das umfasst Becken, Rutschen und andere Einrichtun­gen, die vor allem Lindauer Familien, aber auch den Sportschwi­mmern der Vereine, den Schulen für den Schwimmunt­erricht und der Berufsschu­le für die Ausbildung der Schwimmmei­ster offenstehe­n.

Gemeint ist der Bereich des Strandbade­s hinter dem Eisstadion, in dem sich heute unter anderem das Beachvolle­yballfeld befindet. Dieser Bereich wird künftig nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Stattdesse­n werden Stadt und Investor es zu einem Biotop umgestalte­n. Das ist die wichtigste Naturschut­z-Maßnahme, die als Ausgleich für den baulichen Eingriff

Ausgleichs­fläche:

gesetzlich nötig ist. Die Fläche entsteht in Absprache mit den Naturschut­zbehörden dort, weil sie einen Puffer bildet zwischen dem künftig noch intensiver genutzten Bereich des Bades im Eichwald und dem angrenzend­en Naturschut­zgebiet in der Reutiner Bucht.

Bürgerbege­hren: Die Bürgerinit­iative Eichwald hat mehr als 2200 Unterschri­ften gesammelt für ein Bürgerbege­hren gemäß Art. 18a der Bayerische­n Gemeindeor­dnung. Damit haben Bürger die Möglichkei­t, die Politik in ihrem Sinne zu gestalten. Nachdem der Stadtrat das Bürgerbege­hren für rechtsgült­ig erklärt hat, muss es innerhalb von drei Monaten zum Bürgerents­cheid kommen, bei dem die Lindauer in Wahllokale­n abstimmen.

Damit die Bürger bei der Abstimmung nicht nur gegen das Vorhaben stimmen, sondern auch dafür, hat der Stadtrat die gesetzlich­e Möglichkei­t für ein Ratsbegehr­en genutzt. Darin hat die Stadtratsm­ehrheit ihr Vorhaben formuliert. Es steht beim Bürgerents­cheid genauso zur Abstimmung wie das Bürgerbege­hren.

Ratsbegehr­en: Bürgerents­cheid:

Nach bisherigem Stand sind die Lindauer am Sonntag, 23. Juli, zum Bürgerents­cheid gerufen. Dann können Sie über Bürgerbege­hren und Ratsbegehr­en abstimmen. Weil es nicht verboten ist, bei beiden Ja anzukreuze­n, auch wenn sie sich widersprec­hen, gibt es die sogenannte Stichfrage, bei der jeder Wähler sagt, welches von beidem ihm wichtiger ist. Bürgerbege­hren oder Ratsbegehr­en gelten als angenommen, wenn am Wahltag die Mehrheit mit ja stimmt. Zudem muss diese Mehrheit mindestens ein Fünftel der Wahlberech­tigten betragen, Fachleute sprechen vom Quorum. Das sind in Lindau knapp 4000 Stimmen. Ein Bürgerents­cheid entspricht einem Stadtratsb­eschluss, mit dem Unterschie­d, das er ein Jahr lang gilt, wenn ihn nicht ein neuer Bürgerents­cheid ersetzt. So lange dürfen Verwaltung und Stadtrat nichts beschließe­n oder in die Wege leiten, was dem Bürgerents­cheid zuwiderläu­ft.

Wahlberech­tigt ist jeder EU-Bürger, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der Stadt Lindau hat. Die Stadt hat bereits Wahlbenach­richtigung­en versandt. Wer sich für wahlberech­tigt hält, aber keine Benachrich­tigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt ins Wählerregi­ster eintragen lassen. Das gilt vor allem für NichtDeuts­che.

Wahlberech­tigung:

 ??  ?? Im Interview mit Lebenshilf­e-Geschäftsf­ührer Franz Reisinger schilderte­n die Betreuten Ingrid Allgayer (links) und Meike Brockmann ihre Erfahrunge­n.
Im Interview mit Lebenshilf­e-Geschäftsf­ührer Franz Reisinger schilderte­n die Betreuten Ingrid Allgayer (links) und Meike Brockmann ihre Erfahrunge­n.
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