Streit um Abgeordneten-Pensionen entbrannt
Die Grünen ziehen wegen einer Neuregelung vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
MÜNCHEN - Die Neuregelung der Altersversorgung für einige der 180 Landtagsabgeordneten kommt vorerst nicht. Die Grünen haben am Montag den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfgh) wegen einer sogenannten „Meinungsverschiedenheit“angerufen. Die Neuregelung würde vor allem Politiker betreffen, die vom Landtag in ein kommunales Spitzenamt wie Bürgermeister oder Landrat wechseln.
Amtsjahre werden aufaddiert
Das war beim Landtagsabgeordneten Gerhard Wägemann (CSU) der Fall. Wägemann gehörte von 2003 bis 2011 dem Landtag an, ehe er im Dezember 2011 zum Landrat des mittelfränkischen Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen gewählt wurde. Da er nicht mindestens zehn Jahre lang Abgeordneter war, kommt der heute 64-jährige CSU-Politiker nicht in den Genuss der sogenannten „besonderen Altersversorgung“von derzeit rund 2400 Euro im Monat.
Um den Landratsposten für die CSU zu sichern, haben seine Parteifreunde Wägemann damals zugesichert, dass man den drohenden „Härtefall“regeln werde. Das geschah dann auch: Am 24. April dieses Jahres verabschiedete das bayerische Parlament mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern – bei Enthaltung der SPD und gegen den Willen der Grünen – eine Gesetzesänderung. Bei der Berechnung des „besonderen Versorgungsanspruchs“sollten künftig die Zeiten im Landtag und als kommunaler Wahlbeamter addiert werden.
Ob das in Zukunft tatsächlich so gehandhabt werden kann, ist fraglich. Die Grünen im Bayerischen Landtag sehen in dieser Regelung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Abgeordneten. Sie schließe keineswegs eine „Gerechtigkeitslücke“, wie der parlamentarische Geschäftsführer Thomas Gehring (Grüne) am Montag in München sagte.
Durch die Neuregelung würden diejenigen Abgeordneten versorgungsrechtlich besser gestellt, die zwischen Abgeordnetentätigkeit und kommunalem Wahlamt wechseln, argumentieren die Grünen. Sie machen ein Gegenbeispiel auf: Wer fünf Jahre Abgeordneter und anschließend sechs Jahre lang Bürgermeister war, bekommt künftig sofort seine Altersversorgung, auch wenn er altersmäßig erst in den 40-ern ist. Wer erst Bürgermeister und dann Abgeordneter war, bekommt sie aber erst mit 67.
Mehr Geld in Bayern als im Bund
Die vom Landtag verabschiedete Regelung betrifft auch den Würzburger SPD-Landtagsabgeordneten Georg Rosenthal (70), der von 2008 bis 2013 Würzburger Oberbürgermeister war und dann in den Landtag wechselte.
Landtagsvizepräsident Peter Meyer (Freie Wähler) machte eine andere Rechnung auf als die Grünen. Bei Beibehaltung der bisherigen Regelung würde ein Abgeordneter, der neun Jahre im kommunalen Dienst stand und anschließend neun Jahre Mitglied des Parlaments war, keine gesonderte Altersversorgung erhalten. Das wäre „auch eine Ungerechtigkeit“, so Meyer.
Verglichen werden nach Ansicht der Grünen „Äpfel mit Birnen“: Zwischen Abgeordneten und kommunalen Wahlbeamten bestünden grundlegende statusrechtliche Unterschiede. Bei den Grünen versteht man nicht, warum Bayern, das in Sachen Abgeordnetenversorgung ohnehin an der Spitze der Bundesländer steht, sich nicht den Regelungen etwa des Bundestags anschließt, bei dem ein Abgeordneter pro Mandatsjahr etwas über 200 Euro monatliche Versorgungsanwartschaft erwirbt.
Obwohl sich seine Fraktion bei der Abstimmung über die „Lex Wägemann“im Landtag enthielt, hatte sich damals der Vorsitzende des Rechtsausschusses Franz Schindler (SPD) sehr kritisch geäußert. Die Grundaussage, es bestehe eine Gerechtigkeitslücke, sei falsch, so Schindler: „Diejenigen, die ausscheiden, fallen ja nicht ins Bodenlose“, weil ihnen die Parlamentsjahre bei der Rentenversicherung angerechnet würden. Alternativ kann sich ein Landtagsabgeordneter auch eine Versorgungsentschädigung auszahlen lassen.