Polizei warnt vor Betrug übers Handy
Niemand sollte PIN- und TAN-Nummern weitergeben – auch nicht an Bekannte
LINDAU (lz) - Mit einfachen Mitteln gelangen Betrüger regelmäßig an Geld von Betrugsopfern. Die Polizei weist auf eine Masche hin, die bereits bekannt ist, die die Täter zwischenzeitlich aber verändert haben. Dabei machen sich die Betrüger das sogenannte Mobile-Payment zunutze. Laut Polizei kann sich jeder einfach schützen, indem er sich an die Regel hält, Geheimnummern niemals an andere weiterzugeben, auch nicht an Freunde und Bekannte.
Bisher haben die Täter ihr Opfer via Facebook oder andere soziale Medien angeschrieben. Dafür haben sie entweder ein bereits vorhandenes Profil kopiert, oder sie nehmen ein gehacktes Profil. Im Namen des eigentlichen Profilinhabers schreiben die Betrüger dann die Opfer an, die glauben, sie würden von einem Freund angeschrieben. Unter einem Vorwand erkundigen sich die Betrüger nach der Handynummer des Opfers.
Wenn sie diese haben, lösen sie eine Bezahlung über einen MobilePayment-Service aus. Dadurch bekommt das Opfer auf sein Mobiltelefon eine Transaktionsnummer (TAN) zugesandt. Die Täter bitten dann, diese Nummer weiterzusenden. Ab diesem Zeitpunkt entsteht dem Opfer ein finanzieller Nachteil, weil der Betrüger mit dieser TAN einen Bezahlvorgang im Internet auslöst; zumeist geht es ihm dabei um den Kauf virtueller Waren. Das Opfer muss die Käufe über seine Telefonrechnung bezahlen. Oft fragen die Täter mehrfach hintereinander die TAN an, bis das Tageslimit des Netzanbieters ausgeschöpft ist. Netzbetreiber erstatten die Kosten nicht, so dass die Opfer auf ihrem Schaden sitzenbleiben.
Jetzt warnen die Internetkriminalisten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, weil die Täter noch geschickter vorgehen. Denn sie rufen nun ihre Opfer an und geben sich als Mitarbeiter des Netzbetreibers aus. Dabei täuschen sie eine getätigte Zahlung vor und stellen die Stornierung der Buchung in Aussicht. Dafür sei die Übermittlung einer TAN nötig, was über eine Bestätigungs-SMS geschieht. Bis zu dieser Übermittlung hält der Täter das Opfer in der Leitung, so dass dieser kaum nachdenken kann.
Abofallen ausschließen mittels Drittanbietersperre
Die Polizei rät deshalb, die Betrugsgefahr zu unterbinden, indem man beim Anbieter eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lässt. Diese unterbindet automatisch alle Bezahlvorgänge außerhalb der Mobilfunkdienstleistungen des Anbieters. Wer auf diese Bezahlarten angewiesen ist, sollte sich über eine Teilsperrung informieren, die Leistungen wie Abos, Erotikdienste oder Spieleseiten ausschließt.
Am wichtigsten ist aber der Tipp, dass niemand persönliche Transaktionsnummern (TAN) oder persönliche Identifikationsnummern (PIN) weitergibt.