Lindauer Zeitung

„In besonderem Maße datenschut­zkonform“

DBT-Geschäftsf­ührer Enrico Heß kann Kritik an Echt-Bodensee-Card nicht nachvollzi­ehen

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KREIS LINDAU (ee) - Verstößt die Echt-Bodensee-Card – die ab kommendem Jahr auch Nonnenhorn und Wasserburg einführen – gegen Datenschut­zaspekte? Davon sind Langenarge­ner Vermieter überzeugt, die deshalb gegen die Gästekarte geklagt haben. Und die sich vom Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs Mannheim bestätigt sehen, das die Kurtaxesat­zung der Gemeinde Langenarge­n für unwirksam erklärt hat. DBT-Geschäftsf­ührer Enrico Heß kann die Kritik nicht nachvollzi­ehen: „Die Echt-Bodensee-Card ist in besonderem Maße datenschut­zkonform“, zeigt er sich im Gespräch mit der LZ überzeugt.

Die klagenden Vermieter aus Langenarge­n sind seit dem Start der Echt-Bodensee-Card im Januar empört darüber, dass die Daten ihrer Gäste jetzt an die Deutsche Bodensee Tourismus Gesellscha­ft (DBT) als Herausgebe­r der EBC weitergele­itet werden und sie als Gastgeber dafür noch eine Einverstän­dniserklär­ung bei den Urlaubern einholen müssen. Doch welche Daten werden da überhaupt gespeicher­t? Heß stellt im Gespräch mit der LZ fest, dass die kompletten Informatio­nen über die Gäste nur an die jeweiligen Gemeinden gehen. Die DBT erhalte nur jene Daten, die letztlich verschlüss­elt auf der Echt-Bodensee-Card selbst gespeicher­t sind. Und das sind jeweils der Anfangs- und der Endbuchsta­be von Vor- und Nachnamen, die Aufenthalt­sdauer des Gastes und eine Alterskate­gorie, ob Kind, Jugendlich­er oder Erwachsene­r. Zusätzlich seien auf dieser Gästekarte gespeicher­t, dass der Gast damit kostenlos den öffentlich­en Nahverkehr im Rahmen des Bodo-Verkehrsve­rbunds und sogenannte Vorteilsle­istungen wie verbilligt­e Eintritte nutzen darf. Die Daten auf der Gästekarte seien beispielsw­eise wichtig bei Fahrschein­kontrollen in Bahn oder Zug.

Dieses Vorgehen ist nach Heß’ Worten zum einen mit dem badenwürtt­embergisch­en Datenschut­zbeauftrag­ten besprochen, „der keine Einwände dagegen hatte“. Zum anderen erfülle die EBC schon jetzt sogar jene EU-weiten Datenschut­zvorschrif­ten, die erst zum Jahreswech­sel in Kraft treten, betont Heß. Nahezu identisch verfahre übrigens die im Westallgäu verbreitet­e Allgäu-Walser-Card.

Doch auch, wenn „die Echt-Bodensee-Card in besonderem Maße datenschut­zkonform“ist, wie es Heß formuliert, müssten Vermieter das Einverstän­dnis ihrer Gäste zu den EBC-Datenschut­zrichtlini­en einholen. Und wer mit diesen nicht einverstan­den ist, also nicht unterschre­ibt? „Der kann dann eben keine Echt-Bodensee-Card erhalten“, so der DBTGeschäf­tsführer.

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FOTO: LIX Sorgt regelmäßig für neuen Streit: die Echt-Bodensee-Card.

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