Der Whistleblower-Streit
Aktivist kämpft gegen Waffenhersteller Heckler & Koch
OBERNDORF - Ist es strafbar, wenn ein Aktivist die Mitarbeiter eines Unternehmens zum „Whistleblowing“animiert, sie also auffordert, Firmeninterna öffentlich preiszugeben? Diese Frage steht im Zentrum eines juristischen Streits um die Oberndorfer Waffenfirma Heckler & Koch.
Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Hirschberg (RheinNeckar-Kreis) hatte im Mai 2015 zweimal Flugblätter auf dem Parkplatz vor dem Werksgelände von Heckler & Koch in Oberndorf (Landkreis Rottweil) verteilt und darin die Beschäftigten aufgefordert, „die Öffentlichkeit umfassend und rückhaltlos über die Hintergründe der in Teilen illegalen Exportpraxis ihres Arbeitgebers zu informieren“.
Der damalige Direktor des Amtsgerichts Oberndorf sah damit gleich zwei Straftatbestände erfüllt: Aufforderung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Hausfriedensbruch. Er erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil einen Strafbefehl in Höhe von 3600 Euro. Dagegen erhob Theisen Widerspruch, weshalb es jetzt zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte. Doch die Staatsanwaltschaft zog die Klage kurzfristig zurück. Begründung: In einem vergleichbaren Fall sei es in Koblenz zu einem Freispruch gekommen. Kurios: Auch da war Hermann Theisen der Beklagte, er hatte Flugblätter zum Atombomben-Lager in Büchel in der Eifel verteilt.
Über die Vorgänge in Oberndorf zeigt sich Theissen „verblüfft“. Wenn die Justiz vor mehr als einem Jahr einen Strafbefehl erlasse und dann kurz vor der Verhandlung einen Rückzieher mache, sei das „mehr als kafkaesk“, da bleibe „ein peinlich anmutendes Geschmäckle“. Wolfgang Heuer, der neue Direktor des Amtsgerichs Oberndorf, berichtet, er sei bei der Vorbereitung des Prozesses auf das Urteil von Koblenz gestoßen und habe die Staatsanwaltschaft gebeten, „im Blick auf neuere Rechtsprechung zu prüfen, ob der Sachverhalt tatsächlich strafbewehrt ist.“Daraufhin setzte das Umdenken bei der Anklagebehörde ein.
Damit ist die Sache allerdings noch nicht ausgestanden. Wegen des Strafbefehls hatte das Landratsamt Rottweil mehrere Flugblätter-Verbote an Theisen erlassen, sich zudem geweigert, seine Briefe an Kreisräte weiterzuleiten und schließlich auch noch Flugblätter beschlagnahmt. Dagegen klagte Theisen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg – die Verhandlung ist für Mittwoch terminiert.
Das Unternehmen selbst wollte sich auf Anfrage nicht äußern. „Entscheidungen der Staatsanwaltschaft kommentieren wir nicht“, sagte ein Unternehmensprecher der „Schwäbischen Zeitung“.