OB Ecker durfte Verträge zur Therme unterschreiben
LZ-Faktencheck vor dem Bürgerentscheid am 23. Juli
Von Dirk Augustin der OB sind entsprechende und gültige Stadtratsbeschlüsse, die allesamt vorliegen. Damit schreiben beide Seiten Verträge fort, mit denen sie bereits die Planung des Bades gemeinsam betrieben haben. Da die Stadt in Verträgen ihre Planungshoheit nicht einschränken darf, hat sie den Passus aufgenommen, dass die Verträge ungültig werden, wenn es für die Therme kein Baurecht gibt. Seit dem Beschluss des Stadtrats für einen Bürgerentscheid am 23. Juli darf die Verwaltung nichts tun, was dem Sinn des Bürgerbegehrens zuwiderläuft. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass Verwaltung und Stadtrat vor einer Abstimmung noch schnell Fakten schaffen. In diesem Fall hat der OB die Verträge aber schon vor der Stadtratsentscheidung am 1. Juni unterschrieben.
Zeitverlust soll begrenzt werden
Hintergrund ist, dass die Thermenbefürworter den Zeitverlust durch den Bürgerentscheid begrenzen wollen, damit sie nach einem Erfolg bei der Abstimmung möglichst sofort mit dem ausgesetzten Abbruch des alten Bades beginnen können und nicht einen Notartermin abwarten müssen. Das halte die Kostensteigerungen durch Verzögerungen in Grenzen. Dem steht die Verärgerung mancher Bürger entgegen, die sich durch das Vorgehen brüskiert fühlen, weil die Stadt Verträge unterschreibt, bevor die Wähler abgestimmt haben. Was politisch klüger ist, muss jeder selbst beurteilen.