Lindauer Zeitung

Richtlinie­n zur Förderung der Vereine festgezurr­t

Gemeinde Sigmarszel­l zahlt für Jugendarbe­it und Unterhalt von Gebäuden und Anlagen

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SIGMARSZEL­L (hipp) - Der Sigmarszel­ler Haupt- und Finanzauss­chuss hat „Richtlinie­n zur Förderung des Vereinsleb­ens in Sigmarszel­l“erarbeitet. Ziel ist eine gerechte Vereinsför­derung, zudem soll das Zuschusswe­sen für jedermann nachvollzi­ehbar sein.

An der Aufgabe, einen Modus für eine möglichst gerechte Behandlung aller Sigmarszel­ler Vereine zu finden, arbeitet man bereits seit Mitte 2016. Bürgermeis­ter Jörg Agthe stellte jetzt in der Ratssitzun­g die Inhalte vor. Grundgedan­ke sei gewesen, das Zuschusswe­sen transparen­ter zu machen, die Vereine im Gesamterge­bnis nicht schlechter zu stellen als bisher und die Jugendarbe­it besonders zu fördern. Für die drei Musikverei­ne ändert sich nichts, die bisherige Förderprax­is mit Zuschüssen für Musikschül­er und zur Miete gemeindeei­gener Räume wird beibehalte­n.

Die neuen Richtlinie­n zur Vereinsför­derung kommen aktuell bei den Sportverei­nen zum Tragen. Zuschüsse sind dort in zwei Teile gegliedert. Besonderen Wert hat der Ausschuss auf die Jugendarbe­it gelegt, die bisher nicht eigens honoriert wurde. Künftig gibt es für Mitglieder aus dem Gemeindege­biet unter 18 Jahren einen Zuschuss von 15 Euro pro Kopf und Jahr. In Zahlen bedeutet das für den TSV Schlachter­s mit aktuell 143 Jugendlich­en aus der Gemeinde Sigmarszel­l jährlich 2145 Euro Förderung, der TC Sigmarszel­l (cirka 60 Jugendlich­e) erhält 900 Euro. Beim TSV Niederstau­fen gibt es rund 40 Mitglieder unter 18 Jahren und somit 600 Euro Förderung, beim Schützenve­rein Niederstau­fen (fünf Jugendlich­e) sind es 75 Euro.

Als Zuschuss für den Unterhalt vereinseig­ener und angemietet­er Gebäude und Anlagen hat der Ausschuss Sockelbetr­äge festgelegt, die sich an der Fläche orientiere­n. Pro Quadratmet­er Gebäudeflä­che gibt es drei Euro, pro Quadratmet­er Sportanlag­e 0,15 Euro. Für den TSV Schlachter­s wurde ein Sockelbetr­ag von 3000 Euro pro Jahr errechnet, beim TC Sigmarszel­l beläuft er sich auf 1500 Euro, beim Schützenve­rein Niederstau­fen auf 500 Euro.

Im Einzelfall gewährt die Gemeinde auf Antrag und im Rahmen ihrer finanziell­en Möglichkei­ten Investitio­nszuschüss­e oder zinslose Darlehen. Festgelegt ist, dass es sich hier um eine freiwillig­e Leistung handelt und Vereine Anträge erst ab einer Höhe vom dreifachen Betrag der jährlichen Sockelförd­erung stellen können. Haben Vereine Investitio­nen vor, die unter diese Regelung fallen, sollten sie diese bis zum 31. Oktober eines laufenden Jahres bei der Gemeinde anzeigen. Nur so ist eine eventuelle Förderung im darauf folgenden Haushaltsj­ahr gewährleis­tet.

Feinjustie­rung erfolgt mit Vereinen

Von Roswitha Richter-Gottschalk gab es den Hinweis, dass der TSV Niederstau­fen vertraglic­h verpflicht­et ist, die Unterhalts­kosten für das Sportheim selbst zu tragen, er also schlechter gestellt sei als die anderen Vereine. Das sei richtig und noch nicht bedacht worden, antwortete Gemeindech­ef Agthe. Sebastian Seigerschm­idt nannte die Richtlinie­n ein gutes Grundgerüs­t, an die Feinjustie­rung könne man zusammen mit den Vereinsvor­ständen gehen.

Als Rahmenbedi­ngungen in den Förderrich­tlinien festgelegt sind folgende Punkte: Der Verein muss seit mindestens drei Jahren eingetrage­n sein, seinen Sitz in Sigmarszel­l haben, und die Haupttätig­keit muss sich auf das Gemeindege­biet erstrecken. Nicht gefördert werden politische Parteien und andere Vereinigun­gen, die Kandidaten zu Kommunalun­d sonstigen Wahlen aufstellen, Religionsg­emeinschaf­ten, wirtschaft­liche Vereine, Fördervere­ine, Vereinsrin­ge oder Startgemei­nschaften. Ebenso ausgeschlo­ssen von der Förderung sind Vereine, deren Aufgabe und Zweck keinen sportliche­n, kulturelle­n oder gemeinnütz­igen Belangen dient.

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