Lindauer Zeitung

Bundespoli­zei darf vorübergeh­end leere Asylunterk­ünfte anmieten

Weitere Beamte zur Grenzsiche­rung des Bodenseera­ums

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LINDAU (lz) - Die Bundespoli­zei wird ab Mitte August weitere zusätzlich­e Kräfte zur Grenzsiche­rung im Bodenseera­um einsetzen. Die Polizeibea­mten werden zu diesem Zweck vorübergeh­end in leerstehen­den Asylunterk­ünften in Weiler-Simmerberg untergebra­cht, wie die Bundespoli­zei mitteilt. Die verstärkte­n Bemühungen der Bundesregi­erung um die Sicherung der Bundesgren­zen sowie das Interesse der Bayerische­n Staatsregi­erung, die Ausgaben für leerstehen­de Asylunterk­ünfte zu reduzieren, könnten so aktuell im Landkreis Lindau zu einer Lösung in allseitige­m Interesse führen.

Das örtliche Revier der Bundespoli­zeiinspekt­ion Rosenheim in Lindau wird ab Mitte August wöchentlic­h jeweils einen zusätzlich­en Einsatzzug mit 25 Beamten vor Ort zugewiesen und sucht für diese aktuell nach geeigneten Unterbring­ungsmöglic­hkeiten. Da sich die Zuweisung der Einsatzzüg­e jeweils um einen Tag überschnei­den wird, sind insgesamt 50 Zimmer notwendig, was über die Sommermona­te hinweg in unserer Tourismusr­egion praktisch aussichtsl­os ist.

Zugleich verwaltet das Landratsam­t Lindau derzeit zirka 600 unbelegte Unterkunft­splätze in dezentrale­n Asylunterk­ünften. Die eingeleite­ten Maßnahmen zur Umsteuerun­g der Unterkunft­skapazität­en greifen nur langsam, zugleich bestätigt die Regierung von Schwaben, dass momentan allenfalls nur mit wenigen Neuzuweisu­ngen zu rechnen ist. Der deutliche Unterkunft­süberhang wird daher noch einige Zeit bestehen.

In der Marktgemei­nde WeilerSimm­erberg steht in der PfarrerSon­ntag-Straße aktuell das im Frühjahr 2017 neu errichtete größere Unterkunft­sobjekt mit 22 Wohneinhei­ten in fünf Gebäuden leer. „Der Wohnraum in unserer Region ist knapp. Die Bevölkerun­g fragt zu Recht, warum leerstehen­de Asylunterk­ünfte nicht anderweiti­g genutzt werden“, sagt Landrat Elmar Stegmann. Nach zwei Besichtigu­ngstermine­n und einigen Verhandlun­gen hat die Bundespoli­zei größtes Interesse, das Objekt für zunächst drei Monate anzumieten.

Die Bayerische Staatsregi­erung hat der vorübergeh­enden Zwischennu­tzung des andernfall­s leerstehen­den Objektes in Weiler-Simmerberg bereits zugestimmt. Das Landratsam­t Lindau führt derzeit die weiteren Detailverh­andlungen mit der Bundespoli­zei. Parallel werden der aktuelle Eigentümer des Objektes sowie die Marktgemei­nde WeilerSimm­erberg informiert und eingebunde­n. Zusammen mit der Marktgemei­nde wird hierzu zeitnah eine Informatio­nsveransta­ltung für die betroffene­n Nachbarn organisier­t.

Die vorübergeh­ende Nutzung der Liegenscha­ft zur Unterbring­ung von Bundespoli­zeibeamten ist zeitlich begrenzt. Dadurch ist die ursprüngli­che Zweckbesti­mmung zur Unterbring­ung von Asylsuchen­den nicht aufgehoben. Die Unterbring­ung eines Einsatzzug­es der Bundespoli­zei kann daher für einen begrenzten Zeitraum baurechtli­ch hingenomme­n werden.

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