Lindauer Zeitung

Sofort nach der Wahl überarbeit­en!

- Von Rasmus Buchsteine­r politik@schwaebisc­he.de

Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD) ist mit einem blauem Auge davongekom­men. Die Richter pochen auf Regelungen, die den Schutz der Interessen kleiner Gewerkscha­ften und ihrer Mitglieder sicherstel­len. Das Gericht würde nicht so handeln, wenn das Gesetz handwerkli­ch in Ordnung gewesen wäre.

„Ein Betrieb, ein Tarifvertr­ag“, das Prinzip ist dennoch richtig, und es bleibt die Grundlage für das Modell der Sozialpart­nerschaft, um das Deutschlan­d in der Welt beneidet wird. Ego-Gewerkscha­ften, die im Kampf um Mitglieder knallhart Berufsgrup­pen gegeneinan­der ausspielen, passen dazu nicht. Wenn nun kleine Gewerkscha­ften aus dem Urteil die Lizenz zum rücksichts­losen Weiterstre­iken herauslese­n, auch wenn sie im Betrieb in der Minderheit sind, verkennen sie den Geist des Gesetzes und der Karlsruher Entscheidu­ng. Die grundgeset­zlich garantiert­e Koalitions­freiheit ist zwar ein hohes Gut, darf aber nicht zur Ausrede für XXL-Arbeitskäm­pfe werden. Das Gesetz schreibt keiner Gewerkscha­ft vor, für welche Ziele sie zu kämpfen hat. Aber es verlangt aus gutem Grund Kooperatio­n und Interessen­ausgleich. Damit das Tarifeinhe­itsgesetz zum Segen für Deutschlan­ds Wirtschaft und die Arbeitnehm­er werden kann, muss das Gesetz sofort nach der Bundestags­wahl überarbeit­et werden. Die notwendige­n Präzisieru­ngen dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

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