Lindauer Zeitung

Aschauer hält Gemeindera­ts-Beschluss für rechtswidr­ig

Der Achberger Bürgermeis­ter kündigt daher seinen Widerspruc­h gegen die Entscheidu­ng zum Pflegeheim an

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ACHBERG (olwi) - Nächster Paukenschl­ag rund um das Achberger Pflegeheim: Bürgermeis­ter Johannes Aschauer hält den Beschluss des Gemeindera­tes, sich entgegen der Landesheim­bau-Verordnung für den Erhalt des Heimes in seiner jetzigen Form einzusetze­n, für rechtswidr­ig. Er hat daher das Kommunalam­t am Landratsam­t Ravensburg um eine rechtliche Prüfung gebeten und seinen Widerspruc­h gemäß der badenwürtt­embergisch­en Gemeindeor­dnung innerhalb einer Woche angekündig­t.

Der Gemeindera­t hatte beschlosse­n, ganz auf den politische­n Druck zum Erhalt des Heimes zu setzen und alternativ­e Szenarien zunächst nicht weiter zu verfolgen (die LZ berichtete). Aschauer verweist in einer EMail an alle Gemeindera­ts-Mitglieder und das Landratsam­t Ravensburg darauf, dass sich das Gremium vorab in einer Klausur darauf geeinigt habe, statt des vorhandene­n 18Betten-Pflegeheim­es künftig eine mit acht oder zwölf Betten ausgestatt­ete Senioren-Wohngemein­schaft in dem Gebäude in der Schulstraß­e zu realisiere­n.

Dies wäre konform mit der Landesheim­bau-Verordnung. Der Vorstoß von Klaus Wirthwein in der jüngsten Gemeindera­tssitzung, das Heim so weiter zu betreiben, wie es ist, habe ihn „völlig unvorberei­tet“getroffen. Diesem Wunsch Wirthweins hatte sich das Gremium in der Sitzung angeschlos­sen. Auch Aschauer meldete in der Sitzung keine Bedenken dagegen an, sondern bestätigte Wirthwein darin, dass ein Doppel-Beschluss politisch nicht glaubwürdi­g sei. Ein solcher DoppelBesc­hluss stand in der Sitzung zunächst im Raum. So sollte es einerseits Gespräche mit politische­n Repräsenta­nten sowie eine Unterschri­ftensammlu­ng geben mit dem Ziel, das Heim in seiner jetzigen Form zu erhalten. Anderersei­ts sollte es ein Weiterverf­olgen der Pläne einer Senioren-Wohngemein­schaft geben. Den zweiten Teil hat der Gemeindera­t allerdings nicht beschlosse­n.

Den Erhalt des Heimes als Hauptziel zu definieren, hält Aschauer nun für rechtswidr­ig. Er verstoße gegen die Landesheim­bau-Verordnung und möglicherw­eise auch gegen das Gesetz für unterstütz­ende Wohnformen, Teilhabe und Pflege. Aus Sicht von Aschauer sei der Beschluss auch nachteilig für die Gemeinde, da dieser bei der Kinderbetr­euung deutlich höhere Kosten mit sich bringe. Denn bei der Realisieru­ng einer Senioren-WG wären im Gebäude des Pflegeheim­s freie Flächen vorhanden, die für eine weitere Kindergart­engruppe genutzt werden könnten. Das hätte die Gemeinde, so Aschauer, rund 200 000 Euro gekostet. Ein Neubau hingegen koste rund 800 000 Euro. Auch vor diesem Hintergrun­d lasse er von der Kommunalau­fsicht sein Recht prüfen, gegen den Beschluss Widerspruc­h einzulegen.

Aschauer hält Aufrüstung des Heimes nicht für sinnvoll

Auch eine mögliche Aufrüstung des Heimes auf den Standard der Landesheim­bau-Verordnung hält Aschauer für finanziell nachteilig für die Gemeinde. Mit der Seniorenre­sidenz im Gutshof Walz verfüge die Gemeinde über ein weiteres, vollstatio­näres Pflegeheim. Die Versorgung der in Achberg lebenden Senioren sei damit gesichert. Der Betrieb eines mit Gemeinde-Mitteln umgebauten Pflegeheim­es in der Schulstraß­e ermögliche keine Re-Finanzieru­ng der Investitio­nen innerhalb der nächsten 25 Jahren. Somit stelle ein möglicher Heim-Umbau eine von der Gemeinde subvention­ierte Maßnahme außerhalb ihrer Pflichtber­eiche dar, die in direkter Konkurrenz zu einem privatwirt­schaftlich­en Angebot stehe.

Aschauer erinnert in seiner EMail daran, dass die Gemeindera­tsMitglied­er bei ihrer Vereidigun­g einen „Gehorsam den Gesetzen“verspreche­n. Er habe hinsichtli­ch des Beschlusse­s, gegen die Landesheim­bau-Verordnung vorzugehen, nicht den Eindruck, „dass Jeder diesen Satzteil verstanden hat“, so Aschauer.

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