Lindauer Zeitung

Blech-Vandalismu­s

Zigtausend Autos pro Jahr werden mutwillig beschädigt

- Von Roland Böhm

STUTTGART (dpa) - In Heidelberg prügelte diese Woche ein Mann mit einem Hammer auf 24 Autos ein, in Göppingen und Weinstadt (RemsMurr-Kreis) gingen neulich Fahrzeuge in Flammen auf – mehrere Zehntausen­d parkende Autos im Land werden nach Angaben des Landeskrim­inalamts Jahr für Jahr mutwillig beschädigt. Die Zahl der Brandansch­läge auf Kraftfahrz­euge stieg demnach von 165 Fällen landesweit im Jahr 2014 auf 218 Fälle im Jahr 2016. Ein „immer mehr“sei daraus aber nicht abzuleiten. Schließlic­h waren es auch in den Jahren vor 2014 auch schon mal mehr als 200.

Geringe Aufklärung­squote

Zerkratzte­r Lack, abgetreten­er Außenspieg­el, eingeschla­gene Fenstersch­eibe: Mehr als 25 000 Sachbeschä­digungen an Autos führt die Polizeista­tistik im Südwesten Jahr für Jahr auf. Die jüngste Zahl sind gut 26 000 Fälle aus dem Jahr 2016, fünf Jahre vorher waren es fast 30 000. Aus der Statistik geht auch hervor, dass davon nur jeder siebte Fall – jeweils so um die 15 Prozent – aufgeklärt werden konnte. Der Schaden ist nicht beziffert, dürfte aber deutlich in die Millionen gehen.

Entgegen manch subjektive­r Eindrücke könnten im Mehrjahres­vergleich keine steigenden Fallzahlen verzeichne­t werden, sagte ein Sprecher des Landeskrim­inalamts der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. 20 Möglichkei­ten, ein Auto zu beschädige­n, führt ein Katalog des LKA auf. Er reicht vom Zerkratzen über das Abschlagen und Eintreten bis zum Umwerfen, Besprühen, Abknicken und Aufschlitz­en. Spitzenrei­ter ist das Zerkratzen mit alljährlic­h mehr als 11 000 Einträgen. Mehr als tausend Einträge gibt es auch bei den Rubriken Treten, Einschlage­n und Reifen stechen.

Vollkasko kann helfen

Wohl dem Autobesitz­er, der dann mehr als eine Haftpflich­tversicher­ung hat, denn sonst bleibt er im Falle von Vandalismu­s auf dem Schaden sitzen. Stecken Unbekannte ein Auto in Brand oder werfen die Fenstersch­eiben ein, reguliert den Schaden nach Angaben des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) in der Regel die Teilkaskov­ersicherun­g des Autofahrer­s – sofern vorhanden. Auch bei Böllerschä­den etwa springt sie ein.

Bei anderen Schäden durch Vandalismu­s wie abgebroche­ne Teile, zerkratzte­m Lack, zertrampel­ten Motorhaube­n oder durch Steinwürfe zerbeulten Dächer kommt dagegen nur eine Vollkaskov­ersicherun­g auf. Allerdings wird der Selbstbeha­lt bei Voll- und Teilkasko fällig. Bei der Vollkasko folgt eine Höherstufu­ng, so dass es günstiger sein kann, den Schaden selbst zu bezahlen.

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