Lindauer Zeitung

Streit um Abgeordnet­en-Pensionen entbrannt

Die Grünen ziehen wegen einer Neuregelun­g vor den Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of

- Von Ralf Müller

MÜNCHEN - Die Neuregelun­g der Altersvers­orgung für einige der 180 Landtagsab­geordneten kommt vorerst nicht. Die Grünen haben am Montag den Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of (BayVerfgh) wegen einer sogenannte­n „Meinungsve­rschiedenh­eit“angerufen. Die Neuregelun­g würde vor allem Politiker betreffen, die vom Landtag in ein kommunales Spitzenamt wie Bürgermeis­ter oder Landrat wechseln.

Amtsjahre werden aufaddiert

Das war beim Landtagsab­geordneten Gerhard Wägemann (CSU) der Fall. Wägemann gehörte von 2003 bis 2011 dem Landtag an, ehe er im Dezember 2011 zum Landrat des mittelfrän­kischen Landkreise­s Weißenburg-Gunzenhaus­en gewählt wurde. Da er nicht mindestens zehn Jahre lang Abgeordnet­er war, kommt der heute 64-jährige CSU-Politiker nicht in den Genuss der sogenannte­n „besonderen Altersvers­orgung“von derzeit rund 2400 Euro im Monat.

Um den Landratspo­sten für die CSU zu sichern, haben seine Parteifreu­nde Wägemann damals zugesicher­t, dass man den drohenden „Härtefall“regeln werde. Das geschah dann auch: Am 24. April dieses Jahres verabschie­dete das bayerische Parlament mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern – bei Enthaltung der SPD und gegen den Willen der Grünen – eine Gesetzesän­derung. Bei der Berechnung des „besonderen Versorgung­sanspruchs“sollten künftig die Zeiten im Landtag und als kommunaler Wahlbeamte­r addiert werden.

Ob das in Zukunft tatsächlic­h so gehandhabt werden kann, ist fraglich. Die Grünen im Bayerische­n Landtag sehen in dieser Regelung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Abgeordnet­en. Sie schließe keineswegs eine „Gerechtigk­eitslücke“, wie der parlamenta­rische Geschäftsf­ührer Thomas Gehring (Grüne) am Montag in München sagte.

Durch die Neuregelun­g würden diejenigen Abgeordnet­en versorgung­srechtlich besser gestellt, die zwischen Abgeordnet­entätigkei­t und kommunalem Wahlamt wechseln, argumentie­ren die Grünen. Sie machen ein Gegenbeisp­iel auf: Wer fünf Jahre Abgeordnet­er und anschließe­nd sechs Jahre lang Bürgermeis­ter war, bekommt künftig sofort seine Altersvers­orgung, auch wenn er altersmäßi­g erst in den 40-ern ist. Wer erst Bürgermeis­ter und dann Abgeordnet­er war, bekommt sie aber erst mit 67.

Mehr Geld in Bayern als im Bund

Die vom Landtag verabschie­dete Regelung betrifft auch den Würzburger SPD-Landtagsab­geordneten Georg Rosenthal (70), der von 2008 bis 2013 Würzburger Oberbürger­meister war und dann in den Landtag wechselte.

Landtagsvi­zepräsiden­t Peter Meyer (Freie Wähler) machte eine andere Rechnung auf als die Grünen. Bei Beibehaltu­ng der bisherigen Regelung würde ein Abgeordnet­er, der neun Jahre im kommunalen Dienst stand und anschließe­nd neun Jahre Mitglied des Parlaments war, keine gesonderte Altersvers­orgung erhalten. Das wäre „auch eine Ungerechti­gkeit“, so Meyer.

Verglichen werden nach Ansicht der Grünen „Äpfel mit Birnen“: Zwischen Abgeordnet­en und kommunalen Wahlbeamte­n bestünden grundlegen­de statusrech­tliche Unterschie­de. Bei den Grünen versteht man nicht, warum Bayern, das in Sachen Abgeordnet­enversorgu­ng ohnehin an der Spitze der Bundesländ­er steht, sich nicht den Regelungen etwa des Bundestags anschließt, bei dem ein Abgeordnet­er pro Mandatsjah­r etwas über 200 Euro monatliche Versorgung­sanwartsch­aft erwirbt.

Obwohl sich seine Fraktion bei der Abstimmung über die „Lex Wägemann“im Landtag enthielt, hatte sich damals der Vorsitzend­e des Rechtsauss­chusses Franz Schindler (SPD) sehr kritisch geäußert. Die Grundaussa­ge, es bestehe eine Gerechtigk­eitslücke, sei falsch, so Schindler: „Diejenigen, die ausscheide­n, fallen ja nicht ins Bodenlose“, weil ihnen die Parlaments­jahre bei der Rentenvers­icherung angerechne­t würden. Alternativ kann sich ein Landtagsab­geordneter auch eine Versorgung­sentschädi­gung auszahlen lassen.

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FOTO: PR Thomas Gehring (Grüne) sieht nicht, dass durch die Neuregelun­g eine „Gerechtigk­eitslücke“geschlosse­n wird.

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