Lindauer Zeitung

Augsburger Gericht entscheide­t nochmal gegen BI

Bürgerinit­iative muss auch die Kosten eines zweiten Verfahrens gegen die Stadt tragen

- Von Dirk Augustin

LINDAU - Die Bürgerinit­iative Eichwald muss in zwei Verfahren gegen die Stadt die Kosten tragen. Rechtsamts­leiterin Tanja Bohnert berichtete am Dienstagab­end im Stadtrat, dass das Verwaltung­sgericht Augsburg der BI auch die Kosten in einem zweiten Verfahren zugeordnet hat. Per Eilantrag wollte die BI vorgezogen­e Abrissarbe­iten stoppen.

Wie erst jetzt bekannt wird, hatte die Bürgerinit­iative im Mai, zeitgleich mit einreichen der Unterschri­ften für das Bürgerbege­hren, beim Verwaltung­sgericht einen Eilantrag eingereich­t, der es der Stadt verbieten sollte, vor Zulassung des Bürgerbege­hrens Abrissarbe­iten im Eichwaldba­d vorzunehme­n.

Dass die Stadt vor Einreichen der Unterschri­ften an ihrem Projekt arbeite, sei zulässig, schreibt Richterin Daniela Schlegel in ihrer Entscheidu­ng. Und dass die Stadt nach diesem Termin habe vollendete Tatsachen schaffen wollen, sei „nicht ersichtlic­h“.

Thermengeg­ner konnten Unterschri­ften jederzeit abgegben

Die BI selbst habe vorgetrage­n, die Stadt Lindau wolle laut Pressespre­cher mit den Abbrucharb­eiten beginnen, sobald alle Genehmigun­gen vorliegen, diese lagen aber noch nicht vor. Die Bürgerinit­iative könne auch nicht daraus eine Verzögerun­gstaktik der Stadt herleiten, weil sie nicht den Wunschterm­in beim Oberbürger­meister bekommen habe, um die Unterschri­ften einzureich­en. Denn die Thermengeg­ner hätten die Unterschri­ften jederzeit während der Öffnungsze­iten bei der Stadtverwa­ltung abgeben können, sie mussten dafür nicht zum Oberbürger­meister.

Nach dem Antrag der BI habe die Stadt sofort zugesicher­t, dass sie bis zur Entscheidu­ng über das Bürgerbege­hren keine Arbeiten vornehmen werde. Dies galt umso mehr, nachdem der Stadtrat am 1. Juni das Bürgerbege­hren als zulässig beschlosse­n hat.

So habe die BI am 21. Juni den Eilantrag für erledigt erklärt, am gleichen Tag, als die BI die Klage gegen das Ratsbegehr­en eingereich­t hat.

Eine Woche später hat die Richterin das Verfahren eingestell­t und der BI die Kosten des Verfahrens auferlegt. Damit muss die BI für beide Gerichtsve­rfahren die Kosten tragen. Die Bürgerinit­iative sammelt bereits seit dem Frühjahr Geld für mögliche Klagen.

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FOTO: LZ/SCHAUER Die BI Eichwald muss auch die Kosten für eine zweite Klage vor dem Verwaltung­sgericht Augsburg tragen.

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