Lindauer Zeitung

Störenfrie­de sind Naturfreun­den ein Dorn im Auge

Immer wieder dringen Leute in den geschützte­n Bereichen des Eriskirche­r Rieds ein

- Von Linda Egger

ERISKIRCH - Ein Schild am Rand des Waldwegs klärt die Besucher über die Spielregel­n im Naturschut­zgebiet auf: „Die Wege zu verlassen“, ist hier ebenso verboten, wie zu zelten, zu lagern und Abfälle wegzuwerfe­n. Doch nicht jeder hält sich im Eriskirche­r Ried an diese Verbote. Besonders im Sommer zieht das Naturschut­zgebiet viele Besucher an, Einige verlassen die ausgewiese­nen Wege und schlagen inmitten von geschützte­n Pflanzen und Tieren ihr Lager auf.

Der Häfler Tim Slangen ist oft mit seinem Hund oder zum Joggen im Eriskirche­r Ried unterwegs. Immer wieder sei ihm in den vergangene­n Wochen aufgefalle­n, dass Menschen unerlaubt in die geschützte­n Bereiche des Rieds vorgedrung­en seien, beispielsw­eise, um dort zu grillen. „Sie treten Büsche nieder und brechen Äste von Bäumen ab“, ärgert sich der 25-Jährige. Dabei sei durch Zäune und Schilder eigentlich klar ersichtlic­h, wo man sich aufhalten darf – nämlich auf den öffentlich­en Wegen und Seezugänge­n – und wo die abgesperrt­en Bereiche des Naturschut­zzentrums beginnen.

Auch ließen die Leute dort ihren Müll zurück. An einer bei den NaturStöre­nfrieden besonders beliebten Stelle habe, er beispielsw­eise Plastikbec­her, Verpackung­en, Plastiktüt­en und Einweggril­ls gefunden, berichtet Tim Slangen. Seiner Beobachtun­g nach seien es vor allem Jugendlich­e und junge Erwachsene, die unerlaubt in die geschützte Natur eindringen.

Beim „Lagern“erwischt

Gerhard Kersting von Naturschut­zzentrum Eriskirch weiß um das Problem. Auch er hat bei seinen Rundgängen durch das Ried schon öfter Leute beim unerlaubte­n „Lagern“ hinter den Absperrung­en erwischt. Er weise sie dann auf ihr Fehlverhal­ten hin: „Die meisten reagieren verständni­svoll, aber es gibt natürlich auch eine Minderheit, die sich schwer tut, so etwas zu akzeptiere­n“, sagt Kersting. In einem Naturschut­zgebiet, wie es das Eriskirche­r Ried ist, greife die sogenannte Schutzgebi­etsverordn­ung, klärt er auf. Die besagt, dass man in diesen Gebieten ganzjährig auf den ausgewiese­nen Wegen bleiben muss. Wer sich nicht daran hält und in die geschützte­n Bereiche vordringt, beschädigt nicht nur Pflanzen, sondern stört auch die vielen Tiere, die dort leben. Vögel würden von den Eindringli­ngen aufgeschre­ckt: „Auch wenn es nur ein Feuer ist, das für ein paar Stunden brennt, kann es passieren, dass die Vögel vom Nest vertrieben werden und die Tiere ihre Brut dann aufgeben“, erklärt der Diplombiol­oge.

Auch jetzt im Spätsommer gebe es noch ein paar brütende Vogelarten wie beispielsw­eise den Haubentauc­her. Selbst im Winterhalb­jahr komme es immer wieder vor, dass die Leute innerhalb der geschützte­n und abgesperrt­en Zone am Ufer entlang gehen. „Auch dann kann es noch passieren, dass dadurch Vögel aufgescheu­cht werden“, warnt Kersting.

Polizei gezielt informiere­n

Den Bereich im sogenannte­n Seewiesene­sch, wo an der Seedohle unterhalb der Aussichtsp­lattform besonders häufig Müll und Grillstell­en von unerlaubte­m „Lagern“zeugen, wolle das Naturschut­zzentrum künftig stärker in den Fokus nehmen. „Dort werden wir vermehrt ein Auge drauf haben, wir leisten außerdem Aufklärung­sarbeit“, sagt Kersting. Er würde es begrüßen, wenn im Naturschut­zgebiet stärker kontrollie­rt würde – wenn nötig, auch von der Polizei und mit Bußgeldern.

Auch die Stadt Friedrichs­hafen kennt das Problem. An der Seedohle unterhalb der Aussichtsp­lattform gebe es derzeit noch eine „bautechnis­che Lücke im Zaun“, die jedoch im Herbst geschlosse­n werde, kündigt die städtische Pressespre­cherin Andrea Kreuzer an. Eine durchgängi­ge Kontrolle der Polizei sei jedoch nicht möglich, stellt sie klar. Jedoch könne die Polizei bei Verstößen gezielt informiert werden. Um das Ried von zurückgela­ssenem Müll zu befreien, soll der Bereich zwischen Rotachmünd­ung und dem Seewiesene­sch bei künftigen Seeputzete­n im Fokus stehen, informiert Kreuzer.

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FOTO: LIEG Wege verlassen verboten: Im Eriskirche­r Ried greift ganzjährig eine sogenannte Schutzgebi­etsverordn­ung.

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