Gericht befasst sich erneut mit Fall Ursula Herrmann
Bruder der Getöteten will 36 Jahre nach der Tat Schmerzensgeld von dem verurteilten Täter
AUGSBURG (dpa) - 36 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann am Ammersee hat ein Soko-Ermittler in einem neuen Verfahren noch einmal über Auffälligkeiten des spektakulären Falls berichtet. Der Bruder von Ursula, Michael Herrmann, verklagt vor dem Augsburger Landgericht den verurteilten Täter auf Schmerzensgeld.
Der inzwischen pensionierte Kriminalbeamte wurde deshalb am Donnerstag von der Zivilkammer zu der Vernehmung eines anderen Verdächtigen befragt. Michael Herrmann hatte immer wieder angezweifelt, dass ein Einzeltäter im Herbst 1981 seine Schwester entführt und in einer Kiste im Wald vergraben hat. Die Schülerin erstickte darin.
Der frühere Polizist sagte in dem Verfahren aus, dass der andere damals verdächtige Mann zunächst zugegeben hatte, für den Verurteilten im Wald ein Loch gegraben zu haben. Dann habe der Mann das Geständnis widerrufen. Er habe den Widerruf aber als Schutzbehauptung eingestuft, sagte der Beamte.
Der Fall wurde erst Jahrzehnte später gelöst: Im Jahr 2008 wurde in Schleswig-Holstein wegen neuer Ermittlungen ein damals 58-Jähriger festgenommen und dann wegen des Gewaltverbrechens an Ursula in Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Michael Herrmann verlangt nun von dem Kidnapper 20 000 Euro Schmerzensgeld, weil er seit dem Strafprozess an Tinnitus leide und ihn das als Musiklehrer sehr störe. Der rechtskräftig verurteilte Entführer hatte das Verbrechen an dem Kind nie zugegeben.
Das Gericht hatte sich bei den bisherigen Sitzungen bereits mit Details der Klage befasst, allerdings nicht mit dem Verbrechen selbst. Am 23. November will die Kammer nun einen weiteren Polizisten zu den Ermittlungen vernehmen.