Häfler Unternehmer soll ins Gefängnis
53-Jähriger hat nach Überzeugung des Amtsgerichts Tettnang eine Bank betrogen und Firmenvermögen veruntreut
TETTNANG - Wegen Insolvenzverschleppung, Betrug, Bankrott und Untreue hat das Amtsgericht Tettnang einen Mann aus Friedrichshafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Richterin Heike Jakob sah es nach drei Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Alleingesellschafter versucht hat, über die Pleite seiner GmbH hinwegzutäuschen, um weiter Geld von der Bank zu bekommen. Außerdem soll er Gläubiger geprellt haben.
Staatsanwalt Peter Spieler hatte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren gefordert. Zu Lasten des Angeklagten legte er unter Anderem dessen Verhalten vor Gericht aus: „Der Angeklagte hat Unterlagen verheimlicht und zurückgehalten, um sie, wenn es ihm passte, aus dem Hut zu zaubern“, sagte Spieler in seinem Plädoyer. Zuvor hatte eine Buchhaltungsexpertin der Polizei stätigt, dass die nach und nach eingereichten Ordner des Angeklagten, keine vollständige Buchhaltung nach dem Handelsrecht seien. „Es ist nicht möglich, anhand der Unterlagen einen Überblick zu erhalten über den Zustand des Unternehmens und seine Vermögenslage“, sagte sie. Dies zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen, sei die Pflicht des Angeklagten als Gesellschafter gewesen. Das Gericht sah damit den Tatvorwurf des Bankrotts in vier Fällen belegt.
Vorstrafen wegen Betrug
Rechtsanwalt Peter Oelbermann versuchte dem Gericht zu vermitteln, dass sein Mandant manche Fehler aus Unwissenheit gemacht habe. „Das ist nicht unbedingt kriminelle Energie“, sagte er. Dem gegenüber stand das stattliche Vorstrafenregister des Angeklagten, das vier Bewährungsstrafen zwischen 1995 und 2004 auswies, darunter einschlägige Verurteilungen wegen Betrug und Steuerhinterziehung.
Dass der Angeklagte Geld vom Firmenkonto auf ein Privatkonto überwiesen hatte, obwohl er die Firma dadurch erst zahlungsunfähig machte, wertete das Gericht als Untreue und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Einen ersten Insolvenzantrag hatte der Unternehmer zurückgezogen. Erst durch den Fremdantrag eines Gläubigers über ein Jahr später war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. „Er hat den Eigenantrag zurückgenommen, um die GmbH schamlos auszuräumen, um die Leiche zu fleddern und den anderen Gläubigern nichts mehr zurückzulassen“, sagte Staatsanwalt Spieler.
Einem Bankberater gegenüber hatte der Angeklagte angegeben, 150 000 Euro ausstehende Zahlungen von einem Kunden zu erwarten. Daraufhin durfte er das Firmenkonto weiter belasten, obwohl die Firma bereits seit längerem keine Kunden mehr gehabt habe. Richterin Jakob wertete das als Betrug, den sie mit einer Einzelstrafe von 10 Monaten ahndete. Von drei weiteren Betrugsvorwürfen, nach denen er trotz Zahlungsunfähigkeit weiter Waren bestellt hatte, sprach sie den Angeklagten jedoch frei. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch liquide Mittel gehabt habe. Er habe allenfalls fahrlässig gehandelt.
Einen Teil der Vorwürfe räumte der Angeklagte ein, der derzeit von rund 500 Euro Taschengeld leben will, das er von seiner Frau bekomme. Die Strafe setzte die Richterin dennoch nicht zu Bewährung aus. „Ich habe von Ihnen keine besondere Reue oder Einsicht gesehen“, sagte sie bei der Urteilsbegründung. Das Teilgeständnis des Angeklagten reichte für sie nicht aus, mildernde Umstände gelten zu lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegen.