„In besonderem Maße datenschutzkonform“
DBT-Geschäftsführer Enrico Heß kann Kritik an Echt-Bodensee-Card nicht nachvollziehen
KREIS LINDAU (ee) - Verstößt die Echt-Bodensee-Card – die ab kommendem Jahr auch Nonnenhorn und Wasserburg einführen – gegen Datenschutzaspekte? Davon sind Langenargener Vermieter überzeugt, die deshalb gegen die Gästekarte geklagt haben. Und die sich vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bestätigt sehen, das die Kurtaxesatzung der Gemeinde Langenargen für unwirksam erklärt hat. DBT-Geschäftsführer Enrico Heß kann die Kritik nicht nachvollziehen: „Die Echt-Bodensee-Card ist in besonderem Maße datenschutzkonform“, zeigt er sich im Gespräch mit der LZ überzeugt.
Die klagenden Vermieter aus Langenargen sind seit dem Start der Echt-Bodensee-Card im Januar empört darüber, dass die Daten ihrer Gäste jetzt an die Deutsche Bodensee Tourismus Gesellschaft (DBT) als Herausgeber der EBC weitergeleitet werden und sie als Gastgeber dafür noch eine Einverständniserklärung bei den Urlaubern einholen müssen. Doch welche Daten werden da überhaupt gespeichert? Heß stellt im Gespräch mit der LZ fest, dass die kompletten Informationen über die Gäste nur an die jeweiligen Gemeinden gehen. Die DBT erhalte nur jene Daten, die letztlich verschlüsselt auf der Echt-Bodensee-Card selbst gespeichert sind. Und das sind jeweils der Anfangs- und der Endbuchstabe von Vor- und Nachnamen, die Aufenthaltsdauer des Gastes und eine Alterskategorie, ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener. Zusätzlich seien auf dieser Gästekarte gespeichert, dass der Gast damit kostenlos den öffentlichen Nahverkehr im Rahmen des Bodo-Verkehrsverbunds und sogenannte Vorteilsleistungen wie verbilligte Eintritte nutzen darf. Die Daten auf der Gästekarte seien beispielsweise wichtig bei Fahrscheinkontrollen in Bahn oder Zug.
Dieses Vorgehen ist nach Heß’ Worten zum einen mit dem badenwürttembergischen Datenschutzbeauftragten besprochen, „der keine Einwände dagegen hatte“. Zum anderen erfülle die EBC schon jetzt sogar jene EU-weiten Datenschutzvorschriften, die erst zum Jahreswechsel in Kraft treten, betont Heß. Nahezu identisch verfahre übrigens die im Westallgäu verbreitete Allgäu-Walser-Card.
Doch auch, wenn „die Echt-Bodensee-Card in besonderem Maße datenschutzkonform“ist, wie es Heß formuliert, müssten Vermieter das Einverständnis ihrer Gäste zu den EBC-Datenschutzrichtlinien einholen. Und wer mit diesen nicht einverstanden ist, also nicht unterschreibt? „Der kann dann eben keine Echt-Bodensee-Card erhalten“, so der DBTGeschäftsführer.