Augsburger Gericht entscheidet nochmal gegen BI
Bürgerinitiative muss auch die Kosten eines zweiten Verfahrens gegen die Stadt tragen
LINDAU - Die Bürgerinitiative Eichwald muss in zwei Verfahren gegen die Stadt die Kosten tragen. Rechtsamtsleiterin Tanja Bohnert berichtete am Dienstagabend im Stadtrat, dass das Verwaltungsgericht Augsburg der BI auch die Kosten in einem zweiten Verfahren zugeordnet hat. Per Eilantrag wollte die BI vorgezogene Abrissarbeiten stoppen.
Wie erst jetzt bekannt wird, hatte die Bürgerinitiative im Mai, zeitgleich mit einreichen der Unterschriften für das Bürgerbegehren, beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, der es der Stadt verbieten sollte, vor Zulassung des Bürgerbegehrens Abrissarbeiten im Eichwaldbad vorzunehmen.
Dass die Stadt vor Einreichen der Unterschriften an ihrem Projekt arbeite, sei zulässig, schreibt Richterin Daniela Schlegel in ihrer Entscheidung. Und dass die Stadt nach diesem Termin habe vollendete Tatsachen schaffen wollen, sei „nicht ersichtlich“.
Thermengegner konnten Unterschriften jederzeit abgegben
Die BI selbst habe vorgetragen, die Stadt Lindau wolle laut Pressesprecher mit den Abbrucharbeiten beginnen, sobald alle Genehmigungen vorliegen, diese lagen aber noch nicht vor. Die Bürgerinitiative könne auch nicht daraus eine Verzögerungstaktik der Stadt herleiten, weil sie nicht den Wunschtermin beim Oberbürgermeister bekommen habe, um die Unterschriften einzureichen. Denn die Thermengegner hätten die Unterschriften jederzeit während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung abgeben können, sie mussten dafür nicht zum Oberbürgermeister.
Nach dem Antrag der BI habe die Stadt sofort zugesichert, dass sie bis zur Entscheidung über das Bürgerbegehren keine Arbeiten vornehmen werde. Dies galt umso mehr, nachdem der Stadtrat am 1. Juni das Bürgerbegehren als zulässig beschlossen hat.
So habe die BI am 21. Juni den Eilantrag für erledigt erklärt, am gleichen Tag, als die BI die Klage gegen das Ratsbegehren eingereicht hat.
Eine Woche später hat die Richterin das Verfahren eingestellt und der BI die Kosten des Verfahrens auferlegt. Damit muss die BI für beide Gerichtsverfahren die Kosten tragen. Die Bürgerinitiative sammelt bereits seit dem Frühjahr Geld für mögliche Klagen.