Wissenswertes für Motorradfahrer
Parkregeln: Für Motorradfahrer gelten laut Polizei dieselben Regeln wie für Autofahrer. Denn die Straßenverkehrsordnung unterscheidet nicht speziell zwischen Autos und motorisierten Zweirädern. Beispielsweise sind angelegte Parkstreifen zu nutzen und Fahrzeuge sollen platzsparend abgestellt werden. Sind keine speziellen Flächen für Motorradfahrer ausgewiesen, können Parkflächen für Autos genutzt werden. Es sei denn, ein Parkplatz ist ausdrücklich nur für Autofahrer ausgeschildert. Ist ein Parkplatz kostenpflichtig, so muss die erforderliche Parkgebühr entrichtet werden. Für jedes Motorrad muss ein eigener Parkschein gelöst werden. Selbst wenn zwei Fahrzeuge sich einen Autostellplatz teilen. Parkschein/-scheibe: Parkscheine sind gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Am besten wird der Parkschein in eine Klarsichtsfolie gesteckt. Dann kann er mit Klebestreifen am Scheinwerfer oder der Verkleidung fesgemacht werden. Die Polizei rät, den Kontrollstreifen als Nachweis aufzubewahren. Parkscheiben können mit Kabelbindern am Fahrzeug befestigt werden. Verbote: In reine Fußgängerzonen darf man Kraftfahrzeuge weder einfahren noch diese hinein schieben. Das Abstellen von Krafträdern auf Gehwegen und an Fahrradabstellflächen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es sei denn, ein entsprechendes Schild weist es als Parkfläche aus. Oftmals wird es stillschweigend toleriert, wenn Motorräder zwar falsch abgestellt werden, aber niemanden behindern. Nicht so, wenn speziell gekennzeichnete Parkflächen in der Nähe vorhanden sind. Falschparker: Ein falsch abgestelltes Kraftrad kann je nach Tatbestand und Parkdauer zehn bis 35 Euro kosten. Die Geldstrafe für Autofahrer, wenn sie ihr Fahrzeug falsch abstellen, bewegt sich im selben Preisrahmen, Parkplätze: Für Motorräder und Roller sind in der Stadt Memmingen nach Angaben des Straßenverkehrsamts im Klösterle, am Ratzengraben und am Westertorplatz Abstellplätze vorhanden. In der Seelhausgasse am Hallhof sind darüber hinaus weitere Parkplätze geplant. (bis)