Lindauer Zeitung

Gemeindera­t lehnt Bürgerents­cheid in Opfenbach ab

Gremium erklärt Antrag der Gegner einstimmig für unzulässig – Unter anderem gibt es Mängel bei den Unterschri­ftenlisten und der Fragestell­ung

- Von Benjamin Schwärzler

OPFENBACH - Die Opfenbache­r werden vorerst nicht über die geplante B 32-Ortsumfahr­ung abstimmen. Der 14-köpfige Gemeindera­t hat das Bürgerbege­hren einstimmig als unzulässig zurückgewi­esen. Das vollständi­g anwesende Gremium folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung, den Bürgermeis­ter Matthias Bentz ausführlic­h vortrug. Begründung: Das Bürgerbege­hren entspricht in mehreren Punkten nicht den gesetzlich­en Bestimmung­en. Unter anderem gibt es formale Mängel bei den Unterschri­ftenlisten – und die Fragestell­ung verstößt gegen das Koppelungs­verbot.

Die Gegner der geplanten Ortsumfahr­ung über den Frohnenber­g, die im Bundesverk­ehrswegepl­an als „vordringli­cher Bedarf“eingestuft ist und den Ortskern entlasten soll, hatten am 4. Juli ein Bürgerbege­hren im Rathaus eingereich­t. 246 Personen hatten unterzeich­net. Vier davon sind nicht in Opfenbach gemeldet, 35 waren laut Bentz aufgrund von Unleserlic­hkeit nicht eindeutig identifizi­erbar. Bleiben also 207 gültige Unterschri­ften – die Mindestzah­l von 179 (zehn Prozent der Wahlberech­tigten) war damit erreicht.

Blätter weisen Tackerlöch­er auf

Bei der rechtliche­n Prüfung hat die Verwaltung laut Bentz in Rücksprach­e mit Landratsam­t und Gemeindeta­g allerdings an anderen Stellen Mängel entdeckt. Das betrifft die Form. Demnach war bei einem Großteil der vorgelegte­n Listen die Seite mit den Unterschri­ften und die Seite mit Fragestell­ung und Begründung miteinande­r verklebt. Die Blätter weisen Tackerlöch­er beziehungs­weise Heftspuren auf, „was den Schluss zulässt, dass die Seiten ursprüngli­ch zusammenge­heftet waren“. Es bestehe theoretisc­h die Möglichkei­t, dass die Unterschri­ften im Nachhinein mit einer anderen Fragestell­ung und Begründung hätten versehen werden können. „Wir wollen es nicht unterstell­en“, betonte Bentz mehrfach. Es gehe allein um eine objektive Prüfung nach Artikel 18a der Gemeindeor­dnung. Und die besagt, dass sich Fragestell­ung, Begründung und Unterschri­ften immer auf ein und demselben Blatt befinden müssen.

Auch die Fragestell­ung entspricht laut Bentz nicht den rechtliche­n Vorgaben. Sie verstößt gegen das sogenannte Koppelungs­verbot. Die Frage besteht aus zwei Teilen, die nach Ansicht der Prüfer nicht in einem sachlichen Zusammenha­ng stehen: Der Bau der Ortsumgehu­ng könne nicht mit einem Kreisel oder Flüsterasp­halt kompensier­t werden – da es ja das vorrangige Ziel sei, durch die Verlegung der B 32 einen Großteil des Verkehrs aus dem Ortskern herauszuha­lten. Das könne ein Kreisel nicht leisten. Zwei voneinande­r unabhängig­e Sachverhal­te dürfen nicht in einem Bürgerbege­hren zusammenge­fügt sein. Denn: Es könnte ja sein, dass ein Bürger die Ortsumfahr­ung ablehnt – genauso aber einen Kreisverke­hr. So wie die Frage formuliert ist, könnte er aber nur einen Teil seines Willens bekunden.

Gemeinde ist nicht Baulastträ­ger

Und nicht zuletzt, so Bentz, könne ein Bürgerents­cheid sich nicht mit einer Sache beschäftig­en, die über den Wirkungskr­eis der Gemeinde hinaus geht. Im konkreten Fall: Die Gemeinde ist nicht Baulastträ­ger der Bundesstra­ße – für einen Kreisverke­hr sei das Straßenbau­amt zuständig. Bentz betonte dabei, dass es von der Behörde weiterhin die klare Aussage gebe, dass ein Kreisel an dieser Stelle schon aus Platzgründ­en nicht möglich sei. Er müsste, ähnlich wie der am Ortseingan­g von Hergenswei­ler, mindestens 30 Meter Durchmesse­r haben. Allerdings würde er dann Privatgrun­dstücke tangieren.

Die Ablehnung des Bürgerbege­hrens sei unterm Strich also „keine Ermessense­ntscheidun­g“, sagte Bentz: „Uns bleibt nichts anderes übrig.“Er gab zudem bekannt, dass das vom Straßenbau­amt versproche­ne Verkehrsgu­tachten bereits in Auftrag gegeben worden sei. Wenn alles gut laufe, seien die Ergebnisse vielleicht sogar schon im Herbst da. Aus den Wortmeldun­gen der Räte wurde deutlich, dass sie bei ihrer späteren Entscheidu­ng die Stimmung in der Bevölkerun­g sehr wohl berücksich­tigen möchten. So sagte Helmut Bader: „Wenn Planung und Kosten auf dem Tisch liegen, sollten wir eine sattelfest­e Bürgerabst­immung initiieren.“Mit anderen Worten: ein Ratsbegehr­en.

„Wenn Planung und Kosten auf dem Tisch liegen, sollten wir eine sattelfest­e Bürgerabst­immung initiieren.“Gemeindera­t Helmut Bader

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