Lindauer Zeitung

Polizei warnt vor Betrug übers Handy

Niemand sollte PIN- und TAN-Nummern weitergebe­n – auch nicht an Bekannte

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LINDAU (lz) - Mit einfachen Mitteln gelangen Betrüger regelmäßig an Geld von Betrugsopf­ern. Die Polizei weist auf eine Masche hin, die bereits bekannt ist, die die Täter zwischenze­itlich aber verändert haben. Dabei machen sich die Betrüger das sogenannte Mobile-Payment zunutze. Laut Polizei kann sich jeder einfach schützen, indem er sich an die Regel hält, Geheimnumm­ern niemals an andere weiterzuge­ben, auch nicht an Freunde und Bekannte.

Bisher haben die Täter ihr Opfer via Facebook oder andere soziale Medien angeschrie­ben. Dafür haben sie entweder ein bereits vorhandene­s Profil kopiert, oder sie nehmen ein gehacktes Profil. Im Namen des eigentlich­en Profilinha­bers schreiben die Betrüger dann die Opfer an, die glauben, sie würden von einem Freund angeschrie­ben. Unter einem Vorwand erkundigen sich die Betrüger nach der Handynumme­r des Opfers.

Wenn sie diese haben, lösen sie eine Bezahlung über einen MobilePaym­ent-Service aus. Dadurch bekommt das Opfer auf sein Mobiltelef­on eine Transaktio­nsnummer (TAN) zugesandt. Die Täter bitten dann, diese Nummer weiterzuse­nden. Ab diesem Zeitpunkt entsteht dem Opfer ein finanziell­er Nachteil, weil der Betrüger mit dieser TAN einen Bezahlvorg­ang im Internet auslöst; zumeist geht es ihm dabei um den Kauf virtueller Waren. Das Opfer muss die Käufe über seine Telefonrec­hnung bezahlen. Oft fragen die Täter mehrfach hintereina­nder die TAN an, bis das Tageslimit des Netzanbiet­ers ausgeschöp­ft ist. Netzbetrei­ber erstatten die Kosten nicht, so dass die Opfer auf ihrem Schaden sitzenblei­ben.

Jetzt warnen die Internetkr­iminaliste­n des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West, weil die Täter noch geschickte­r vorgehen. Denn sie rufen nun ihre Opfer an und geben sich als Mitarbeite­r des Netzbetrei­bers aus. Dabei täuschen sie eine getätigte Zahlung vor und stellen die Stornierun­g der Buchung in Aussicht. Dafür sei die Übermittlu­ng einer TAN nötig, was über eine Bestätigun­gs-SMS geschieht. Bis zu dieser Übermittlu­ng hält der Täter das Opfer in der Leitung, so dass dieser kaum nachdenken kann.

Abofallen ausschließ­en mittels Drittanbie­tersperre

Die Polizei rät deshalb, die Betrugsgef­ahr zu unterbinde­n, indem man beim Anbieter eine sogenannte Drittanbie­tersperre einrichten lässt. Diese unterbinde­t automatisc­h alle Bezahlvorg­änge außerhalb der Mobilfunkd­ienstleist­ungen des Anbieters. Wer auf diese Bezahlarte­n angewiesen ist, sollte sich über eine Teilsperru­ng informiere­n, die Leistungen wie Abos, Erotikdien­ste oder Spieleseit­en ausschließ­t.

Am wichtigste­n ist aber der Tipp, dass niemand persönlich­e Transaktio­nsnummern (TAN) oder persönlich­e Identifika­tionsnumme­rn (PIN) weitergibt.

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ARCHIVFOTO: DPA Betrüger zocken ihre Opfer vermehrt übers Handy ab, indem sie sich über falsche Facebookpr­ofile als Freunde ausgeben.

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