Richtlinien zur Förderung der Vereine festgezurrt
Gemeinde Sigmarszell zahlt für Jugendarbeit und Unterhalt von Gebäuden und Anlagen
SIGMARSZELL (hipp) - Der Sigmarszeller Haupt- und Finanzausschuss hat „Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens in Sigmarszell“erarbeitet. Ziel ist eine gerechte Vereinsförderung, zudem soll das Zuschusswesen für jedermann nachvollziehbar sein.
An der Aufgabe, einen Modus für eine möglichst gerechte Behandlung aller Sigmarszeller Vereine zu finden, arbeitet man bereits seit Mitte 2016. Bürgermeister Jörg Agthe stellte jetzt in der Ratssitzung die Inhalte vor. Grundgedanke sei gewesen, das Zuschusswesen transparenter zu machen, die Vereine im Gesamtergebnis nicht schlechter zu stellen als bisher und die Jugendarbeit besonders zu fördern. Für die drei Musikvereine ändert sich nichts, die bisherige Förderpraxis mit Zuschüssen für Musikschüler und zur Miete gemeindeeigener Räume wird beibehalten.
Die neuen Richtlinien zur Vereinsförderung kommen aktuell bei den Sportvereinen zum Tragen. Zuschüsse sind dort in zwei Teile gegliedert. Besonderen Wert hat der Ausschuss auf die Jugendarbeit gelegt, die bisher nicht eigens honoriert wurde. Künftig gibt es für Mitglieder aus dem Gemeindegebiet unter 18 Jahren einen Zuschuss von 15 Euro pro Kopf und Jahr. In Zahlen bedeutet das für den TSV Schlachters mit aktuell 143 Jugendlichen aus der Gemeinde Sigmarszell jährlich 2145 Euro Förderung, der TC Sigmarszell (cirka 60 Jugendliche) erhält 900 Euro. Beim TSV Niederstaufen gibt es rund 40 Mitglieder unter 18 Jahren und somit 600 Euro Förderung, beim Schützenverein Niederstaufen (fünf Jugendliche) sind es 75 Euro.
Als Zuschuss für den Unterhalt vereinseigener und angemieteter Gebäude und Anlagen hat der Ausschuss Sockelbeträge festgelegt, die sich an der Fläche orientieren. Pro Quadratmeter Gebäudefläche gibt es drei Euro, pro Quadratmeter Sportanlage 0,15 Euro. Für den TSV Schlachters wurde ein Sockelbetrag von 3000 Euro pro Jahr errechnet, beim TC Sigmarszell beläuft er sich auf 1500 Euro, beim Schützenverein Niederstaufen auf 500 Euro.
Im Einzelfall gewährt die Gemeinde auf Antrag und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Investitionszuschüsse oder zinslose Darlehen. Festgelegt ist, dass es sich hier um eine freiwillige Leistung handelt und Vereine Anträge erst ab einer Höhe vom dreifachen Betrag der jährlichen Sockelförderung stellen können. Haben Vereine Investitionen vor, die unter diese Regelung fallen, sollten sie diese bis zum 31. Oktober eines laufenden Jahres bei der Gemeinde anzeigen. Nur so ist eine eventuelle Förderung im darauf folgenden Haushaltsjahr gewährleistet.
Feinjustierung erfolgt mit Vereinen
Von Roswitha Richter-Gottschalk gab es den Hinweis, dass der TSV Niederstaufen vertraglich verpflichtet ist, die Unterhaltskosten für das Sportheim selbst zu tragen, er also schlechter gestellt sei als die anderen Vereine. Das sei richtig und noch nicht bedacht worden, antwortete Gemeindechef Agthe. Sebastian Seigerschmidt nannte die Richtlinien ein gutes Grundgerüst, an die Feinjustierung könne man zusammen mit den Vereinsvorständen gehen.
Als Rahmenbedingungen in den Förderrichtlinien festgelegt sind folgende Punkte: Der Verein muss seit mindestens drei Jahren eingetragen sein, seinen Sitz in Sigmarszell haben, und die Haupttätigkeit muss sich auf das Gemeindegebiet erstrecken. Nicht gefördert werden politische Parteien und andere Vereinigungen, die Kandidaten zu Kommunalund sonstigen Wahlen aufstellen, Religionsgemeinschaften, wirtschaftliche Vereine, Fördervereine, Vereinsringe oder Startgemeinschaften. Ebenso ausgeschlossen von der Förderung sind Vereine, deren Aufgabe und Zweck keinen sportlichen, kulturellen oder gemeinnützigen Belangen dient.