Mann schlägt mit Holzpfosten zu
Richter verurteilt ihn deswegen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung
LINDAU - Wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung verurteilte Richter Klaus Harter einen 28-jährigen Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, mit einem Holzpfosten auf zwei Männer losgegangen zu sein und einen davon verletzt zu haben. Der Angeklagte behauptete bis zum Ende der Verhandlung, dass nicht er die beiden Männer angegriffen habe, sondern sie ihn.
Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte Anfang November vergangenen Jahres mit seiner Freundin einen Club in Lindau besucht. Weil sich seine Freundin mit einem anderen Mann unterhalten hat, sei der Angeklagte eifersüchtig geworden und habe den Mann dazu aufgefordert, mit ihm vor die Tür zu gehen. Als es dort zum Streit kam, schritt ein weiterer Mann ein, um zu schlichten. Daraufhin ging der Angeklagte mit einem etwa 1,20 Meter langen Holzpfosten, den er aus einem Beet zog, auf die beiden Männer los und verletzte dabei einen von ihnen am Arm.
Den Tathergang bestätigten die beiden Opfer, die als Zeugen geladen waren. „Der Angeklagte war sehr aggressiv“, sagte einer der beiden Zeugen vor Gericht. „Er hat zu mir gesagt, dass er meinen Sohn umbringt.“Er habe versucht, den Angeklagten zu beruhigen, das habe jedoch nichts gebracht. Auf ihn sei der Angeklagte als erstes mit der Holzstange losgegangen. Er konnte jedoch ausweichen und wurde nicht verletzt.
Der andere Zeuge habe eigentlich nur schlichten wollen. „Ich habe meine Freundin zum Parkplatz gebracht“, gab er zu Protokoll. Dort habe er gesehen, dass es zwischen dem Angeklagten und dem Mann zum Streit kam. „Ich wusste gar nicht, worum es geht“, sagt er. Mit dem Holzstück habe der Angeklagte eigentlich auf seinen Kopf gezielt. Weil er sich aber mit den Armen geschützt hat, habe der Angeklagte nur den Arm erwischt. Nach dem Vorfall erstatteten die beiden Männer Anzeige.
Angeklagter verstrickt sich in seinen Aussagen
Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, erzählte die Geschichte andersherum, aber verstrickte sich dabei in seinen Aussagen. Er sei nur mit dem Zeugen vor die Tür gegangen, weil dieser seine Freundin beleidigt habe und er ihn beruhigen wollte. Schon beim Rausgehen habe der Zeuge ihm dann auf den Kopf geschlagen. Vor der Tür sei dann der andere Zeuge dazu gekommen, habe aber nicht schlichten wollen, sondern ebenfalls auf den Angeklagten eingeschlagen. Außerdem erzählte der Angeklagte von seinem 19-jährigen Neffen, der ebenfalls zur Schlägerei dazu gekommen sei. Auch auf diesen hätten die beiden Zeugen eingeprügelt. Der Neffe konnte jedoch nicht aussagen, da er sich im Ausland befindet. Aus Angst um sich und um seinen Neffen habe er dann zu dem Holzstück gegriffen, um sich gegen die Angreifer zu wehren. Als ihn Richter Harter gefragt hat, warum er nicht zur Polizei gegangen ist, um Anzeige zu erstatten, gab er zu Protokoll, er habe zu viel Angst vor den Männern gehabt. Auch als er bei der Polizei wegen des Vorfalls vorgeladen wurde, machte er keine Aussage. Angeblich ebenfalls aus Angst.
Die Freundin des Angeklagten bestätigte seine Aussage. Zunächst saß sie nur als Besucher im Gerichtssaal, Harter hob sie allerdings spontan in den Zeugenstand. Bei ihrer Aussage verwendete sie teilweise denselben Wortlaut wie der Angeklagte. Als Harter sie fragte, ob sie dabei gewesen sei, als der Angeklagte bei der Polizei war, verneinte sie zuerst. Als dann der Angeklagte intervenierte, änderte sie ihre Meinung.
Zum Schluss stand es Aussage gegen Aussage. Der Staatsanwalt plädierte darauf, den Angeklagten schuldig zu sprechen. Der Angeklagte habe vor der Verhandlung seine Freundin nicht als Zeugin genannt. Außerdem habe sie den Tathergang fast mit identischem Wortlaut wie der Angeklagte erzählt und das sei unglaubwürdig. Zusätzlich kam es dem Staatsanwalt komisch vor, dass der Angeklagte und seine Freundin im Voraus nicht bei der Polizei ausgesagt hatten. Der Angeklagte selbst blieb bei seiner Version der Geschichte. Richter Harter pflichtete dem Staatsanwalt bei und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss er 2000 Euro in Raten zu je 100 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen.