Galgenfrist für die Kundenstopper
Einzelhändler sollen bis zum Jahresende die Flut der Werbetafeln in den Griff bekommen
LINDAU - Es gibt vorerst kein Verbot für Kundenstopper. Allerdings müssen die Einzelhändler selbst die Flut der Werbetafeln auf der Insel in den Griff bekommen. Wenn das nicht gelingt, wird es ein völliges Verbot geben. Der Bauausschuss legte am Montagabend mehrheitlich eine Galgenfrist bis zum Jahresende fest.
Dass die Flut dieser Tafeln in der Fußgängerzone lästig ist – darin waren sich im Ausschuss alle einig. Die Mehrheit glaubt aber, dass die Aufsteller zumindest für Geschäfte in den Seitengassen sehr wichtig sind, für manchen mögen sie gar existienziell sein. Weil die Stadt seit Jahren zwar ein Verbot hat, dieses aber nicht durchsetzt, ist ein Widlwuchs entstanden.
Die Stadträte Werner Schönberger (FW) und Martin Schnell (LI) haben das bei einem vierstündigen Spaziergang über die Insel dokumentiert: An dem Tag haben sie insgesamt 127 Kundenstopper gezählt. Dabei hatten 31 Geschäfte zwei Tafeln aufgestellt, wenige Geschäfte sogar noch mehr. Bis zu zehn Tafeln für einzelne Geschäfte haben sie gezählt. Andere Ladenbesitzer haben bis zu 16 rollende Verkaufsständer aufgestellt.
All das trage zum Bild des Wildwuchses bei. Auch die Befürworter der Werbetafeln sind sich einig, dass deshalb Grenzen her müssen. Allerdings hat die Stadt bereits beschlossen, dass es zur Gartenschau 2021 ein einheitliches Schildersystem für die ganze Insel geben soll. Diese Schilder sollen Gäste ebenso auf Sehenswürdigkeiten hinweisen wie auf Geschäfte. Gleichzeitig werden dann alle Kundenstopper ausnahmslos verboten. Wer dann werben will, muss sich an den sogenannten City-Tafeln beteiligen.
Jeder darf nur noch einen Kundenstopper aufstellen
Bis dahin mit einer neuen Satzung die Kundenstopper regeln, das lohnt sich nach Meinung der Räte nicht. Deshalb bleibt nur ein Verbot – oder die Händler bekommen das Problem selbst in den Griff. Darauf setzt die Mehrheit des Ausschusses. Als Richtlinie soll gelten, dass jedes Geschäft nur einen Kundenstopper auf der Insel aufstellen darf. Wer sein Geschäft in der Fußgängerzone hat, soll dieses direkt an der Hauswand aufstellen. Wer in einer Seitengasse um Kunden wirbt, darf seine Tafel an der Einmündung zur Maximilianstraße aufstellen. Wichtig: Die Tafeln dürfen weder Rettungswege noch die extra für Gehbehinderte geschaffenen Bereiche zustellen. Außerdem hoffen die Räte, dass nicht all die Geschäfte auch solche Werbetafeln aufstellen, die bisher darauf verzichtet haben.
Diesen Vorschlag hatte Chefstadtplaner Christian Herrling auf Bitte von Oberbürgermeister Gerhard Ecker als Kompromiss ausgearbeitet. Er ging damit sogar noch weiter als Schönberger und Schnell, die mit ihrem Antrag eine neuerliche Diskussion im Ausschuss erreicht hatten. Denn eigentlich hatte der Ausschuss im Mai schon ein komplettes Verbot beschlossen.
Die Verwaltung sagte Kontrollen und Beratungen der Händler zu. Bußgelder darf die Verwaltung nicht ausstellen, weil die jetzt beschlossene Regel eine Duldung ist, der keine Satzung zugrundeliegt. Es funktioniert also nur auf freiwilliger Basis. Wenn die Händler das Problem nicht in den Griff bekommen, dann soll es vom kommenden Jahr an keine Kundenstopper auf der Insel mehr geben. Dann soll die Verwaltung die geltende Satzung in vollem Umfang anwenden, so dass der Bauhof die Tafeln kostenpflichtig wegnehmen und die Verwaltung Bußgelder verhängen darf.