Sofort nach der Wahl überarbeiten!
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist mit einem blauem Auge davongekommen. Die Richter pochen auf Regelungen, die den Schutz der Interessen kleiner Gewerkschaften und ihrer Mitglieder sicherstellen. Das Gericht würde nicht so handeln, wenn das Gesetz handwerklich in Ordnung gewesen wäre.
„Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, das Prinzip ist dennoch richtig, und es bleibt die Grundlage für das Modell der Sozialpartnerschaft, um das Deutschland in der Welt beneidet wird. Ego-Gewerkschaften, die im Kampf um Mitglieder knallhart Berufsgruppen gegeneinander ausspielen, passen dazu nicht. Wenn nun kleine Gewerkschaften aus dem Urteil die Lizenz zum rücksichtslosen Weiterstreiken herauslesen, auch wenn sie im Betrieb in der Minderheit sind, verkennen sie den Geist des Gesetzes und der Karlsruher Entscheidung. Die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit ist zwar ein hohes Gut, darf aber nicht zur Ausrede für XXL-Arbeitskämpfe werden. Das Gesetz schreibt keiner Gewerkschaft vor, für welche Ziele sie zu kämpfen hat. Aber es verlangt aus gutem Grund Kooperation und Interessenausgleich. Damit das Tarifeinheitsgesetz zum Segen für Deutschlands Wirtschaft und die Arbeitnehmer werden kann, muss das Gesetz sofort nach der Bundestagswahl überarbeitet werden. Die notwendigen Präzisierungen dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.