Lindauer raubt Fitness-Center aus
Richter Klaus Harter verurteilt ihn zu 5000 Euro Geldstrafe
(jule) - So früh fließen die Tränen selten bei Gericht. Doch der Mann, der am Donnerstag wegen besonders schweren Diebstahls angeklagt war, schien seine Tat wirklich zu bereuen. Richter Klaus Harter verurteilte ihn trotzdem zu einer Geldstrafe von insgesamt 5000 Euro.
Das ist fast der siebenfache Wert von dem, was der Mann aus dem Landkreis Lindau im Juli vergangenen Jahres gestohlen hatte. Er war in ein Fitnessstudio eingestiegen, um 114 Euro Bargeld, Briefumschläge mit Lohn für Mitarbeiter im Wert von 290 Euro und jede Menge Sportriegel und Eiweißpulver im Wert von mehr als 350 Euro zu klauen.
„Es tut mir von ganzem Herzen leid“, beteuerte der Angeklagte immer und immer wieder unter Tränen – gegenüber Richter Klaus Harter, der Staatsanwaltschaft und dem Opfer, einem Fitnessstudio-Betreiber aus dem Kreis. Den schienen die Beteuerungen allerdings nicht besonders zu interessieren. Und auch nicht, dass der Angeklagte den Schaden bereits beglichen hatte. Schließlich hatte der Angeklagte, wie Richter Klaus Harter es formulierte, sein Vertrauen missbraucht.
Denn er war Gast in dem Fitnessstudio gewesen, das er am 21. Juli vergangenen Jahres plötzlich ausraubte. Wie genau er in dieser Nacht in die Muckibude gelangt war, blieb bis zum Ende der Verhandlung offen. Der Angeklagte behauptete, ein Notausgang sei offen gewesen. „Die Notausgangtüren waren zu, den einzigen Schlüssel dafür hat der Chef“, sagte ein Auszubildender des Fitnessstudios aus.
Aufgefallen war der Diebstahl gleich am nächsten Morgen. „Es war ein Differenzbetrag in der Kasse“, erzählte der Studiobetreiber. Außerdem hätten Nahrungsergänzungsmittel, Sportriegel und die Geldkuverts für die Mitarbeiter gefehlt. „Ich hatte gleich einen Verdacht, wer es gewesen sein könnte“, so der Betreiber.
Verdächtig gemacht hatte sich der Angeklagte kurze Zeit vorher, als er schon einmal nachts im Fitnessstudio aufgetaucht war – angeblich, weil er sein Handy dort vergessen hatte. „Da habe ich gemerkt, dass eine Tür offen ist“, sagte der Angeklagte. Damals hatte ihn zufällig ein Angestellter des Fitnessstudios „erwischt“, der selbst noch einmal wegen eines Dokuments ins Studio musste.
Den Beweis gibt’s auf Band
Überführt hatte den Angeklagten schließlich das Überwachungsvideo des Studios. „Der Angeklagte ist deutlich erkennbar, wie er die Kasse aufmacht“, sagte Kriminalpolizist Bernd Vaupel. Wie gut er zu erkennen war, davon durfte sich der Angeklagte dann bei Gericht auch noch selbst überzeugen. Vaupel spielte die eindeutigsten Sequenzen noch einmal ab. Sie zeigten, wie eine Gestalt, die dem Angeklagten schon verdammt ähnlich sieht, ins Studio spaziert, sich an der Kasse zu schaffen macht und Schubladen durchsucht. „Bei einer Wohnungsdurchsuchung haben wir dann Fitnessprodukte gefunden“, so Vaupel.
Die Fitnesskleidung, die laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ebenfalls unter dem Diebesgut gewesen sein soll, fanden die Beamten allerdings nicht in der Wohnung des Angeklagten. Und auf dem Überwachungsvideo war lediglich zu sehen, wie er sich Kleidung auf einem Ständer ansah, aber nicht, wie er sie mitnahm.
„Die Kleidung können wir Ihnen wirklich nicht nachweisen, alles andere hat sich bestätigt“, sagte schließlich auch Richter Klaus Harter. Er verurteilte den Angeklagten schließlich wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls zu hundert Tagessätzen à 50 Euro. „Ich weiß nicht, was Sie da geritten hat.“