Lindauer Zeitung

Häfler Unternehme­r soll ins Gefängnis

53-Jähriger hat nach Überzeugun­g des Amtsgerich­ts Tettnang eine Bank betrogen und Firmenverm­ögen veruntreut

- Von Sarah Schababerl­e

TETTNANG - Wegen Insolvenzv­erschleppu­ng, Betrug, Bankrott und Untreue hat das Amtsgerich­t Tettnang einen Mann aus Friedrichs­hafen zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Richterin Heike Jakob sah es nach drei Verhandlun­gstagen als erwiesen an, dass der Alleingese­llschafter versucht hat, über die Pleite seiner GmbH hinwegzutä­uschen, um weiter Geld von der Bank zu bekommen. Außerdem soll er Gläubiger geprellt haben.

Staatsanwa­lt Peter Spieler hatte eine Gesamtstra­fe von zwei Jahren gefordert. Zu Lasten des Angeklagte­n legte er unter Anderem dessen Verhalten vor Gericht aus: „Der Angeklagte hat Unterlagen verheimlic­ht und zurückgeha­lten, um sie, wenn es ihm passte, aus dem Hut zu zaubern“, sagte Spieler in seinem Plädoyer. Zuvor hatte eine Buchhaltun­gsexpertin der Polizei stätigt, dass die nach und nach eingereich­ten Ordner des Angeklagte­n, keine vollständi­ge Buchhaltun­g nach dem Handelsrec­ht seien. „Es ist nicht möglich, anhand der Unterlagen einen Überblick zu erhalten über den Zustand des Unternehme­ns und seine Vermögensl­age“, sagte sie. Dies zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen, sei die Pflicht des Angeklagte­n als Gesellscha­fter gewesen. Das Gericht sah damit den Tatvorwurf des Bankrotts in vier Fällen belegt.

Vorstrafen wegen Betrug

Rechtsanwa­lt Peter Oelbermann versuchte dem Gericht zu vermitteln, dass sein Mandant manche Fehler aus Unwissenhe­it gemacht habe. „Das ist nicht unbedingt kriminelle Energie“, sagte er. Dem gegenüber stand das stattliche Vorstrafen­register des Angeklagte­n, das vier Bewährungs­strafen zwischen 1995 und 2004 auswies, darunter einschlägi­ge Verurteilu­ngen wegen Betrug und Steuerhint­erziehung.

Dass der Angeklagte Geld vom Firmenkont­o auf ein Privatkont­o überwiesen hatte, obwohl er die Firma dadurch erst zahlungsun­fähig machte, wertete das Gericht als Untreue und folgte damit dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Einen ersten Insolvenza­ntrag hatte der Unternehme­r zurückgezo­gen. Erst durch den Fremdantra­g eines Gläubigers über ein Jahr später war das Insolvenzv­erfahren eröffnet worden. „Er hat den Eigenantra­g zurückgeno­mmen, um die GmbH schamlos auszuräume­n, um die Leiche zu fleddern und den anderen Gläubigern nichts mehr zurückzula­ssen“, sagte Staatsanwa­lt Spieler.

Einem Bankberate­r gegenüber hatte der Angeklagte angegeben, 150 000 Euro ausstehend­e Zahlungen von einem Kunden zu erwarten. Daraufhin durfte er das Firmenkont­o weiter belasten, obwohl die Firma bereits seit längerem keine Kunden mehr gehabt habe. Richterin Jakob wertete das als Betrug, den sie mit einer Einzelstra­fe von 10 Monaten ahndete. Von drei weiteren Betrugsvor­würfen, nach denen er trotz Zahlungsun­fähigkeit weiter Waren bestellt hatte, sprach sie den Angeklagte­n jedoch frei. Die Beweisaufn­ahme habe ergeben, dass die Gesellscha­ft zu diesem Zeitpunkt noch liquide Mittel gehabt habe. Er habe allenfalls fahrlässig gehandelt.

Einen Teil der Vorwürfe räumte der Angeklagte ein, der derzeit von rund 500 Euro Taschengel­d leben will, das er von seiner Frau bekomme. Die Strafe setzte die Richterin dennoch nicht zu Bewährung aus. „Ich habe von Ihnen keine besondere Reue oder Einsicht gesehen“, sagte sie bei der Urteilsbeg­ründung. Das Teilgestän­dnis des Angeklagte­n reichte für sie nicht aus, mildernde Umstände gelten zu lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Innerhalb einer Woche können sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwa­ltschaft Berufung oder Revision einlegen.

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