Bebauungsplan für Montfortstraße kommt in die Gänge
HERGENSWEILER (hipp) - Zu warten, bis die Änderung im Baugesetzbuch in Kraft getreten ist: Das war die Devise Hergensweilers im Falle des Bebauungsplans „PanoramawegMontfortstraße“. Die Änderung, die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen die Bauleitplanung erleichtert, ist seit Mitte Mai in Kraft.
Nunmehr stand der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Diesem stimmten die Räte einmütig zu.
Die Planung orientiert sich an einem früheren Verkehrskonzept. Durch die Fortführung des Panoramawegs bis zu Montfortstraße wird die Dorfmitte an Kirche und Heimatmuseum entlastet und das untere Dorf an das Neubaugebiet Dorfstraße angebunden. Laut früherem Ratsbeschluss sollen zur Finanzierung des Lückenschlusses Grundstücke entlang des neuen Straßenstückes verkauft werden. Allerdings vorerst nur so viele, dass der Gemeinde keine finanziellen Belastungen durch die Erschließung entstehen.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen passen auf das Vorhaben. Danach braucht es für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als zehn Hektar keine Umweltprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert, sondern nur angepasst werden. Letzte Frist für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf dieser Grundlage ist der 31. Dezember 2019. Zwei Jahre später muss der Satzungsbeschluss vorliegen.