Ein Akt der Feigheit
Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt, es ist ein schweres Verbrechen. Dass wie in diesem Fall noch keine Kinder, Frauen und Männer in der Narzissenstraße eingezogen sind, mildert diese Ungeheuerlichkeit nicht ab. Es ist auch keine Entschuldigung für diese perfide Tat. Nicht vorzustellen, welche Folgen es hätte haben können, wäre das anders gewesen.
Wer immer den Brand gelegt hat, hat es gezielt und mit Vorsatz getan: Der oder die Täter haben Brandbeschleuniger beschafft und sich trotz Streifenfahrten der Polizei und des Sicherheitsdienstes im Schutz der Dunkelheit am Gebäude zu schaffen gemacht. Das verzögert den Bau nicht nur, die Kosten für diesen Akt der Zerstörung trägt zudem die Allgemeinheit – und das sind ja nicht nur die Mittel für die Reparatur, sondern auch für den Feuerwehreinsatz und die Ermittlungen der Polizei.
Die Unterkunft wird kommen, und das ist gut so. Denn die Menschen, die sie beziehen werden, bedürfen des Schutzes. Sie sind geflohen, um der Verfolgung, im schlimmsten Fall dem Tod zu entgehen. Man mag es gut finden oder nicht: Jeder Mensch hat das Recht auf Asyl. Und diese Menschen müssen irgendwo wohnen, irgendwo leben können, bis ihr Anspruch geprüft ist. Und das muss auch in und für Tettnang gelten.
Dieser Brandanschlag ist ein Akt der Feigheit und für den Täter wahrlich kein Grund, besonders stolz auf sich zu sein. Er gehört vor Gericht. Ihm muss der Prozess gemacht werden, wie jedem anderen gewöhnlichen Verbrecher eben auch.