Aschauer hält Gemeinderats-Beschluss für rechtswidrig
Der Achberger Bürgermeister kündigt daher seinen Widerspruch gegen die Entscheidung zum Pflegeheim an
ACHBERG (olwi) - Nächster Paukenschlag rund um das Achberger Pflegeheim: Bürgermeister Johannes Aschauer hält den Beschluss des Gemeinderates, sich entgegen der Landesheimbau-Verordnung für den Erhalt des Heimes in seiner jetzigen Form einzusetzen, für rechtswidrig. Er hat daher das Kommunalamt am Landratsamt Ravensburg um eine rechtliche Prüfung gebeten und seinen Widerspruch gemäß der badenwürttembergischen Gemeindeordnung innerhalb einer Woche angekündigt.
Der Gemeinderat hatte beschlossen, ganz auf den politischen Druck zum Erhalt des Heimes zu setzen und alternative Szenarien zunächst nicht weiter zu verfolgen (die LZ berichtete). Aschauer verweist in einer EMail an alle Gemeinderats-Mitglieder und das Landratsamt Ravensburg darauf, dass sich das Gremium vorab in einer Klausur darauf geeinigt habe, statt des vorhandenen 18Betten-Pflegeheimes künftig eine mit acht oder zwölf Betten ausgestattete Senioren-Wohngemeinschaft in dem Gebäude in der Schulstraße zu realisieren.
Dies wäre konform mit der Landesheimbau-Verordnung. Der Vorstoß von Klaus Wirthwein in der jüngsten Gemeinderatssitzung, das Heim so weiter zu betreiben, wie es ist, habe ihn „völlig unvorbereitet“getroffen. Diesem Wunsch Wirthweins hatte sich das Gremium in der Sitzung angeschlossen. Auch Aschauer meldete in der Sitzung keine Bedenken dagegen an, sondern bestätigte Wirthwein darin, dass ein Doppel-Beschluss politisch nicht glaubwürdig sei. Ein solcher DoppelBeschluss stand in der Sitzung zunächst im Raum. So sollte es einerseits Gespräche mit politischen Repräsentanten sowie eine Unterschriftensammlung geben mit dem Ziel, das Heim in seiner jetzigen Form zu erhalten. Andererseits sollte es ein Weiterverfolgen der Pläne einer Senioren-Wohngemeinschaft geben. Den zweiten Teil hat der Gemeinderat allerdings nicht beschlossen.
Den Erhalt des Heimes als Hauptziel zu definieren, hält Aschauer nun für rechtswidrig. Er verstoße gegen die Landesheimbau-Verordnung und möglicherweise auch gegen das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege. Aus Sicht von Aschauer sei der Beschluss auch nachteilig für die Gemeinde, da dieser bei der Kinderbetreuung deutlich höhere Kosten mit sich bringe. Denn bei der Realisierung einer Senioren-WG wären im Gebäude des Pflegeheims freie Flächen vorhanden, die für eine weitere Kindergartengruppe genutzt werden könnten. Das hätte die Gemeinde, so Aschauer, rund 200 000 Euro gekostet. Ein Neubau hingegen koste rund 800 000 Euro. Auch vor diesem Hintergrund lasse er von der Kommunalaufsicht sein Recht prüfen, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen.
Aschauer hält Aufrüstung des Heimes nicht für sinnvoll
Auch eine mögliche Aufrüstung des Heimes auf den Standard der Landesheimbau-Verordnung hält Aschauer für finanziell nachteilig für die Gemeinde. Mit der Seniorenresidenz im Gutshof Walz verfüge die Gemeinde über ein weiteres, vollstationäres Pflegeheim. Die Versorgung der in Achberg lebenden Senioren sei damit gesichert. Der Betrieb eines mit Gemeinde-Mitteln umgebauten Pflegeheimes in der Schulstraße ermögliche keine Re-Finanzierung der Investitionen innerhalb der nächsten 25 Jahren. Somit stelle ein möglicher Heim-Umbau eine von der Gemeinde subventionierte Maßnahme außerhalb ihrer Pflichtbereiche dar, die in direkter Konkurrenz zu einem privatwirtschaftlichen Angebot stehe.
Aschauer erinnert in seiner EMail daran, dass die GemeinderatsMitglieder bei ihrer Vereidigung einen „Gehorsam den Gesetzen“versprechen. Er habe hinsichtlich des Beschlusses, gegen die Landesheimbau-Verordnung vorzugehen, nicht den Eindruck, „dass Jeder diesen Satzteil verstanden hat“, so Aschauer.