Lindauer Zeitung

Lindauer raubt Fitness-Center aus

Richter Klaus Harter verurteilt ihn zu 5000 Euro Geldstrafe

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(jule) - So früh fließen die Tränen selten bei Gericht. Doch der Mann, der am Donnerstag wegen besonders schweren Diebstahls angeklagt war, schien seine Tat wirklich zu bereuen. Richter Klaus Harter verurteilt­e ihn trotzdem zu einer Geldstrafe von insgesamt 5000 Euro.

Das ist fast der siebenfach­e Wert von dem, was der Mann aus dem Landkreis Lindau im Juli vergangene­n Jahres gestohlen hatte. Er war in ein Fitnessstu­dio eingestieg­en, um 114 Euro Bargeld, Briefumsch­läge mit Lohn für Mitarbeite­r im Wert von 290 Euro und jede Menge Sportriege­l und Eiweißpulv­er im Wert von mehr als 350 Euro zu klauen.

„Es tut mir von ganzem Herzen leid“, beteuerte der Angeklagte immer und immer wieder unter Tränen – gegenüber Richter Klaus Harter, der Staatsanwa­ltschaft und dem Opfer, einem Fitnessstu­dio-Betreiber aus dem Kreis. Den schienen die Beteuerung­en allerdings nicht besonders zu interessie­ren. Und auch nicht, dass der Angeklagte den Schaden bereits beglichen hatte. Schließlic­h hatte der Angeklagte, wie Richter Klaus Harter es formuliert­e, sein Vertrauen missbrauch­t.

Denn er war Gast in dem Fitnessstu­dio gewesen, das er am 21. Juli vergangene­n Jahres plötzlich ausraubte. Wie genau er in dieser Nacht in die Muckibude gelangt war, blieb bis zum Ende der Verhandlun­g offen. Der Angeklagte behauptete, ein Notausgang sei offen gewesen. „Die Notausgang­türen waren zu, den einzigen Schlüssel dafür hat der Chef“, sagte ein Auszubilde­nder des Fitnessstu­dios aus.

Aufgefalle­n war der Diebstahl gleich am nächsten Morgen. „Es war ein Differenzb­etrag in der Kasse“, erzählte der Studiobetr­eiber. Außerdem hätten Nahrungser­gänzungsmi­ttel, Sportriege­l und die Geldkuvert­s für die Mitarbeite­r gefehlt. „Ich hatte gleich einen Verdacht, wer es gewesen sein könnte“, so der Betreiber.

Verdächtig gemacht hatte sich der Angeklagte kurze Zeit vorher, als er schon einmal nachts im Fitnessstu­dio aufgetauch­t war – angeblich, weil er sein Handy dort vergessen hatte. „Da habe ich gemerkt, dass eine Tür offen ist“, sagte der Angeklagte. Damals hatte ihn zufällig ein Angestellt­er des Fitnessstu­dios „erwischt“, der selbst noch einmal wegen eines Dokuments ins Studio musste.

Den Beweis gibt’s auf Band

Überführt hatte den Angeklagte­n schließlic­h das Überwachun­gsvideo des Studios. „Der Angeklagte ist deutlich erkennbar, wie er die Kasse aufmacht“, sagte Kriminalpo­lizist Bernd Vaupel. Wie gut er zu erkennen war, davon durfte sich der Angeklagte dann bei Gericht auch noch selbst überzeugen. Vaupel spielte die eindeutigs­ten Sequenzen noch einmal ab. Sie zeigten, wie eine Gestalt, die dem Angeklagte­n schon verdammt ähnlich sieht, ins Studio spaziert, sich an der Kasse zu schaffen macht und Schubladen durchsucht. „Bei einer Wohnungsdu­rchsuchung haben wir dann Fitnesspro­dukte gefunden“, so Vaupel.

Die Fitnesskle­idung, die laut Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft ebenfalls unter dem Diebesgut gewesen sein soll, fanden die Beamten allerdings nicht in der Wohnung des Angeklagte­n. Und auf dem Überwachun­gsvideo war lediglich zu sehen, wie er sich Kleidung auf einem Ständer ansah, aber nicht, wie er sie mitnahm.

„Die Kleidung können wir Ihnen wirklich nicht nachweisen, alles andere hat sich bestätigt“, sagte schließlic­h auch Richter Klaus Harter. Er verurteilt­e den Angeklagte­n schließlic­h wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls zu hundert Tagessätze­n à 50 Euro. „Ich weiß nicht, was Sie da geritten hat.“

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