Gemeinderat lehnt Bürgerentscheid in Opfenbach ab
Gremium erklärt Antrag der Gegner einstimmig für unzulässig – Unter anderem gibt es Mängel bei den Unterschriftenlisten und der Fragestellung
OPFENBACH - Die Opfenbacher werden vorerst nicht über die geplante B 32-Ortsumfahrung abstimmen. Der 14-köpfige Gemeinderat hat das Bürgerbegehren einstimmig als unzulässig zurückgewiesen. Das vollständig anwesende Gremium folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung, den Bürgermeister Matthias Bentz ausführlich vortrug. Begründung: Das Bürgerbegehren entspricht in mehreren Punkten nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Unter anderem gibt es formale Mängel bei den Unterschriftenlisten – und die Fragestellung verstößt gegen das Koppelungsverbot.
Die Gegner der geplanten Ortsumfahrung über den Frohnenberg, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“eingestuft ist und den Ortskern entlasten soll, hatten am 4. Juli ein Bürgerbegehren im Rathaus eingereicht. 246 Personen hatten unterzeichnet. Vier davon sind nicht in Opfenbach gemeldet, 35 waren laut Bentz aufgrund von Unleserlichkeit nicht eindeutig identifizierbar. Bleiben also 207 gültige Unterschriften – die Mindestzahl von 179 (zehn Prozent der Wahlberechtigten) war damit erreicht.
Blätter weisen Tackerlöcher auf
Bei der rechtlichen Prüfung hat die Verwaltung laut Bentz in Rücksprache mit Landratsamt und Gemeindetag allerdings an anderen Stellen Mängel entdeckt. Das betrifft die Form. Demnach war bei einem Großteil der vorgelegten Listen die Seite mit den Unterschriften und die Seite mit Fragestellung und Begründung miteinander verklebt. Die Blätter weisen Tackerlöcher beziehungsweise Heftspuren auf, „was den Schluss zulässt, dass die Seiten ursprünglich zusammengeheftet waren“. Es bestehe theoretisch die Möglichkeit, dass die Unterschriften im Nachhinein mit einer anderen Fragestellung und Begründung hätten versehen werden können. „Wir wollen es nicht unterstellen“, betonte Bentz mehrfach. Es gehe allein um eine objektive Prüfung nach Artikel 18a der Gemeindeordnung. Und die besagt, dass sich Fragestellung, Begründung und Unterschriften immer auf ein und demselben Blatt befinden müssen.
Auch die Fragestellung entspricht laut Bentz nicht den rechtlichen Vorgaben. Sie verstößt gegen das sogenannte Koppelungsverbot. Die Frage besteht aus zwei Teilen, die nach Ansicht der Prüfer nicht in einem sachlichen Zusammenhang stehen: Der Bau der Ortsumgehung könne nicht mit einem Kreisel oder Flüsterasphalt kompensiert werden – da es ja das vorrangige Ziel sei, durch die Verlegung der B 32 einen Großteil des Verkehrs aus dem Ortskern herauszuhalten. Das könne ein Kreisel nicht leisten. Zwei voneinander unabhängige Sachverhalte dürfen nicht in einem Bürgerbegehren zusammengefügt sein. Denn: Es könnte ja sein, dass ein Bürger die Ortsumfahrung ablehnt – genauso aber einen Kreisverkehr. So wie die Frage formuliert ist, könnte er aber nur einen Teil seines Willens bekunden.
Gemeinde ist nicht Baulastträger
Und nicht zuletzt, so Bentz, könne ein Bürgerentscheid sich nicht mit einer Sache beschäftigen, die über den Wirkungskreis der Gemeinde hinaus geht. Im konkreten Fall: Die Gemeinde ist nicht Baulastträger der Bundesstraße – für einen Kreisverkehr sei das Straßenbauamt zuständig. Bentz betonte dabei, dass es von der Behörde weiterhin die klare Aussage gebe, dass ein Kreisel an dieser Stelle schon aus Platzgründen nicht möglich sei. Er müsste, ähnlich wie der am Ortseingang von Hergensweiler, mindestens 30 Meter Durchmesser haben. Allerdings würde er dann Privatgrundstücke tangieren.
Die Ablehnung des Bürgerbegehrens sei unterm Strich also „keine Ermessensentscheidung“, sagte Bentz: „Uns bleibt nichts anderes übrig.“Er gab zudem bekannt, dass das vom Straßenbauamt versprochene Verkehrsgutachten bereits in Auftrag gegeben worden sei. Wenn alles gut laufe, seien die Ergebnisse vielleicht sogar schon im Herbst da. Aus den Wortmeldungen der Räte wurde deutlich, dass sie bei ihrer späteren Entscheidung die Stimmung in der Bevölkerung sehr wohl berücksichtigen möchten. So sagte Helmut Bader: „Wenn Planung und Kosten auf dem Tisch liegen, sollten wir eine sattelfeste Bürgerabstimmung initiieren.“Mit anderen Worten: ein Ratsbegehren.
„Wenn Planung und Kosten auf dem Tisch liegen, sollten wir eine sattelfeste Bürgerabstimmung initiieren.“Gemeinderat Helmut Bader