Es wird ein böses Erwachen geben
Zum selben Thema: Der Bau einer Therme steht im Widerspruch zu Paragraf 61 Bundesnaturschutzgesetz. unabhängig davon, ob es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, sind bauliche Anlagen – Gebäude, diverse Becken, Mauern – in einem Abstand von 50 Metern vom Ufer grundsätzlich unzulässig. Es besteht kein überwiegend öffentliches Interesse für eine Ausnahme. Im Gegenteil, die Bebauung liegt im ausschließlichen Interesse eines privaten Unternehmers. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Flächen südlich Sauna/Therme ausschließlich deren Gäste vorbehalten sind und die bisherige Liege- und Spielfläche als Ausgleich geopfert werden soll. Die weitaus größere Zahl der Badenden im Strandbad soll sich auf einer verkleinerten Fläche zum Liegen wie die Heringe begnügen! Von den bislang, zumindest im Winter, frei zugänglichen Flächen soll die Hälfte für die Öffentlichkeit gesperrt werden, dies im Widerspruch zu Artikel 27 Bayerisches Naturschutzgesetz, der jedermann unentgeltlich gestattet, Uferstreifen zu betreten. Nach Artikel 26 Bayerisches Naturschutzgesetz hat jedermann das Recht auf Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur.
Im Falle einer Insolvenz des Betreibers haftet die Stadt selbstschuldnerisch mit 490 000 Euro jährlich, maximal für 30 Jahre gegenüber einer Bank.
Der Investor hat unter Hinweis auf drei andere Orte die Besucherzahl auf 250 000 geschätzt. Dabei ist er von 1 157 000 Einwohnern ausgegangen, die Lindau in 45 Minuten erreichen können. Eine reine Fantasiezahl! Nicht einmal die Hauptferienorte des Allgäus, geschweige denn Zürich, sind in 45 Minuten zu erreichen.
Der Gutachter, der den Vertrag Stadt-Schauer zu beurteilen hatte, weist kritisch darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit der Therme unter 200 000 Besuchern nicht mehr gegeben ist, das heißt, dass dann die Insolvenz droht. Neuerdings kommt hinzu, dass in Leutkirch eine viel größere Therme errichtet wird. Erwähnt sei daran, dass bei der einst blühenden Spielbank Lindau die großen Spiele ganz drastisch eingebrochen sind, als die Spielbank Bregenz eröffnet wurde.
Wenn aber die Schauer-GmbH mangels Besucherzahl pleite geht, kann kaum ein Nachfolger gefunden werden, und auch die Stadt kann in Eigenregie keine schwarzen Zahlen schreiben.
Es steht ernsthaft zu befürchten, dass es schon in wenigen Jahren ein böses Erwachen geben wird. Ludwig Lau sen., Lindau