Mädchen in Imbissbude sexuell missbraucht
Angeklagter bekommt Bewährungsstrafe und Geldauflage
- Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 60-jähriger Mann aus Friedrichshafen zu einer Strafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 1800 Euro an den Kinderschutzbund Friedrichshafen zahlen.
Es war bereits der zweite sexuelle Übergriff auf die heute 14-jährige Schülerin. In einem Verfahren, das ein paar Jahre zurückliegt, war ein anderer Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich Opfer manchmal durch das ganze Leben ziehen“, machte eine Polizistin die Problematik bei ihre Zeugenaussage deutlich. Richter Martin Hussels-Eichhorn machte sich die Urteilsfindung dennoch nicht leicht. Im Zentrum des Prozesses stand die Aussage des Mädchens, der er rund zwei Stunden Zeit einräumte. Anfang Januar 2016 soll die damals Zwölfjährige auf dem Heimweg von einer Freundin bei einem Platzregen Zuflucht in einem Friedrichshafener Schnellimbiss gesucht haben. Nachdem es sich zunächst unter ein Vordach gestellt hatte, soll der Imbissbesitzer dem Mädchen angeboten haben, nach drinnen zu kommen, um sich aufzuwärmen. Dort soll er es sexuell bedrängt haben. Als das Mädchen sich den Annäherungen entzog und gebeten habe, gehen zu dürfen, habe der Angeklagte von ihm abgelassen.
Bei der Polizei zur Anzeige kam der Vorfall aber erst rund zwei Monate später. Zunächst hatte das Mädchen die Geschehnisse wohl mit sich selbst ausgemacht, bevor es sich schließlich seiner Psychologin, seiner Mutter und letztlich auch einer Lehrerin anvertraute. Das sei ein typisches Verhalten nach sexuellen Übergriffen, machten sowohl die Psychologin als auch der Richter deutlich. Doch die Mutter ließ noch einige Wochen verstreichen, bis sie auf Drängen ihrer Tochter die Polizei einschaltete.
Als „nicht ideal“beschrieb die Mutter das Verhältnis zu ihrer Tochter, was der Verteidiger zum Anlass nahm, die Aussagen des Mädchens in Zweifel zu ziehen. Das Mädchen sei emotional vernachlässigt und bettele um Aufmerksamkeit, weshalb es die Tat erfunden oder übertrieben haben könnte. Das war für Hussels-Eichhorn jedoch nicht plausibel. „Ich habe keinen Zweifel, dass diese Tat, so wie sie sie dargestellt hat, stattgefunden hat“, sagt er in seiner Urteilsbegründung. Die Detailgenauigkeit, mit der das Mädchen die Geschehnisse geschildert habe, sei bemerkenswert. Trotz ihrer Erlebnisse glaube es nach wie vor an das Gute im Menschen, was einerseits positiv, aber andererseits auch gefährlich naiv sei.
Da der Angeklagte sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen hat und die Tat nur über einen kurzen Zeitraum ablief, blieb das Gericht knapp über der Mindeststrafe. Die Geldauflage in Höhe eines Monatseinkommens sei die einzige spürbare Sanktion, sagte Hussels-Eichhorn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.